Von Trockener Samen bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht
Anwendungszeitpunkt
ab der Saat
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungstechnik
streuen
Aufwandmengen
4 kg/ha
Weitere Erläuterungen
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage breitflächig
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). NT672: Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
Auflagen
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
Von Trockener Samen bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht
Anwendungszeitpunkt
ab der Saat
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungstechnik
streuen
Aufwandmengen
4 kg/ha
Weitere Erläuterungen
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage breitflächig
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). NT672: Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
Auflagen
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.