Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat erneut übermäßig viele Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung von EU-Agrargeldern gefunden. Wie aus dem heute erschienenen EuRH-Jahresbericht für 2014 hervorgeht, wurde die zulässige Fehlerquote sowohl im Bereich Direktzahlungen und Marktmaßnahmen als auch in der ländlichen Entwicklung überschritten. Sie lag für die Erste Säule bei 2,9 % und für die Zweite Säule gemeinsam mit der Umwelt-, Klima- und Fischereipolitik bei 6,2 %. Maximal 2 % sollten es nach Einschätzung der EuRH-Prüfer sein.
Festgestellt wurden vom Rechnungshof beispielsweise überhöhte Flächenangaben in den Direktzahlungsanträgen, die Nichteinhaltung von Verpflichtungen im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen sowie der Aufbau von Scheinfirmen zum Abgreifen von Fördergeldern durch eigentlich nicht beihilfefähige Unternehmen.
Der EuRH kritisiert nicht nur die Verwendung der Agrargelder, sondern der EU-Mittel insgesamt und fordert einen völlig neuen Ansatz für die Verwaltung von Investitionen und Ausgaben. EuRH-Präsident Vitor Manuel da Silva Caldeira rief anlässlich der Vorstellung des Berichts dazu auf, den EU-Haushalt besser an die langfristigen strategischen Prioritäten anzupassen und gleichzeitig für mehr Flexibilität im Krisenfall zu sorgen. Ferner mahnte er eine höhere Ergebnisorientierung an. AgE
(13.11.2015)