Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Ackerbaukulturen | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 6 kg/ha |
Zulassungsende | 31.12.2031 |
Anwendungsnr. | 008201-60/00-001 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 6 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage Köderverfahren gleichmäßig über den Bestand |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Ackerbaukulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Gemüsekulturen | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 6 kg/ha |
Zulassungsende | 31.12.2031 |
Anwendungsnr. | 008201-60/00-017 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 6 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage gleichmäßig über den Bestand Köderverfahren |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Gemüsekulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Gemüsekulturen | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 0,6 g/m² |
Zulassungsende | 31.12.2031 |
Anwendungsnr. | 008201-60/00-023 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 0.6 g/m² |
Weitere Erläuterungen | Der Mittelaufwand entspricht ca. 40 - 60 Granulatkörnern je m² zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage gleichmäßig über den Bestand Köderverfahren |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NT665: Nicht in Häufchen auslegen. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Gemüsekulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Gemüsekulturen | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 6 kg/ha |
Zulassungsende | 31.12.2031 |
Anwendungsnr. | 008201-60/00-005 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 6 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage gleichmäßig über den Bestand Köderverfahren |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Gemüsekulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Gemüsekulturen | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 0,6 g/m² |
Zulassungsende | 31.12.2031 |
Anwendungsnr. | 008201-60/00-031 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 0.6 g/m² |
Weitere Erläuterungen | Köderverfahren zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage Der Mittelaufwand entspricht ca. 40 - 60 Granulatkörnern je m² gleichmäßig über den Bestand |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NT665: Nicht in Häufchen auslegen. SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Gemüsekulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Hopfen | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 6 kg/ha |
Zulassungsende | 31.12.2031 |
Anwendungsnr. | 008201-60/00-003 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Hopfenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 6 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage gleichmäßig über den Bestand Köderverfahren |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Hopfen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Obstkulturen | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 6 kg/ha |
Zulassungsende | 31.12.2031 |
Anwendungsnr. | 008201-60/00-018 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 6 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage gleichmäßig über den Bestand Köderverfahren |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Obstkulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Obstkulturen | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 6 kg/ha |
Zulassungsende | 31.12.2031 |
Anwendungsnr. | 008201-60/00-006 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 6 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage gleichmäßig über den Bestand Köderverfahren |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Obstkulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Obstkulturen | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 0,6 g/m² |
Zulassungsende | 31.12.2031 |
Anwendungsnr. | 008201-60/00-024 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 0.6 g/m² |
Weitere Erläuterungen | Der Mittelaufwand entspricht ca. 40 - 60 Granulatkörnern je m² zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage gleichmäßig über den Bestand Köderverfahren |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NT665: Nicht in Häufchen auslegen. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Obstkulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Obstkulturen | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 0,6 g/m² |
Zulassungsende | 31.12.2031 |
Anwendungsnr. | 008201-60/00-032 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 0.6 g/m² |
Weitere Erläuterungen | Der Mittelaufwand entspricht ca. 40 - 60 Granulatkörnern je m² gleichmäßig über den Bestand Köderverfahren zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NT665: Nicht in Häufchen auslegen. SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Obstkulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Weinrebe | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 15 Körner pro Pflanzrohr |
Zulassungsende | 31.12.2031 |
Anwendungsnr. | 008201-60/00-002 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Weinbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 15 Körner pro Pflanzrohr |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage gleichmäßig über den Bestand Köderverfahren in Pflanzröhren maximaler Mittelaufwand 6 kg/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Weinrebe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Wiesen, Weiden | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 6 kg/ha |
Zulassungsende | 31.12.2031 |
Anwendungsnr. | 008201-60/00-004 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Grünland |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 6 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage gleichmäßig über den Bestand Köderverfahren |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Wiesen, Weiden: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Ziergehölze, Zierpflanzen | Nacktschnecken | 6 kg/ha |
Zulassungsende | 31.12.2031 |
Anwendungsnr. | 008201-60/00-019 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 6 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage gleichmäßig über den Bestand Köderverfahren |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) Gewächshaus, Ziergehölze: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Zierpflanzen | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 0,6 g/m² |
Zulassungsende | 31.12.2031 |
Anwendungsnr. | 008201-60/00-033 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 0.6 g/m² |
Weitere Erläuterungen | Der Mittelaufwand entspricht ca. 40 - 60 Granulatkörnern je m² gleichmäßig über den Bestand Köderverfahren zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NT665: Nicht in Häufchen auslegen. SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Zierpflanzen | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 0,6 g/m² |
Zulassungsende | 31.12.2031 |
Anwendungsnr. | 008201-60/00-025 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 0.6 g/m² |
Weitere Erläuterungen | Der Mittelaufwand entspricht ca. 40 - 60 Granulatkörnern je m² zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage gleichmäßig über den Bestand Köderverfahren |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NT665: Nicht in Häufchen auslegen. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Zierpflanzen | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 6 kg/ha |
Zulassungsende | 31.12.2031 |
Anwendungsnr. | 008201-60/00-007 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 6 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage gleichmäßig über den Bestand Köderverfahren |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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