Zulassungsnummer: | 005618-00 |
Zulassungsanfang: | 11.03.2008 |
Zulassungsende: | 30.06.2024 |
Vertriebsfirmen: | Syngenta |
Wirkstoffe: | 100g/l lambda-Cyhalothrin |
Kennzeichen: | RA105, RA119, SP001, SS110-1, NW468, SF275-21FO, SF276-14FO, SS120-1, SS2101, SS2202, SS530, SS610, VA271, NB6623, NN270, NN330, NN3303, NN361, NN3842, NN391, NW262, NW264, SB001, SB111, SB193, SF245-02, SF276-14ZB, SS422, NB6641, NN165 |
GHS-Angaben: | , , EUH 208-0098, EUH 208-0107, EUH 208-0198, EUH 401, H302, H317, H332, H334, P101, P102, P261, P264, P270, P271, P280, P284, P302+P352, P304+P340, P308+P310, P362, P362+P364, P405, P501, GEFAHR |
Abstandsauflagen: | |
Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Laubholz, Nadelholz (§18) | Rindenbrütende Borkenkäfer | 0,4 % |
Zulassungsende | 30.06.2024 |
Anwendungsnr. | 005618-00/01-001 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Forst |
Anwendungsbereich | Freiland, Fangholzhaufen |
Anwendungszeitpunkt | bei festgestellter Gefährdung |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.4 % |
Weitere Erläuterungen | tropfnass bei einzelnen Stämmen bis zu 5 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei lagerweiser Behandlung bis zu 3 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei Schichtholz bis zu 4 l Behandlungsflüssigkeit / m³, je nach Größe des Lagers |
Abstandsauflagen | NW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 30m |
Anwendungsbestimmungen | NW646: Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer Strecke von mindestens 30 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden. Wo dies nicht sichergestellt werden kann, ist ein Eintrag von ablaufendem Wasser in das Gewässer durch wirksame Barrieren zu verhindern. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Fangholzhaufen, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) Freiland, Fangholzhaufen, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Laubholz, Nadelholz (§18) | Sägehörniger Werftkäfer (Hylecoetus dermestoides) | 0,02 l/m³; Wasser: 5 l/m³ |
Zulassungsende | 30.06.2024 |
Anwendungsnr. | 005618-00/02-001 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Forst |
Anwendungsbereich | Freiland, liegendes Holz |
Anwendungszeitpunkt | bei festgestellter Gefährdung |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.02 l/m³ Wasser: 5 l/m³ |
Weitere Erläuterungen | nur mit Bodengeräten Behandlungen nur auf Holzlagerplätzen und entlang von Waldwegen |
Abstandsauflagen | NW608-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 30m |
Anwendungsbestimmungen | NW646: Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer Strecke von mindestens 30 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden. Wo dies nicht sichergestellt werden kann, ist ein Eintrag von ablaufendem Wasser in das Gewässer durch wirksame Barrieren zu verhindern. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, liegendes Holz, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) Freiland, liegendes Holz, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Nadelholz | Großer Brauner Rüsselkäfer ähnliche Produkte | zum Schutz im Pflanzjahr 0,5 % |
Zulassungsende | 30.06.2024 |
Anwendungsnr. | 005618-00/00-006 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Forst |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | vor dem Pflanzen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | tauchen |
Aufwandmengen | zum Schutz im Pflanzjahr 0.5 % |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Nadelholz: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Wildwachsende Pilze) |
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Nadelholz | Großer Brauner Rüsselkäfer ähnliche Produkte | Pflanzengröße bis 60 cm 0,5 %; Wasser: 25 bis 40 l pro 1000 Pflanzen |
Zulassungsende | 30.06.2024 |
Anwendungsnr. | 005618-00/00-014 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Forst |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | nach Befallsbeginn |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 60 cm 0.5 % Wasser: 25 bis 40 l pro 1000 Pflanzen |
Weitere Erläuterungen | mit Zangen- oder Gabeldüse |
Abstandsauflagen | NW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Nadelholz: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Wildwachsende Pilze) |
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Nadelholz, Laubholz | Holzbrütende Borkenkäfer, Rindenbrütende Borkenkäfer | 0,2 % |
Zulassungsende | 30.06.2024 |
Anwendungsnr. | 005618-00/00-004 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Forst |
Anwendungsbereich | Freiland, liegendes Holz |
Anwendungszeitpunkt | bei festgestellter Gefährdung |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.2 % |
Weitere Erläuterungen | bei einzelnen Stämmen bis zu 5 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei lagerweiser Behandlung bis zu 3 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei Schichtholz bis zu 4 l Behandlungsflüssigkeit / m³, je nach Größe des Lagers tropfnass |
Abstandsauflagen | NW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 30m |
Anwendungsbestimmungen | NW646: Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer Strecke von mindestens 30 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden. Wo dies nicht sichergestellt werden kann, ist ein Eintrag von ablaufendem Wasser in das Gewässer durch wirksame Barrieren zu verhindern. ST1203: Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SF215: Das Mischen und Einfüllen des Produktes in den Tank und die Ausbringung auf Polter darf nicht von derselben Person am selben Tag erfolgen. SF216: Eine einzelne Person darf pro Tag maximal 172 m³ Polter mit dem Produkt zu 0,2% (w/w) behandeln SF217: Eine einzelne Person darf pro Tag maximal 86 m³ Polter mit dem Produkt zu 0,4% (w/w) be-handeln. SF604: Bei maschinellem Entrinden von insektizidbehandelten Stämmen vor Ablauf der insektiziden Wirkung unter Bedingungen, die zur Staubentwicklung führen, geeignete Schutzvorkehrungen treffen (z.B. Arbeit in geschlossener Kabine oder Körperschutzmaßnahmen analog zur Ausbringung des Mittels). ST1102: Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF214: Die handgeführte Ausbringung des Spritzmittels auf Polter ist mit nach unten gerichteter Spritzdüse durchzuführen, eine Ausbringung über Kopf ist dabei nicht zulässig. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, liegendes Holz, Laubholz: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Wildwachsende Pilze) Freiland, liegendes Holz, Nadelholz: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Wildwachsende PilzeDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Wildwachsende Pilze) |
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Nadelholz, Laubholz | Nadelfressende Käfer, Blattfressende Käfer | 75 ml/ha; Wasser: 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.06.2024 |
Anwendungsnr. | 005618-00/00-012 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Forst |
Anwendungsbereich | auf Jungwuchsflächen |
Anwendungszeitpunkt | Frühjahr bis Herbst |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 75 ml/ha Wasser: 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | nur mit Bodengeräten |
Abstandsauflagen | NW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 40m |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | auf Jungwuchsflächen, Laubholz: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Wildwachsende Pilze) auf Jungwuchsflächen, Nadelholz: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Wildwachsende PilzeDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Wildwachsende Pilze) |
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Nadelholz, Laubholz | Blattläuse | 75 ml/ha; Wasser: 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.06.2024 |
Anwendungsnr. | 005618-00/00-011 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Forst |
Anwendungsbereich | auf Jungwuchsflächen |
Anwendungszeitpunkt | Frühjahr bis Herbst |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 75 ml/ha Wasser: 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | nur mit Bodengeräten |
Abstandsauflagen | NW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 40m |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | auf Jungwuchsflächen, Laubholz: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Wildwachsende Pilze) auf Jungwuchsflächen, Nadelholz: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Wildwachsende PilzeDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Wildwachsende Pilze) |
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Nadelholz, Laubholz | Rindenbrütende Borkenkäfer | 0,4 % |
Zulassungsende | 30.06.2024 |
Anwendungsnr. | 005618-00/00-007 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Forst |
Anwendungsbereich | Freiland, liegendes Holz |
Anwendungszeitpunkt | vor dem Ausfliegen der Käfer |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.4 % |
Weitere Erläuterungen | bei einzelnen Stämmen bis zu 5 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei lagerweiser Behandlung bis zu 3 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei Schichtholz bis zu 4 l Behandlungsflüssigkeit / m³, je nach Größe des Lagers tropfnass |
Abstandsauflagen | NW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 30m |
Anwendungsbestimmungen | NW646: Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer Strecke von mindestens 30 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden. Wo dies nicht sichergestellt werden kann, ist ein Eintrag von ablaufendem Wasser in das Gewässer durch wirksame Barrieren zu verhindern. ST1203: Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SF215: Das Mischen und Einfüllen des Produktes in den Tank und die Ausbringung auf Polter darf nicht von derselben Person am selben Tag erfolgen. SF216: Eine einzelne Person darf pro Tag maximal 172 m³ Polter mit dem Produkt zu 0,2% (w/w) behandeln SF217: Eine einzelne Person darf pro Tag maximal 86 m³ Polter mit dem Produkt zu 0,4% (w/w) be-handeln. ST1102: Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF604: Bei maschinellem Entrinden von insektizidbehandelten Stämmen vor Ablauf der insektiziden Wirkung unter Bedingungen, die zur Staubentwicklung führen, geeignete Schutzvorkehrungen treffen (z.B. Arbeit in geschlossener Kabine oder Körperschutzmaßnahmen analog zur Ausbringung des Mittels). SF214: Die handgeführte Ausbringung des Spritzmittels auf Polter ist mit nach unten gerichteter Spritzdüse durchzuführen, eine Ausbringung über Kopf ist dabei nicht zulässig. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, liegendes Holz, Laubholz: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Wildwachsende Pilze) Freiland, liegendes Holz, Nadelholz: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Wildwachsende PilzeDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Wildwachsende Pilze) |
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Nadelholz, Laubholz | Holzbrütende Borkenkäfer | 0,4 % |
Zulassungsende | 30.06.2024 |
Anwendungsnr. | 005618-00/00-008 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Forst |
Anwendungsbereich | Freiland, liegendes Holz |
Anwendungszeitpunkt | nach Befallsbeginn |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.4 % |
Weitere Erläuterungen | bei einzelnen Stämmen bis zu 5 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei lagerweiser Behandlung bis zu 3 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei Schichtholz bis zu 4 l Behandlungsflüssigkeit / m³, je nach Größe des Lagers tropfnass |
Abstandsauflagen | NW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 30m |
Anwendungsbestimmungen | ST1203: Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. ST1102: Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF604: Bei maschinellem Entrinden von insektizidbehandelten Stämmen vor Ablauf der insektiziden Wirkung unter Bedingungen, die zur Staubentwicklung führen, geeignete Schutzvorkehrungen treffen (z.B. Arbeit in geschlossener Kabine oder Körperschutzmaßnahmen analog zur Ausbringung des Mittels). SF217: Eine einzelne Person darf pro Tag maximal 86 m³ Polter mit dem Produkt zu 0,4% (w/w) be-handeln. SF216: Eine einzelne Person darf pro Tag maximal 172 m³ Polter mit dem Produkt zu 0,2% (w/w) behandeln SF215: Das Mischen und Einfüllen des Produktes in den Tank und die Ausbringung auf Polter darf nicht von derselben Person am selben Tag erfolgen. SF214: Die handgeführte Ausbringung des Spritzmittels auf Polter ist mit nach unten gerichteter Spritzdüse durchzuführen, eine Ausbringung über Kopf ist dabei nicht zulässig. NW646: Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer Strecke von mindestens 30 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden. Wo dies nicht sichergestellt werden kann, ist ein Eintrag von ablaufendem Wasser in das Gewässer durch wirksame Barrieren zu verhindern. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, liegendes Holz, Laubholz: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Wildwachsende Pilze) Freiland, liegendes Holz, Nadelholz: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Wildwachsende PilzeDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Wildwachsende Pilze) |
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Nadelholz, Laubholz | Freifressende Schmetterlingsraupen | 75 ml/ha; Wasser: 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.06.2024 |
Anwendungsnr. | 005618-00/00-009 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Forst |
Anwendungsbereich | auf Jungwuchsflächen |
Anwendungszeitpunkt | Frühjahr bis Herbst |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 75 ml/ha Wasser: 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | nur mit Bodengeräten |
Abstandsauflagen | NW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 40m |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | auf Jungwuchsflächen, Laubholz: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Wildwachsende Pilze) auf Jungwuchsflächen, Nadelholz: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Wildwachsende PilzeDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Wildwachsende Pilze) |
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Gebinde: , 1 Liter (1 dm3) (EAN 4032219005084)