Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
nebeln
Aufwandmengen
4 Dose(n) je 1000 m³
Weitere Erläuterungen
auch in Räumen von Lebensmittelbetrieben zur Lagerung und Bearbeitung von Pflanzenerzeugnissen Einwirkungszeit: 6 Stunden Ein Rückbefall der Räume aus dem anwesenden Vorratsgut kann nicht verhindert werden.
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
Auflagen
Hinweise
Wartezeiten
in Mühlen und Speichern, Getreideerzeugnisse: 21 Tage in Mühlen und Speichern, Ölsaat: 21 Tage (Verarbeitungsprodukte) in Mühlen und Speichern, Schalenobst: (VerarbeitungsprodukteDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) in Mühlen und Speichern, Trockenobst: (VerarbeitungsprodukteDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) in Mühlen und Speichern, Tabak: (VerarbeitungsprodukteDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungstechnik
nebeln
Aufwandmengen
1 Dose(n) je 1000 m³
Weitere Erläuterungen
Einwirkungszeit: 6 Stunden auch in Räumen von Lebensmittelbetrieben zur Lagerung und Bearbeitung von Pflanzenerzeugnissen Ein Rückbefall der Räume aus dem anwesenden Vorratsgut kann nicht verhindert werden.
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
Auflagen
Hinweise
Wartezeiten
in Mühlen und Speichern, Getreideerzeugnisse: 21 Tage in Mühlen und Speichern, Ölsaat: 21 Tage (Verarbeitungsprodukte) in Mühlen und Speichern, Schalenobst: (VerarbeitungsprodukteDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) in Mühlen und Speichern, Trockenobst: (VerarbeitungsprodukteDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) in Mühlen und Speichern, Tabak: (VerarbeitungsprodukteDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Anwendungshinweis: (Bayer CropScience)Verwendungszweck: Nebelautomat gegen vorratsschädliche Mottenfalter in Räumen (Mühlen und Speichern mit lagernden Vorratsgütern und Getreide)
Aufwandmenge: 1 Nebelautomat reicht für 666 m3 gegen Schadmottenfalter bzw. für 166 m3 für vorratsschädliche Käferarten, max. 3 x bei Anwesenheit offener Vorratsgüter, max. 10 x bei Gegenwart von offen gelagertem Getreide.
Wartezeit: offen gelagertes Getreide, -erzeugniss, Ölsaaten 21, Schalen- und Trockenobst, Tabak F
als Biozid Reg-Nr. N-57505 Gebinde: , 0,500 Liter (1 dm3) (EAN 4000680111559)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
nebeln
Aufwandmengen
4 Dose(n) je 1000 m³
Weitere Erläuterungen
auch in Räumen von Lebensmittelbetrieben zur Lagerung und Bearbeitung von Pflanzenerzeugnissen Einwirkungszeit: 6 Stunden Ein Rückbefall der Räume aus dem anwesenden Vorratsgut kann nicht verhindert werden.
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
Auflagen
Hinweise
Wartezeiten
in Mühlen und Speichern, Getreideerzeugnisse: 21 Tage in Mühlen und Speichern, Ölsaat: 21 Tage (Verarbeitungsprodukte) in Mühlen und Speichern, Schalenobst: (VerarbeitungsprodukteDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) in Mühlen und Speichern, Trockenobst: (VerarbeitungsprodukteDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) in Mühlen und Speichern, Tabak: (VerarbeitungsprodukteDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungstechnik
nebeln
Aufwandmengen
1 Dose(n) je 1000 m³
Weitere Erläuterungen
Einwirkungszeit: 6 Stunden auch in Räumen von Lebensmittelbetrieben zur Lagerung und Bearbeitung von Pflanzenerzeugnissen Ein Rückbefall der Räume aus dem anwesenden Vorratsgut kann nicht verhindert werden.
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
Auflagen
Hinweise
Wartezeiten
in Mühlen und Speichern, Getreideerzeugnisse: 21 Tage in Mühlen und Speichern, Ölsaat: 21 Tage (Verarbeitungsprodukte) in Mühlen und Speichern, Schalenobst: (VerarbeitungsprodukteDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) in Mühlen und Speichern, Trockenobst: (VerarbeitungsprodukteDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) in Mühlen und Speichern, Tabak: (VerarbeitungsprodukteDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 10 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 10
Anwendungstechnik
nebeln
Aufwandmengen
1 Dose(n) je 1000 m³
Weitere Erläuterungen
Ein Rückbefall der Räume aus dem anwesenden Vorratsgut kann nicht verhindert werden. Einwirkungszeit: 6 Stunden
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
Auflagen
Hinweise
Wartezeiten
in Mühlen und Speichern, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): 21 Tage
Sicherheits- datenblatt
Anwendungshinweis: (Bayer CropScience)Verwendungszweck: Nebelautomat gegen vorratsschädliche Mottenfalter in Räumen (Mühlen und Speichern mit lagernden Vorratsgütern und Getreide)
Aufwandmenge: 1 Nebelautomat reicht für 666 m3 gegen Schadmottenfalter bzw. für 166 m3 für vorratsschädliche Käferarten, max. 3 x bei Anwesenheit offener Vorratsgüter, max. 10 x bei Gegenwart von offen gelagertem Getreide.
Wartezeit: offen gelagertes Getreide, -erzeugniss, Ölsaaten 21, Schalen- und Trockenobst, Tabak F
als Biozid Reg-Nr. N-57505 Gebinde: , 0,500 Liter (1 dm3) (EAN 4000680111559)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.