Novelle des Tierschutzgesetzes
Anbindehaltung soll grundsätzlich verboten werden
24.05.2023 — Das Bundeslandwirtschaftsministerium will die Anbindehaltung von Rindern für größere Bestände grundsätzlich verbieten. Der Referentenentwurf des Ressorts zur Änderung des Tierschutzgesetzes sieht vor, dass diese Haltungsform künftig unter bestimmten Bedingungen lediglich noch in Betrieben mit höchstens 50 Rindern zulässig sein soll. Voraussetzung soll sein, dass die Tiere während der Weidezeit Zugang zu Weideland und ganzjährig mindestens zweimal pro Woche Zugang zu Freigelände haben. Damit orientiert sich das Ministerium an entsprechenden Vorgaben in der EU-Regelung für den Ökolandbau. Vorgesehen ist eine Übergangszeit von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes, bis das weitgehende Verbot der Anbindehaltung Gültigkeit erlangen soll.