Pflanzenschutzmittel: CARPOVIRUSINE EVO 2

Zulassungsnummer:

007748-00

Zulassungsanfang:

01.12.2015

Zulassungsende:

30.04.2024

Vertriebsfirmen:

Arysta LifeScience S.A.S

Wirkstoffe:

10000000000000Granula je l Cydia pomonella Granulovirus Isolat GV-R5

Kultur(en)Schaderreger
KernobstApfelwickler
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende30.04.2024
Anwendungsnr.007748-00/00-001
Wirkungs­bereichInsektizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 10 % der Früchte erreichen art-/sortenspezifische Größe bzw. 10 % der normalen Fruchtgröße erreicht
Wasserreife, Korninhalt wässrig bis Verringerung der Fruchtfestigkeit (bei fleischigen Früchten)
Anwendungs­zeitpunktbei Befall
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 10
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 10
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 0.5 l/ha und je m Kronenhöhe
Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 10 Tage
nur zur Befallsminderung
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kernobst: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
KernobstApfelwickler
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende30.04.2024
Anwendungsnr.007748-00/00-002
Wirkungs­bereichInsektizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 10 % der Früchte erreichen art-/sortenspezifische Größe bzw. 10 % der normalen Fruchtgröße erreicht
Wasserreife, Korninhalt wässrig bis Verringerung der Fruchtfestigkeit (bei fleischigen Früchten)
Anwendungs­zeitpunktbei Befall
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 10
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 10
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 ml/100 m² und je m Kronenhöhe
Wasser: 5 l/100 m² und je m Kronenhöhe
Weitere Erläuterungennur zur Befallsminderung
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenHE110: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
HS110: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
HS2101: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
HS610: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS201: Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS703: Festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kernobst: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

Kennzeichen:

EB001-2, EB001-2, SB001, SB012, SB110, SF245-01, SS110, SS2101, SS530, SS610, VH650, NB6641, NN1001, NN1002

Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblattpdf

Mit dem Wirkstoff:

Cydia pomonella Granulovirus Isolat GV-R5

Für den Schaderreger:

Apfelwickler

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: CARPOVIRUSINE EVO 2

Zulassungsnummer:007748-00
Zulassungsanfang:01.12.2015
Zulassungsende:30.04.2024
Vertriebsfirmen:Arysta LifeScience S.A.S
Wirkstoffe:10000000000000Granula je l Cydia pomonella Granulovirus Isolat GV-R5
Kennzeichen:EB001-2, EB001-2, SB001, SB012, SB110, SF245-01, SS110, SS2101, SS530, SS610, VH650, NB6641, NN1001, NN1002
GHS-Angaben:GHS07, EUH 401, H317, P101, P102, P261, P280, P302+P352, P333+P313, P362+P364, P501, ACHTUNG
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
KernobstApfelwickler
ähnliche Produkte
0,5 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Zulassungs­ende30.04.2024
Anwendungsnr.007748-00/00-001
Wirkungs­bereichInsektizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 10 % der Früchte erreichen art-/sortenspezifische Größe bzw. 10 % der normalen Fruchtgröße erreicht
Wasserreife, Korninhalt wässrig bis Verringerung der Fruchtfestigkeit (bei fleischigen Früchten)
Anwendungs­zeitpunktbei Befall
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 10
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 10
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 0.5 l/ha und je m Kronenhöhe
Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 10 Tage
nur zur Befallsminderung
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kernobst: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
KernobstApfelwickler
ähnliche Produkte
5 ml/100 m² und je m Kronenhöhe; Wasser: 5 l/100 m² und je m Kronenhöhe
Zulassungs­ende30.04.2024
Anwendungsnr.007748-00/00-002
Wirkungs­bereichInsektizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 10 % der Früchte erreichen art-/sortenspezifische Größe bzw. 10 % der normalen Fruchtgröße erreicht
Wasserreife, Korninhalt wässrig bis Verringerung der Fruchtfestigkeit (bei fleischigen Früchten)
Anwendungs­zeitpunktbei Befall
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 10
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 10
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 ml/100 m² und je m Kronenhöhe
Wasser: 5 l/100 m² und je m Kronenhöhe
Weitere Erläuterungennur zur Befallsminderung
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenHE110: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
HS110: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
HS2101: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
HS610: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS201: Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS703: Festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kernobst: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

Sicherheits-
datenblatt
pdf

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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