Zulassungsnummer: | 006439-60 |
Zulassungsanfang: | 15.12.2009 |
Zulassungsende: | 31.10.2021 / Zulassungsende durch Zeitablauf - Aufbrauchfrist: 30.04.2023 |
Vertriebsfirmen: | Arysta LifeScience Benelux Sprl., Plantan |
Wirkstoffe: | 100g/l Cypermethrin |
Kennzeichen: | SP001, NW468, NB6611, NN400, NW262, NW264, SB001, SB110, SB193, SE110, SF177, SF245-01, SF604, SS110, SS120, SS2101, SS2202, SS422, SS610, ST2202, WMI3A |
Abstandsauflagen: | |
Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Laubholz, Nadelholz | Rindenbrütende Borkenkäfer, Holzbrütende Borkenkäfer | 1 % |
Zulassungsende | 31.10.2021 |
Anwendungsnr. | 006439-60/01-002 |
Wirkungsbereich | |
Einsatzgebiet. | |
Anwendungsbereich | |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | |
Aufwandmengen | 1 % |
Weitere Erläuterungen | bei einzelnen Stämmen bis zu 5 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei lagerweiser Behandlung bis zu 3 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei Schichtholz bis zu 4 l Behandlungsflüssigkeit / m³, je nach Größe des Lagers behandeln bis zur sichtbaren Benetzung |
Abstandsauflagen | NW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 40m |
Anwendungsbestimmungen | NW647: Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer Strecke von mindestens 40 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden. Wo dies nicht sichergestellt werden kann, ist ein Eintrag von ablaufendem Wasser in das Gewässer durch wirksame Barrieren zu verhindern. |
Auflagen | VA215: Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen. VA452: Nicht anwenden bei Vorhandensein von Pilzen anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Pilze nicht zum Verzehr gelangen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, liegendes Holz, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) Freiland, liegendes Holz, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Laubholz, Nadelholz | Holzbrütende Borkenkäfer | 1 % |
Zulassungsende | 31.10.2021 |
Anwendungsnr. | 006439-60/01-003 |
Wirkungsbereich | |
Einsatzgebiet. | |
Anwendungsbereich | |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | |
Aufwandmengen | 1 % |
Weitere Erläuterungen | bei einzelnen Stämmen bis zu 5 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei lagerweiser Behandlung bis zu 3 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei Schichtholz bis zu 4 l Behandlungsflüssigkeit / m³, je nach Größe des Lagers behandeln bis zur sichtbaren Benetzung |
Abstandsauflagen | NW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 40m |
Anwendungsbestimmungen | NW647: Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer Strecke von mindestens 40 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden. Wo dies nicht sichergestellt werden kann, ist ein Eintrag von ablaufendem Wasser in das Gewässer durch wirksame Barrieren zu verhindern. |
Auflagen | VA215: Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen. VA452: Nicht anwenden bei Vorhandensein von Pilzen anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Pilze nicht zum Verzehr gelangen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, liegendes Holz, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) Freiland, liegendes Holz, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Laubholz, Nadelholz | Rindenbrütende Borkenkäfer | 1 % |
Zulassungsende | 31.10.2021 |
Anwendungsnr. | 006439-60/01-004 |
Wirkungsbereich | |
Einsatzgebiet. | |
Anwendungsbereich | |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | |
Aufwandmengen | 1 % |
Weitere Erläuterungen | bei einzelnen Stämmen bis zu 5 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei lagerweiser Behandlung bis zu 3 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei Schichtholz bis zu 4 l Behandlungsflüssigkeit / m³, je nach Größe des Lagers behandeln bis zur sichtbaren Benetzung |
Abstandsauflagen | NW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 40m |
Anwendungsbestimmungen | NW647: Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer Strecke von mindestens 40 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden. Wo dies nicht sichergestellt werden kann, ist ein Eintrag von ablaufendem Wasser in das Gewässer durch wirksame Barrieren zu verhindern. |
Auflagen | VA215: Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen. VA452: Nicht anwenden bei Vorhandensein von Pilzen anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Pilze nicht zum Verzehr gelangen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, liegendes Holz, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) Freiland, liegendes Holz, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Nadelholz | Großer Brauner Rüsselkäfer ähnliche Produkte | 2 %; Wasser: 10 bis 20 l pro 1000 Pflanzen |
Zulassungsende | 31.10.2021 |
Anwendungsnr. | 006439-60/00-001 |
Wirkungsbereich | |
Einsatzgebiet. | |
Anwendungsbereich | |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | |
Aufwandmengen | 2 % Wasser: 10 bis 20 l pro 1000 Pflanzen |
Weitere Erläuterungen | mit Zangen- oder Gabeldüse Einzelpflanzenbehandlung |
Abstandsauflagen | NW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 20m |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | VA215: Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen. VA452: Nicht anwenden bei Vorhandensein von Pilzen anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Pilze nicht zum Verzehr gelangen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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