Saisonarbeitskräfte

Versicherungsfreie Beschäftigung wird auf 102 Tage ausgeweitet

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Die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung wird auch in diesem Jahr zeitlich ausgeweitet. Das Bundeskabinett hat heute eine befristete Änderung der sogenannten 70-Tage-Regelung beschlossen. Bis Ende Oktober können landwirtschaftliche Betriebe ihre ausländischen Saisonarbeitskräfte 102 statt 70 Tage und damit vier statt drei Monate sozialversicherungsfrei beschäftigen. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner begrüßte das Entgegenkommen des Bundesarbeitsministeriums. Der Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA ) reagierte erleichtert.


Die Maßnahme sei einerseits ein Beitrag zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Lebensmitteln, weil insbesondere im Bereich des Obst- und Gemüseanbaus die Landwirte auf Arbeitskräfte angewiesen seien, erklärte Klöckner. Andererseits werde durch die mit der längeren Aufenthaltsdauer einhergehende geringere Personalfluktuation das Infektionsrisiko verringert. Dies sei ein Beitrag zur Pandemiebekämpfung. Die Ministerin betonte zugleich, dass die Ausweitung eine pandemiebedingte Ausnahme bleibe und nicht zur Dauerregelung werde.
Neu eingeführt werden soll dem Kabinettsbeschluss zufolge eine Meldepflicht des Arbeitgebers zur Art der krankenversicherungsrechtlichen Absicherung der kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmer. Als privat krankenversichert soll ein kurzfristig Beschäftigter auch dann gelten, wenn er über seinen Arbeitgeber für die Zeit der Beschäftigung über eine private Gruppenversicherung abgesichert ist und dadurch die notwendige Versorgung im Krankheitsfall gewährleistet ist. Zudem soll der Arbeitgeber zukünftig bei der Anmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung bei der Minijobzentrale eine automatisierte Rückmeldung über Vorversicherungszeiten der Beschäftigten erhalten. Auf diese Weise kann er beurteilen, ob die Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung eingehalten wurden oder wann diese überschritten sind. Ziel der Regelung ist es, die notwendige Rechtssicherheit für die Arbeitgeber zu schaffen.
Nach den Worten von GLFA-Präsident Martin Empl setzt die befristete Ausweitung der Zeitgrenzen einen wichtigen Anreiz für inländische und ausländische Saisonkräfte, die Beschäftigung ausnahmsweise länger auszuüben. Dadurch könnten pandemiebedinge Personalengpässe zumindest teilweise ausgeglichen und infolge geringerer Personalwechsel in den Betrieben das Infektionsrisiko reduziert werden.
Positiv wertet Empl auch die geplante Rückmeldung der Knappschaft an die Betriebe, ob die Aushilfskräfte zuvor bereits bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt waren. Dadurch erhielten die Betriebe die notwendigen Informationen, um die Voraussetzungen einer versicherungsfreien Beschäftigung prüfen zu können. "Das schafft die notwendige Rechtssicherheit und -klarheit, die wir schon lange gefordert haben", so der GLFA-Präsident.Zur geplanten Nachweispflicht eines Krankenversicherungsschutzes bei versicherungsfrei Beschäftigten betonte Empl, es sei selbstverständlich und in der Praxis üblich, dass für versicherungsfrei beschäftigte ausländische Saisonkräfte eine private Krankenversicherung abgeschlossen werde. AgE (01.04.2021)
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