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Bund und Länder haben die "Flächenmanagementgrundsätze 2024" unterzeichnet.
Für den Umgang mit den Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) besteht bis auf weiteres Klarheit. Die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der zuständigen Bundesministerien für Landwirtschaft und Finanzen sowie der fünf ostdeutschen Agrarressorts haben am Donnerstag (11.4.) in Berlin die neuen "Flächenmanagementgrundsätze 2024" unterzeichnet. Sie regeln im Detail die Modalitäten für die Verpachtung der noch rund 90.000 Hektar landwirtschaftliche Fläche im Bestand der BVVG.
Für rund 25.000 Hektar laufen in diesem Jahr die Pachtverträge aus. Die Neuvergabe erfolgt über Ausschreibungen, die allen Betriebsformen offen stehen. Ausschlaggebend sind neben dem gebotenen Preis, der eine Mindestgrenze überschreiten muss, Kriterien für Nachhaltigkeit, Ökologie und Agrarstruktur, die auf der Grundlage eines Punkteverfahrens bewertet werden. Im Vergleich zu den bisher geltenden Flächenmanagementgrundsätzen werden Ökobetriebe etwas schlechter gestellt. Besondere Berücksichtigung finden Existenzgründer sowie mit einigem Abstand Junglandwirte. Den Verkauf stellt die BVVG bis zum Jahresende weitestgehend ein. Maximal darf die BVVG 2024 noch 2.000 Hektar veräußern.
Nachhaltigkeit und Nachwuchsförderung
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zeigte sich zufrieden. "Der Ausverkauf kostbarer Ackerflächen hat endgültig ein Ende", ließ sich der Grünen-Politiker zitieren. Bei der Verpachtung lege man ein Hauptaugenmerk auf Nachhaltigkeit und Nachwuchsförderung. Vorrang hätten ökologisch wirtschaftende sowie konventionelle Betriebe, die bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllten. "Wer zur Biodiversität beiträgt, das Klima schützt oder Tiere besser hält, profitiert bei der Vergabe von Flächen", erläuterte Özdemir. Auf diese Weise fördere man eine nachhaltige und damit zukunftsfeste Landwirtschaft. Wichtig sei ihm auch, "dass wir die nächste Generation aktiv unterstützen: Junglandwirtinnen und -landwirte und Existenzgründungen profitierten besonders von den neuen Grundsätzen."
Nachhaltigkeit nicht nur durch Ökolandbau
"Ich bin sehr froh, dass die unterschiedlichen Interessen jetzt unter Wahrung des Koalitionsvertrages und der landesspezifischen Interessen Mecklenburg-Vorpommerns geeint sind", erklärte der Landwirtschaftsminister des Bundeslandes, Dr. Till Backhaus. Damit würden die BVVG-Flächen künftig nicht mehr verkauft oder nach Höchstgebot verpachtet, "was bislang gängige Praxis war und die Pachtpreise insgesamt in die Höhe getrieben hat." Mecklenburg-Vorpommern habe auch erreicht, dass BVVG-Flächen im Land, die in Klima- und Moorschutzprojekten benötigt würden sowie zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erforderlich seien, unentgeltlich zur Verfügung gestellt würden. "Damit konnten wir einen wichtigen Punkt aus dem Koalitionsvertrag erfüllen, und eine langjährige Forderung ist endlich durchgesetzt", betonte Backhaus. Bei der Verpachtung sei erreicht worden, dass Nachhaltigkeit die wesentliche Prämisse sei. Nachhaltigkeit sei nicht nur durch eine ökologische Wirtschaftsweise zu erreichen. AgE
(12.04.2024)