Winzergenossenschaften zufrieden mit der Weinlese:

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Vor Systemwechsel beim Anbaustopp für Rebpflanzungen
Berlin, 12. November 2015. Die große Bandbreite genossenschaftlicher Spitzenweine präsentierte der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) bereits zum achten Mal über den Dächern der Hauptstadt. "Wir freuen uns, dass erneut zahlreiche Bundestagsabgeordnete sowie Verantwortliche aus Bundesministerien, Botschaften, Wirtschaft und Verbänden der Einladung zur herbstlichen Weinprobe gefolgt sind. Überzeugen Sie sich von der hervorragenden Produktqualität deutscher Winzer- und Weingärtnergenossenschaften", so eröffnete Präsident Manfred Nüssel die Weinverkostung. Daran nahmen auch BMEL-Staatssekretär Dr. Robert Kloos und die amtierende Deutsche Weinkönigin Josefine Schlumberger teil.
Erstmals stellte "Vinas", eine genossenschaftliche Jungwinzerinnengruppe der Bergsträßer Winzer eG, ihre eigenen Weine vor. "Sie sind der Beweis dafür, dass unsere Winzergenossenschaften jung und dynamisch sind", betonte Präsident Nüssel. "Vinas" begeistert vor allem junge Menschen für den Weingenuss. Ihr Schwerpunkt ist der Ausbau frischer und fruchtbetonter Weiß- und Roséweine. Darüber hinaus engagiert sich "Vinas" im DRV-Jungwinzerforum, das sich der Nachwuchsförderung verschrieben hat.
Eine positive Bilanz der diesjährigen Weinlese zog DRV-Präsidiumsmitglied und Vorstandsvorsitzender der Württembergischen Weingärtner-Zentralgenossenschaft Möglingen eG, Dieter Weidmann. "Wir haben einen Bilderbuchherbst erlebt und konnten bei bester Witterung hervorragende Qualitäten einlagern. Die Trauben erreichten eine sehr gute phänologische Reife und waren besonders aromatisch. Zum Glück bereitete uns die Kirschessigfliege 2015 keine Probleme. Mit einer Gesamterntemenge von 8,9 Mio. hl bewegen wir uns im langjährigen Mittel. Die genossenschaftliche Einlagerungsmenge beträgt 2,71 Mio. hl."
Zum 1.Januar 2016 wird im europäischen Weinbau das Pflanzrechtesystem durch das Autorisierungssystem abgelöst. Damit kommt es erstmals seit den siebziger Jahren zur Ausweitung der europäischen Rebfläche. "Wir sind froh, dass nach intensiven Beratungen das neue Weingesetz verabschiedet wurde. Damit können alle Beteiligten leben. Besonders positiv bewerten die Winzer- und Weingärtnergenossenschaften, dass der Steillagenweinbau bei den Autorisierungen für Neuanpflanzungen bevorzugt wird. Wir müssen jedoch sicherstellen, dass beim Nachweis der Hanglage möglichst wenig Bürokratie für den Antragsteller verbunden ist. Ein Auszug aus der Weinbaukartei oder dem Erosionskataster muss ausreichen", forderte Weidmann. (15.11.2015)
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