Pflanzenschutzmittel: Cyperkill Max

Zulassungsnummer:

007456-00

Zulassungsanfang:

19.06.2015

Zulassungsende:

28.02.2025

Vertriebsfirmen:

Arysta LifeScience Benelux Sprl., United Phosphorus

Wirkstoffe:

500g/l Cypermethrin

Kultur(en)Schaderreger
Blumenkohle, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl)Beißende Insekten
Zulassungs­ende28.02.2025
Anwendungsnr.007456-00/00-023
Wirkungs­bereichInsektizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 0.05 l/ha
Wasser: 200 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 75 % 20,90 % 10
Anwendungs­bestimmungenNT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
AuflagenWW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Blumenkohle: 7 Tage
Freiland, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl): 7 Tage

Kennzeichen:

EO005-2, NW468, EO005-2, NB6611, NN3001, NN3002, NW264, SB001, SB111, SB193, SE110, SF245-02, SS110-1, SS2101, SS610, WMI3A

Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblätterpdf

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Cyperkill Max

Zulassungsnummer:007456-00
Zulassungsanfang:19.06.2015
Zulassungsende:28.02.2025
Vertriebsfirmen:Arysta LifeScience Benelux Sprl., United Phosphorus
Wirkstoffe:500g/l Cypermethrin
Kennzeichen:EO005-2, NW468, EO005-2, NB6611, NN3001, NN3002, NW264, SB001, SB111, SB193, SE110, SF245-02, SS110-1, SS2101, SS610, WMI3A
GHS-Angaben:GHS05, GHS07, GHS08, GHS09, EUH 401, H302, H304, H315, H318, H332, H335, H336, H373-04, H410, P101, P102, P260, P264, P270, P271, P280, P301+P331, P305+P351+P338, P308+P310, P403+P233, P405, P501, GEFAHR
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
Blumenkohle, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl)Beißende Insekten 0,05 l/ha; Wasser: 200 bis 600 l/ha
Zulassungs­ende28.02.2025
Anwendungsnr.007456-00/00-023
Wirkungs­bereichInsektizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 0.05 l/ha
Wasser: 200 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 75 % 20,90 % 10
Anwendungs­bestimmungenNT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
AuflagenWW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Blumenkohle: 7 Tage
Freiland, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl): 7 Tage

Sicherheits-
datenblätter
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gültige Parallelimporte

Handelsname Zul.-Nr Vertriebsfirma Bescheid vom Zugelassen bis
Cypermethrin 500 007456-00/025 ALOA Handels GmbH 04.07.2023 28.02.2025
Cypermethrin 500 007456-00/017 ALOA Handels GmbH 17.02.2021 28.02.2025
Cyperkill Max 500 EC 007456-00/026 MENORA GmbH 29.02.2024 28.02.2025
Cythrine Max 007456-00/022 MENORA GmbH 01.03.2023 28.02.2025
Cyperguard Max 007456-00/014 MENORA GmbH 02.09.2020 28.02.2025
Cyperkill 500 EC 007456-00/011 MENORA GmbH 03.02.2020 28.02.2025
Cybele 007456-00/013 Becesane s.r.o. 30.06.2020 28.02.2025
Cyperthrin Max 007456-00/016 Crop Chem GmbH 30.09.2020 28.02.2025
Cyperthrin Max 007456-00/008 Crop Chem GmbH 27.09.2018 28.02.2025
Cyperstar 500 007456-00/015 Star Chemicals doo 03.09.2020 28.02.2025
Cyperstar 500 007456-00/004 Star Chemicals doo 28.09.2016 28.02.2025
Cyperkill Max 007456-00/012 STAR Agro Handels GmbH 12.03.2020 28.02.2025
CYPERMET 500 007456-00/024 Agrimotion Deutschland GmbH 14.04.2023 28.02.2025
CYPERMET 500 007456-00/023 Agrimotion Deutschland GmbH 03.03.2023 28.02.2025
CYPERCARE 007456-00/021 Agrocare Chemicals KFT 02.02.2023 28.02.2025

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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