Zulassungsnummer: | 007733-60 |
Zulassungsanfang: | 24.10.2017 |
Zulassungsende: | 30.04.2021 |
Vertriebsfirmen: | Syngenta |
Wirkstoffe: | 222g/l Trinexapac (250g/l Ethylester) |
Kennzeichen: | SP001, NW468, NW261, SB001, SB010, SF245-01, NN1841, NN1002, NB6641 |
GHS-Angaben: | , , EUH 401, H319, H411, P101, P102, P280, P305+P351+P338, P337+P313, ACHTUNG |
Abstandsauflagen: | |
Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Roggen | Halmfestigung ähnliche Produkte | 0,5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2021 |
Anwendungsnr. | 007733-60/00-004 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 5. Seitenspross sichtbar 5. Bestockungstrieb sichtbar bis 5. Seitenspross sichtbar 5. Bestockungstrieb sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.5 l/ha Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Roggen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Sommergerste | Halmfestigung ähnliche Produkte | 0,6 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2021 |
Anwendungsnr. | 007733-60/00-005 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Sommergerste: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Sommerweichweizen | Halmfestigung ähnliche Produkte | 0,3 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2021 |
Anwendungsnr. | 007733-60/00-006 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 5. Seitenspross sichtbar 5. Bestockungstrieb sichtbar bis 5. Seitenspross sichtbar 5. Bestockungstrieb sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.3 l/ha Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Sommerweichweizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Triticale | Halmfestigung ähnliche Produkte | 0,5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2021 |
Anwendungsnr. | 007733-60/00-003 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 5. Seitenspross sichtbar 5. Bestockungstrieb sichtbar bis 5. Seitenspross sichtbar 5. Bestockungstrieb sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.5 l/ha Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Triticale: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Wintergerste | Halmfestigung ähnliche Produkte | 0,6 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2021 |
Anwendungsnr. | 007733-60/00-002 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Wintergerste: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Winterweichweizen | Halmfestigung ähnliche Produkte | 0,3 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2021 |
Anwendungsnr. | 007733-60/00-001 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 5. Seitenspross sichtbar 5. Bestockungstrieb sichtbar bis 5. Seitenspross sichtbar 5. Bestockungstrieb sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.3 l/ha Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Winterweichweizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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