Pflanzenschutzmittel: Desimo Duo

Zulassungsnummer:

007423-00

Zulassungsanfang:

07.03.2017

Vertriebsfirmen:

Lonza Cologne GmbH

Wirkstoffe:

30g/kg Metaldehyd

Kultur(en)Schaderreger
BlattkohleNacktschnecken
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AnwendungsverbotWiderruf der Zulassung am: 14.03.2022
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Anwendungsnr.007423-00/00-011
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Blattkohle: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
BlattkohleNacktschnecken
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Anwendungsnr.007423-00/00-012
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Blattkohle: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
BlumenkohlNacktschnecken
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Anwendungsnr.007423-00/00-021
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Blumenkohl: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
BlumenkohlNacktschnecken
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Anwendungsnr.007423-00/00-022
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Blumenkohl: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
EndivienNacktschnecken
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Anwendungsnr.007423-00/00-003
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Endivien: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
EndivienNacktschnecken
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Anwendungsnr.007423-00/00-004
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Endivien: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ErdbeereNacktschnecken
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Anwendungsnr.007423-00/00-019
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl)Nacktschnecken
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Anwendungsnr.007423-00/00-023
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl): (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
KresseNacktschnecken
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Anwendungsnr.007423-00/00-005
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kresse: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
KresseNacktschnecken
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AnwendungsverbotWiderruf der Zulassung am: 14.03.2022
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Anwendungsnr.007423-00/00-006
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Kresse: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
RosenkohlNacktschnecken
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Anwendungsnr.007423-00/00-020
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rosenkohl: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Rucola-ArtenNacktschnecken
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Anwendungsnr.007423-00/00-008
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Rucola-Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Rucola-ArtenNacktschnecken
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Anwendungsnr.007423-00/00-007
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rucola-Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
SalateNacktschnecken
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Anwendungsnr.007423-00/00-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Salate: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
SalateNacktschnecken
ähnliche Produkte
AnwendungsverbotWiderruf der Zulassung am: 14.03.2022
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Aufbrauchfrist bis zum: 14.03.2022
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Anwendungsnr.007423-00/00-002
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Salate: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
SareptasenfNacktschnecken
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Aufbrauchfrist bis zum: 14.03.2022
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Anwendungsnr.007423-00/00-010
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Sareptasenf: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
SareptasenfNacktschnecken
ähnliche Produkte
AnwendungsverbotWiderruf der Zulassung am: 14.03.2022
Zulassung von Amts wegen widerrufen
Aufbrauchfrist bis zum: 14.03.2022
Weitere Hinweise finden Sie hier
Anwendungsnr.007423-00/00-009
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Sareptasenf: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
SchnittmangoldNacktschnecken
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Aufbrauchfrist bis zum: 14.03.2022
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Anwendungsnr.007423-00/00-018
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Schnittmangold: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
SchnittmangoldNacktschnecken
ähnliche Produkte
AnwendungsverbotWiderruf der Zulassung am: 14.03.2022
Zulassung von Amts wegen widerrufen
Aufbrauchfrist bis zum: 14.03.2022
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Anwendungsnr.007423-00/00-017
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Schnittmangold: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
SommerportulakNacktschnecken
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AnwendungsverbotWiderruf der Zulassung am: 14.03.2022
Zulassung von Amts wegen widerrufen
Aufbrauchfrist bis zum: 14.03.2022
Weitere Hinweise finden Sie hier
Anwendungsnr.007423-00/00-016
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Sommerportulak: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
SommerportulakNacktschnecken
ähnliche Produkte
AnwendungsverbotWiderruf der Zulassung am: 14.03.2022
Zulassung von Amts wegen widerrufen
Aufbrauchfrist bis zum: 14.03.2022
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Anwendungsnr.007423-00/00-015
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Sommerportulak: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
SpinatNacktschnecken
ähnliche Produkte
AnwendungsverbotWiderruf der Zulassung am: 14.03.2022
Zulassung von Amts wegen widerrufen
Aufbrauchfrist bis zum: 14.03.2022
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Anwendungsnr.007423-00/00-013
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Spinat: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
SpinatNacktschnecken
ähnliche Produkte
AnwendungsverbotWiderruf der Zulassung am: 14.03.2022
Zulassung von Amts wegen widerrufen
Aufbrauchfrist bis zum: 14.03.2022
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Anwendungsnr.007423-00/00-014
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Spinat: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ZierpflanzenNacktschnecken
ähnliche Produkte
AnwendungsverbotWiderruf der Zulassung am: 14.03.2022
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Anwendungsnr.007423-00/00-024
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Kennzeichen:

EB001-2, EB001-2, NT658, NT665, SB001, SB005, SB010, SB011, SB166, SS202, SS205-1, VH301-2, NB663, NN1301, NN160

Abstandsauflagen:

Mit dem Wirkstoff:

Metaldehyd

Für den Schaderreger:

Nacktschnecken

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Desimo Duo

Zulassungsnummer:007423-00
Zulassungsanfang:07.03.2017
Vertriebsfirmen:Lonza Cologne GmbH
Wirkstoffe:30g/kg Metaldehyd
Kennzeichen:EB001-2, EB001-2, NT658, NT665, SB001, SB005, SB010, SB011, SB166, SS202, SS205-1, VH301-2, NB663, NN1301, NN160
GHS-Angaben:EUH 208-0178, EUH 401
Abstandsauflagen:
Anwendungsverbot:Widerruf der Zulassung am: 14.03.2022
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Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
BlattkohleNacktschnecken
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0,7 g/m²
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Anwendungsnr.007423-00/00-011
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Blattkohle: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
BlattkohleNacktschnecken
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0,7 g/m²
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Anwendungsnr.007423-00/00-012
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Blattkohle: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
BlumenkohlNacktschnecken
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0,7 g/m²
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Anwendungsnr.007423-00/00-021
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Blumenkohl: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
BlumenkohlNacktschnecken
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0,7 g/m²
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Anwendungsnr.007423-00/00-022
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
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Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Blumenkohl: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
EndivienNacktschnecken
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0,7 g/m²
AnwendungsverbotWiderruf der Zulassung am: 14.03.2022
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Anwendungsnr.007423-00/00-003
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Endivien: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
EndivienNacktschnecken
ähnliche Produkte
0,7 g/m²
AnwendungsverbotWiderruf der Zulassung am: 14.03.2022
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Anwendungsnr.007423-00/00-004
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Endivien: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ErdbeereNacktschnecken
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0,7 g/m²
AnwendungsverbotWiderruf der Zulassung am: 14.03.2022
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Anwendungsnr.007423-00/00-019
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl)Nacktschnecken
ähnliche Produkte
0,7 g/m²
AnwendungsverbotWiderruf der Zulassung am: 14.03.2022
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Anwendungsnr.007423-00/00-023
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl): (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
KresseNacktschnecken
ähnliche Produkte
0,7 g/m²
AnwendungsverbotWiderruf der Zulassung am: 14.03.2022
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Aufbrauchfrist bis zum: 14.03.2022
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Anwendungsnr.007423-00/00-005
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kresse: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
KresseNacktschnecken
ähnliche Produkte
0,7 g/m²
AnwendungsverbotWiderruf der Zulassung am: 14.03.2022
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Aufbrauchfrist bis zum: 14.03.2022
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Anwendungsnr.007423-00/00-006
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Kresse: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
RosenkohlNacktschnecken
ähnliche Produkte
0,7 g/m²
AnwendungsverbotWiderruf der Zulassung am: 14.03.2022
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Aufbrauchfrist bis zum: 14.03.2022
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Anwendungsnr.007423-00/00-020
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rosenkohl: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Rucola-ArtenNacktschnecken
ähnliche Produkte
0,7 g/m²
AnwendungsverbotWiderruf der Zulassung am: 14.03.2022
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Aufbrauchfrist bis zum: 14.03.2022
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Anwendungsnr.007423-00/00-008
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Rucola-Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Rucola-ArtenNacktschnecken
ähnliche Produkte
0,7 g/m²
AnwendungsverbotWiderruf der Zulassung am: 14.03.2022
Zulassung von Amts wegen widerrufen
Aufbrauchfrist bis zum: 14.03.2022
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Anwendungsnr.007423-00/00-007
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rucola-Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
SalateNacktschnecken
ähnliche Produkte
0,7 g/m²
AnwendungsverbotWiderruf der Zulassung am: 14.03.2022
Zulassung von Amts wegen widerrufen
Aufbrauchfrist bis zum: 14.03.2022
Weitere Hinweise finden Sie hier
Anwendungsnr.007423-00/00-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Salate: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
SalateNacktschnecken
ähnliche Produkte
0,7 g/m²
AnwendungsverbotWiderruf der Zulassung am: 14.03.2022
Zulassung von Amts wegen widerrufen
Aufbrauchfrist bis zum: 14.03.2022
Weitere Hinweise finden Sie hier
Anwendungsnr.007423-00/00-002
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Salate: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
SareptasenfNacktschnecken
ähnliche Produkte
0,7 g/m²
AnwendungsverbotWiderruf der Zulassung am: 14.03.2022
Zulassung von Amts wegen widerrufen
Aufbrauchfrist bis zum: 14.03.2022
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Anwendungsnr.007423-00/00-010
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Sareptasenf: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
SareptasenfNacktschnecken
ähnliche Produkte
0,7 g/m²
AnwendungsverbotWiderruf der Zulassung am: 14.03.2022
Zulassung von Amts wegen widerrufen
Aufbrauchfrist bis zum: 14.03.2022
Weitere Hinweise finden Sie hier
Anwendungsnr.007423-00/00-009
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Sareptasenf: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
SchnittmangoldNacktschnecken
ähnliche Produkte
0,7 g/m²
AnwendungsverbotWiderruf der Zulassung am: 14.03.2022
Zulassung von Amts wegen widerrufen
Aufbrauchfrist bis zum: 14.03.2022
Weitere Hinweise finden Sie hier
Anwendungsnr.007423-00/00-018
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Schnittmangold: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
SchnittmangoldNacktschnecken
ähnliche Produkte
0,7 g/m²
AnwendungsverbotWiderruf der Zulassung am: 14.03.2022
Zulassung von Amts wegen widerrufen
Aufbrauchfrist bis zum: 14.03.2022
Weitere Hinweise finden Sie hier
Anwendungsnr.007423-00/00-017
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Schnittmangold: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
SommerportulakNacktschnecken
ähnliche Produkte
0,7 g/m²
AnwendungsverbotWiderruf der Zulassung am: 14.03.2022
Zulassung von Amts wegen widerrufen
Aufbrauchfrist bis zum: 14.03.2022
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Anwendungsnr.007423-00/00-016
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Sommerportulak: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
SommerportulakNacktschnecken
ähnliche Produkte
0,7 g/m²
AnwendungsverbotWiderruf der Zulassung am: 14.03.2022
Zulassung von Amts wegen widerrufen
Aufbrauchfrist bis zum: 14.03.2022
Weitere Hinweise finden Sie hier
Anwendungsnr.007423-00/00-015
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Sommerportulak: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
SpinatNacktschnecken
ähnliche Produkte
0,7 g/m²
AnwendungsverbotWiderruf der Zulassung am: 14.03.2022
Zulassung von Amts wegen widerrufen
Aufbrauchfrist bis zum: 14.03.2022
Weitere Hinweise finden Sie hier
Anwendungsnr.007423-00/00-013
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Spinat: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
SpinatNacktschnecken
ähnliche Produkte
0,7 g/m²
AnwendungsverbotWiderruf der Zulassung am: 14.03.2022
Zulassung von Amts wegen widerrufen
Aufbrauchfrist bis zum: 14.03.2022
Weitere Hinweise finden Sie hier
Anwendungsnr.007423-00/00-014
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Spinat: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ZierpflanzenNacktschnecken
ähnliche Produkte
0,7 g/m²
AnwendungsverbotWiderruf der Zulassung am: 14.03.2022
Zulassung von Amts wegen widerrufen
Aufbrauchfrist bis zum: 14.03.2022
Weitere Hinweise finden Sie hier
Anwendungsnr.007423-00/00-024
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.7 g/m²
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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