Zulassungsnummer: | 008404-00 |
Zulassungsanfang: | 27.07.2017 |
Zulassungsende: | 31.05.2024 |
Vertriebsfirmen: | Sharda Cropchem Espana S.L. |
Wirkstoffe: | 30g/kg Metaldehyd |
Kennzeichen: | EB001-2, EO005-2, EO005-2, NT870, SS1201-1, EB001-2, NT658, NT665, SB001, SB005, SB010, SB011, SB111, SB166, SS206, NN1842, NN160, NN134, NN130, NB6641 |
GHS-Angaben: | , EUH 401, H361f, P101, P102, P280, P308+P313, P405, P501, ACHTUNG |
Abstandsauflagen: | |
Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Beerenobst | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 7 kg/ha |
Zulassungsende | 31.05.2024 |
Anwendungsnr. | 008404-00/00-004 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Bis Ende der Blüte: Fruchtansatz sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Pflanzen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 7 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | breitflächig zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT672: Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze. NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). |
Auflagen | VA264: Ausbringung des Mittels nur mit schleppergekoppelter Anwendungstechnik. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Beerenobst: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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frische Kräuter, Spinat und verwandte Arten, Salat-Arten, Kohlrabi, Blumenkohle (§18) | Östliche Heideschnecke (Xerolentia obvia), Garten-Schnirkelschnecke (Cepaea hortensis), Hain-Schnirkelschnecke (Cepaea nemoralis) | 0,6 g/m² |
Zulassungsende | 31.05.2024 |
Anwendungsnr. | 008404-00/01-008 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Bis Ende der Blüte: Fruchtansatz sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 0.6 g/m² |
Weitere Erläuterungen | Köderverfahren zwischen die Kulturpflanzen zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | SF170: Gewächshäuser sind nach der Anwendung des Mittels gut zu belüften. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Salat-Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Gewächshaus, frische Kräuter: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Gewächshaus, Spinat und verwandte Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Gewächshaus, Blumenkohle: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Gewächshaus, Kohlrabi: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 7 kg/ha |
Zulassungsende | 31.05.2024 |
Anwendungsnr. | 008404-00/00-001 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Trockener Samen bis Trockener Samen |
Anwendungszeitpunkt | ab der Saat |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 7 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | breitflächig zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). |
Auflagen | VA264: Ausbringung des Mittels nur mit schleppergekoppelter Anwendungstechnik. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Mais | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 7 kg/ha |
Zulassungsende | 31.05.2024 |
Anwendungsnr. | 008404-00/00-006 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Trockener Samen bis Trockener Samen |
Anwendungszeitpunkt | ab der Saat |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 7 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | breitflächig zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). |
Auflagen | VA264: Ausbringung des Mittels nur mit schleppergekoppelter Anwendungstechnik. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Mais: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Raps | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 7 kg/ha |
Zulassungsende | 31.05.2024 |
Anwendungsnr. | 008404-00/00-003 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Trockener Samen bis Trockener Samen |
Anwendungszeitpunkt | ab der Saat |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 7 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | breitflächig zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). |
Auflagen | VA264: Ausbringung des Mittels nur mit schleppergekoppelter Anwendungstechnik. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Raps: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Salat-Arten | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 7 kg/ha |
Zulassungsende | 31.05.2024 |
Anwendungsnr. | 008404-00/00-002 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Trockener Samen bis Trockener Samen |
Anwendungszeitpunkt | ab der Saat |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 7 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | breitflächig zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). |
Auflagen | VA264: Ausbringung des Mittels nur mit schleppergekoppelter Anwendungstechnik. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Salat-Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Weinrebe | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 7 kg/ha |
Zulassungsende | 31.05.2024 |
Anwendungsnr. | 008404-00/00-005 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Weinbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Vegetationsruhe: Winteraugen spitz bis rundbogenförmig, je nach Rebsorte hell- bis dunkelbraun Knospenschuppen je nach Rebsorte mehr oder weniger geschlossen bis Vegetationsruhe: Winteraugen spitz bis rundbogenförmig, je nach Rebsorte hell- bis dunkelbraun Knospenschuppen je nach Rebsorte mehr oder weniger geschlossen |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Pflanzen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 7 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | breitflächig zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT672: Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze. NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). |
Auflagen | VA264: Ausbringung des Mittels nur mit schleppergekoppelter Anwendungstechnik. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Weinrebe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Zierpflanzen (§18) | Östliche Heideschnecke (Xerolentia obvia), Garten-Schnirkelschnecke (Cepaea hortensis), Hain-Schnirkelschnecke (Cepaea nemoralis) | 0,6 g/m² |
Zulassungsende | 31.05.2024 |
Anwendungsnr. | 008404-00/01-004 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von Vegetationsruhe: Winteraugen spitz bis rundbogenförmig, je nach Rebsorte hell- bis dunkelbraun Knospenschuppen je nach Rebsorte mehr oder weniger geschlossen bis Vegetationsruhe: Winteraugen spitz bis rundbogenförmig, je nach Rebsorte hell- bis dunkelbraun Knospenschuppen je nach Rebsorte mehr oder weniger geschlossen |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 0.6 g/m² |
Weitere Erläuterungen | Köderverfahren zwischen die Kulturpflanzen zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | SF170: Gewächshäuser sind nach der Anwendung des Mittels gut zu belüften. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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