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Die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auf landwirtschaftlichen Flächen ist auch in der nächsten Ausschreibungsrunde zulässig. Wie die Bundesnetzagentur dazu mitteilte, besteht die Möglichkeit, Gebote für Projekte auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten von Baden-Württemberg und Bayern abzugeben. In der letzten Runde hatte diese Erweiterung der Flächen in Süddeutschland zu einem erhöhten Wettbewerb geführt; die Kontingente sind bislang nicht ausgeschöpft. Für Baden-Württemberg sind nunmehr Zuschläge mit einem Volumen von bis zu 90 MW möglich, in Bayern sind noch bis zu zwölf Zuschläge erlaubt.
Einzelheiten der bis Ende dieses Jahres befristeten Pilotphase für die Ausschreibung von Solaranlagen sind in der Anfang 2015 beschlossenen Freiflächenausschreibungsverordnung geregelt. Darin wird die Ausschreibung auf landwirtschaftlichen Flächen eng begrenzt. Zulässig sind in 2016 und 2017 jeweils rund 400 ha in benachteiligten Gebieten. Die Länder müssen dazu Flächen anmelden. Bislang haben davon lediglich Bayern und Baden-Württemberg Gebrauch gemacht.
Gebotstermin für die anstehende Ausschreibungsrunde ist der 1. Oktober 2017. Das Höchstgebot beträgt 8,84 Cent/kWh bei einem Ausschreibungsvolumen von 200 MW. Die niedrigsten Gebote erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibung erreicht ist. Es gilt das Gebotspreisverfahren, so dass der Zuschlagswert dem jeweils angebotenen Wert entspricht. AgE
(10.08.2017)