Pflanzenschutzmittel: HARMONY SX
Zulassungsnummer: | 005950-00 |
Zulassungsanfang: | 17.10.2006 |
Zulassungsende: | 30.06.2023 |
Vertriebsfirmen: | FMC Cheminova |
Wirkstoffe: | 480.6g/kg Thifensulfuron (500g/kg Methylester) |
Kennzeichen: | SP001, NW468, NW262, NW265, NW642, SB001, SB010, WH951, NB6641, NN165, NN170, NN1842 |
Abstandsauflagen: | |
GHS-Angaben: | , H410, P391, P501, ACHTUNG |
Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Mais | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter ähnliche Produkte | 15 g/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.06.2023 |
Anwendungsnr. | 005950-00/00-001 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1. Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten bis 6. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 15 g/ha Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Mais: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Miscanthus (§18) | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter ähnliche Produkte | 15 g/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.06.2023 |
Anwendungsnr. | 005950-00/03-001 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | Frühjahr |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 15 g/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Miscanthus: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
|
Sojabohne (§18) | Vogel-Sternmiere, Kamille-Arten, Hohlzahn-Arten, Acker-Hundskamille, Amarant-Arten | Zeitpunkt 1: 7,5 g/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 2: 7,5 g/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.06.2023 |
Anwendungsnr. | 005950-00/01-001 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Zeitpunkt 1: 7.5 g/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 2: 7.5 g/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Weitere Erläuterungen | im Splittingverfahren (2 Behandlungen) |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | VV603: Keine Verwendung behandelter Pflanzen als Grünfutter. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Sojabohne: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Stilllegungsflächen (§18) | Ampfer-Arten ähnliche Produkte | 45 g/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.06.2023 |
Anwendungsnr. | 005950-00/02-001 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | während der Vegetationsperiode (Mai bis August) |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 45 g/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Weitere Erläuterungen | im Rosettenstadium von Ampfer-Arten zur Teilflächenbehandlung |
Abstandsauflagen | NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 5,75% *,90% * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | NT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Stilllegungsflächen: 14 Tage (Gras und Heu) |
|
Wiesen, Weiden | Ampfer-Arten ähnliche Produkte | 0,375 g/l |
Zulassungsende | 30.06.2023 |
Anwendungsnr. | 005950-00/00-003 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Grünland |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | streichen |
Aufwandmengen | 0.375 g/l |
Weitere Erläuterungen | Horst- oder Einzelpflanzenbehandlung jeweils ca. 14 Tage vor dem Schnitt mit Dochtstreichgerät maximaler Mittelaufwand 45 g/ha pro Jahr |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Wiesen, Weiden: 14 Tage (Gras und Heu) |
|
Wiesen, Weiden | Ampfer-Arten ähnliche Produkte | 0,15 g/l |
Zulassungsende | 30.06.2023 |
Anwendungsnr. | 005950-00/00-004 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Grünland |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | Frühjahr bis Herbst |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.15 g/l |
Weitere Erläuterungen | jeweils ca. 14 Tage vor dem Schnitt maximaler Mittelaufwand 45 g/ha pro Jahr Horst- oder Einzelpflanzenbehandlung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Wiesen, Weiden: 14 Tage (Gras und Heu) |
|
Wiesen, Weiden | Ampfer-Arten ähnliche Produkte | 1,12 g/l |
Zulassungsende | 30.06.2023 |
Anwendungsnr. | 005950-00/00-005 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Grünland |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | streichen |
Aufwandmengen | 1.12 g/l |
Weitere Erläuterungen | Horst- oder Einzelpflanzenbehandlung mit speziellem Gerät (z.B. Rotowiper) jeweils ca. 14 Tage vor dem Schnitt maximaler Mittelaufwand 45 g/ha pro Jahr |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Wiesen, Weiden: 14 Tage (Gras und Heu) |
|
Wiesen, Weiden | Ampfer-Arten ähnliche Produkte | 45 g/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.06.2023 |
Anwendungsnr. | 005950-00/00-002 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Grünland |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 45 g/ha Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Weitere Erläuterungen | jeweils ca. 14 Tage vor dem Schnitt |
Abstandsauflagen | NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 5,75% *,90% * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | NT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Wiesen, Weiden: 14 Tage (Gras und Heu) |
|
Sicherheits- datenblätter |  |
Anwendungshinweis: (DuPont de Nemours)Verwendungszweck:
Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern im Mais sowie von Ampferarten auf Weisen und Weisen. Gem. §18 genehmigt zur Bekämpfung von Amarant-Arten , Acker-Hundskamille, Hohlzahn-Arten, Kamille-Arten,Ampfer-Arten, Vogelsternmiere in Sojabohne, zur Bekämpfung von Ampferarten auf Stilllegungsflächen und von einjährigen, zweikeimbl. Unkräutern in Miscanthus. Anwendungszeitpunkt:
Mais: Vom 1. Blatt aus der Koleoptile ausgetreten (BBCH 10) bis 6. Blatt entfaltet (BBCH 16).
Grünland: Während der Vegetationsperiode, Frühjahr bis Herbst.
Sojabohne: 2-4 Blatt-Stadium (BBCH 12-14)
Zugelassene Aufwandmengen:
Mais: 15 g/ha
Maximal 1 Anwendung.
Wartezeit in Tagen: (F) keine
Grünland (Flächenbehandlung): 45 g/ha
Grünland (Einzelpflanzenbehandlungen) 0,15 g/l mit Rückenspritze; 0,375 g/l mit Dochtstreifgerät; 1,12 g/l mit Rotowiper
Maximal 1 Anwendung.
Wartezeit in Tagen: 14
, Sojabohne: 2x7,5 g/ha, max. 2 Anwendungen. Wartezeit: F keine Miscanthus 15 g/ha - Wartezeit: N ohne Bedeutung
Gebinde: , 90 Gramm (EAN 3576960036177)
Anwendungshinweis: (Cheminova (Stähler))Verwendungszweck:
Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern im Mais sowie von Ampferarten auf Weisen und Weisen. Gem. §18 genehmigt zur Bekämpfung von Amarant-Arten , Acker-Hundskamille, Hohlzahn-Arten, Kamille-Arten,Ampfer-Arten, Vogelsternmiere in Sojabohne, zur Bekämpfung von Ampferarten auf Stilllegungsflächen und von einjährigen, zweikeimbl. Unkräutern in Miscanthus. Anwendungszeitpunkt:
Mais: Vom 1. Blatt aus der Koleoptile ausgetreten (BBCH 10) bis 6. Blatt entfaltet (BBCH 16).
Grünland: Während der Vegetationsperiode, Frühjahr bis Herbst.
Sojabohne: 2-4 Blatt-Stadium (BBCH 12-14)
Zugelassene Aufwandmengen:
Mais: 15 g/ha
Maximal 1 Anwendung.
Wartezeit in Tagen: (F) keine
Grünland (Flächenbehandlung): 45 g/ha
Grünland (Einzelpflanzenbehandlungen) 0,15 g/l mit Rückenspritze; 0,375 g/l mit Dochtstreifgerät; 1,12 g/l mit Rotowiper
Maximal 1 Anwendung.
Wartezeit in Tagen: 14
, Sojabohne: 2x7,5 g/ha, max. 2 Anwendungen. Wartezeit: F keine Miscanthus 15 g/ha - Wartezeit: N ohne Bedeutung
Gebinde: , 90 Gramm (EAN 3576960036177)
gültige Parallelimporte
Handelsname |
Zul.-Nr |
Vertriebsfirma |
Bescheid vom |
Zugelassen bis |
AGROTIF 50 |
005950-00/017 |
AGROVIMA GmbH |
21.01.2021 |
30.06.2023 |
AGROTIF 50 |
005950-00/003 |
Agro Trade Handelsgesellschaft mbH |
21.04.2008 |
30.06.2023 |
Armida |
005950-00/018 |
Star Chemicals doo |
07.01.2021 |
30.06.2023 |
Armida |
005950-00/016 |
Star Chemicals doo |
20.08.2020 |
30.06.2023 |
Armida |
005950-00/011 |
Star Chemicals doo |
23.12.2016 |
30.06.2023 |
Harmony 50 SX |
005950-00/013 |
MENORA GmbH |
28.02.2018 |
30.06.2023 |
Harmony SX |
005950-00/012 |
MENORA GmbH |
23.02.2017 |
30.06.2023 |
Harmony SX |
005950-00/015 |
STAR Agro Handels GmbH |
07.03.2019 |
30.06.2023 |
Harmony 50 SX |
005950-00/014 |
STAR Agro Handels GmbH |
19.06.2018 |
30.06.2023 |
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2023.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.