Vogelgrippevirustyp H5N8 in Niedersachsen nachgewiesen

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Bei dem gestern bestätigten Vogelgrippeausbruch in einem Putenmastbetrieb bei Barßel im Landkreis Cloppenburg ist der hochpathogene Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N8 nachgewiesen worden. Dies haben nach Angaben des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums die Probenuntersuchungen des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) ergeben. Damit handelt es sich um denselben, für Geflügel hochansteckenden Erreger, der bereits im November beim ersten Ausbruch der asiatischen Geflügelpestvariante in Mecklenburg-Vorpommern und danach in den Niederlanden und Großbritannien festgestellt wurde.
Die Behörden in Cloppenburg haben auf Grundlage der Geflügelpestverordnung für den gesamten Landkreis eine Überwachungszone eingerichtet. Seit Mitternacht gilt ein sogenanntes „Stand Still“ für 72 Stunden, bei dem sämtliche Transporte von Geflügel zu und von Betrieben im Landkreis untersagt sind. Auf dem betroffenen Betrieb wird dem Agrarressort zufolge der Bestand von rund 19 000 Tieren tierschutzgerecht getötet und unschädlich beseitigt. Experten zufolge müssen nun möglicherweise weitere Tiere von Kontaktbetrieben oder in einer Sperrzone von 3 km um den Betrieb herum gekeult werden.
„Unsere Geflügelhalter beobachten in Zusammenarbeit mit den Veterinären sehr aufmerksam ihre Bestände und nehmen jeden Verdachtsfall sehr ernst“, erklärte der Präsident des Landvolks Niedersachsen, Werner Hilse, nach dem Bekanntwerden des Vogelgrippefalls. Er hoffe, dass sich die Infektion nicht weiter ausbreite und die Vorsorgemaßnahmen schneller als das Virus seien. Hilse appellierte an alle Geflügelhalter, mit äußerster Sorgfalt, Hygiene und Umsicht die Tierbestände auf Krankheitssymptome wie Schwäche, Fieber oder Atembeschwerden zu kontrollieren. Im Verdachtsfall sollte der Tierhalter auf jeden Fall den Amtsveterinär zu Rate ziehen. AgE (18.12.2014)
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