Ferkelkastration

Weitere Anträge auf Förderung von Isofluran-Narkosegeräten möglich

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Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner will weiteren Ferkelerzeugern die Möglichkeit geben, eine Förderung für die Anschaffung von Isofluran-Narkosegeräten für die Ferkelkastration in Anspruch zu nehmen. Wie das Berliner Agrarressort heute mitteilte, können die Betriebe vom 31. August bis zum 14. September 2020 nochmals Anträge zur finanziellen Förderung von maximal 5 000 Euro je Sauenhalter stellen. Ursprünglich war die Antragsfrist am 1. Juli abgelaufen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten dem Ministerium zufolge gut 3 500 Betriebe einen Förderantrag gestellt; das entsprach knapp der Hälfte aller Sauenhalter. Die bereits zuvor verlängerte Frist für den Auszahlungsantrag bleibt mit dem 15. Oktober 2020 unverändert. Mit diesem sind die Rechnung für das Narkosegerät und der Zahlungsnachweis einzureichen.
Klöckner machte erneut klar, dass die betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland am 1. Januar 2021 Geschichte sein werde. Davon werde es keine Ausnahmen geben und eine Verschiebung dieses Termins sei nicht möglich. Es werde dann drei Verfahren geben, die die bisherige Kastration ohne Betäubung ersetzen würden: die Mast von Jungebern, die Impfung gegen Ebergeruch und die Kastration unter Vollnarkose. Bei der Umstellung auf die Narkosemethode mit Isofluran greife das Ministerium den Tierhaltern unter die Arme und fördere die Anschaffung der notwenigen Geräte in diesem Jahr mit insgesamt 20 Mio Euro.
Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, begrüßte die Möglichkeit, weitere Erstanträge für die Anschaffungsförderung von Isuflurangeräten abgeben zu können. Dafür habe sich die Fraktion stark gemacht. „Wir unterstützen unsere Sauenhalter bei der Umsetzung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration. Denn wir stehen zur regionalen Ferkelerzeugung in Deutschland“, erklärte der CDU-Politiker. Viele Sauenhalter wollten an dieser Fördermaßnahme des Bundes teilnehmen. Doch nicht allen interessierten Betrieben sei es möglich gewesen, bis zum Ablauf der ursprünglichen Frist einen Antrag einzureichen. AgE (13.08.2020)
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