Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Blumenkohle (§18) | Weiße Fliegen ähnliche Produkte | 187,5 g/ha; Wasser: 200 bis 1000 l/ha |
Zulassungsende | 14.09.2027 |
Anwendungsnr. | 008589-00/02-005 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1. Laubblatt entfaltet bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht Blume noch fest geschlossen |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 187.5 g/ha Wasser: 200 bis 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | maximal 1 Behandlung bis BBCH 19 zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 15,90 % 5 |
Anwendungsbestimmungen | NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW705: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. SF275-14GE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Blumenkohle: 3 Tage |
|
Blumenkohle, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) | Kleine Kohlfliege | 187,5 g/ha; Wasser: 200 bis 1000 l/ha |
Zulassungsende | 14.09.2027 |
Anwendungsnr. | 008589-00/00-014 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht Blume noch fest geschlossen |
Anwendungszeitpunkt | bei Befall |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 187.5 g/ha Wasser: 200 bis 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage maximal 1 Behandlung bis BBCH 19 |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 15,90 % 5 |
Anwendungsbestimmungen | NW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW705: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Blumenkohle: 3 Tage Freiland, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl): 3 Tage |
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Buschbohne | Freifressende Schmetterlingsraupen, Maiszünsler | 187,5 g/ha; Wasser: 200 bis 1000 l/ha |
Zulassungsende | 14.09.2027 |
Anwendungsnr. | 008589-00/00-017 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | bei Befall |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 187.5 g/ha Wasser: 200 bis 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 90 % 15 |
Anwendungsbestimmungen | NT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Buschbohne: 3 Tage (trocken) |
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Buschbohne | Freifressende Schmetterlingsraupen, Maiszünsler | 187,5 g/ha; Wasser: 200 bis 1000 l/ha |
Zulassungsende | 14.09.2027 |
Anwendungsnr. | 008589-00/00-007 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | von BBCH 21 bis 39 und BBCH 71 bis 89 |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 187.5 g/ha Wasser: 200 bis 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 90 % 15 |
Anwendungsbestimmungen | NT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Buschbohne: 3 Tage (frisch) |
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Erbse | Freifressende Schmetterlingsraupen, Erbsenwickler | 187,5 g/ha; Wasser: 200 bis 1000 l/ha |
Zulassungsende | 14.09.2027 |
Anwendungsnr. | 008589-00/00-008 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 10 % der Hülsen haben art-/sortentypische Länge erreicht Korninhalt verfestigt, noch Saftaustritt beim Zerdrücken bis Hülsen haben art-/sortentypische Größe erreicht (Grünreife) Samen voll ausgebildet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befall |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 187.5 g/ha Wasser: 200 bis 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 15,90 % 10 |
Anwendungsbestimmungen | NT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Erbse: 3 Tage (frisch) |
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Kernobst | Wickler (Tortricidae) ähnliche Produkte | 62,5 g/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Zulassungsende | 14.09.2027 |
Anwendungsnr. | 008589-00/00-002 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Fruchtdurchmesser bis 10 mm (Nachblütefruchtfall) bis Pflückreife: Früchte sind ausreichend entwickelt und haben noch eine gute Lagerfähigkeit |
Anwendungszeitpunkt | bei Befall |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 62.5 g/ha und je m Kronenhöhe Wasser: 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Weitere Erläuterungen | Die Anwendung ist auf eine Kronenhöhe von maximal 2 m beschränkt |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 90 % 20 |
Anwendungsbestimmungen | NT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kernobst: 7 Tage |
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Kernobst | Blattminierende Kleinschmetterlingsraupen ähnliche Produkte | 62,5 g/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Zulassungsende | 14.09.2027 |
Anwendungsnr. | 008589-00/00-013 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Fruchtdurchmesser bis 10 mm (Nachblütefruchtfall) bis Pflückreife: Früchte sind ausreichend entwickelt und haben noch eine gute Lagerfähigkeit |
Anwendungszeitpunkt | bei Befall |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 62.5 g/ha und je m Kronenhöhe Wasser: 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Weitere Erläuterungen | Die Anwendung ist auf eine Kronenhöhe von maximal 2 m beschränkt |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 90 % 20 |
Anwendungsbestimmungen | NT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kernobst: 7 Tage |
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Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) (§18) | Weiße Fliegen, Thrips spp. | 187,5 g/ha; Wasser: 200 bis 1000 l/ha |
Zulassungsende | 14.09.2027 |
Anwendungsnr. | 008589-00/02-004 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1. Laubblatt entfaltet bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht Blume noch fest geschlossen |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 187.5 g/ha Wasser: 200 bis 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | maximal 1 Behandlung bis BBCH 19 zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 15,90 % 5 |
Anwendungsbestimmungen | NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW705: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. SF275-14GE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl): 3 Tage |
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Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Blumenkohle | Kohlschabe, Freifressende Schmetterlingsraupen | 187,5 g/ha; Wasser: 200 bis 1000 l/ha |
Zulassungsende | 14.09.2027 |
Anwendungsnr. | 008589-00/00-004 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht Blume noch fest geschlossen |
Anwendungszeitpunkt | bei Befall |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 187.5 g/ha Wasser: 200 bis 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage maximal 1 Behandlung bis BBCH 19 |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 15,90 % 5 |
Anwendungsbestimmungen | NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. NW705: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Blumenkohle: 3 Tage Freiland, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl): 3 Tage |
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Möhre | Möhrenfliege ähnliche Produkte | 187,5 g/ha; Wasser: 200 bis 1000 l/ha |
Zulassungsende | 14.09.2027 |
Anwendungsnr. | 008589-00/00-009 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Beginn des Dickenwachstums der Rübe, Wurzel bzw. Knolle (Durchmesser > 0,5 cm) bis Dickenwachstum abgeschlossen art-/sortentypische Form und Größe der Rübe, Wurzel bzw. Knolle erreicht |
Anwendungszeitpunkt | bei Befall |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 187.5 g/ha Wasser: 200 bis 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 15,90 % 5 |
Anwendungsbestimmungen | NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Möhre: 7 Tage |
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Pflaume (§18) | Pflaumenwickler ähnliche Produkte | Pflanzengröße bis 2 m 62,5 g/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Zulassungsende | 14.09.2027 |
Anwendungsnr. | 008589-00/02-008 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Fruchtknoten vergrößert sich (Nachblütefruchtfall) bis Pflückreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit (ausgenommen Pfirsich, Nektarine) |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 2 m 62.5 g/ha und je m Kronenhöhe Wasser: 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 90 % 20 |
Anwendungsbestimmungen | NT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. VA263: Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Pflaume: 7 Tage |
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Schalotte, Knoblauch, Speisezwiebel | Zwiebelthrips | 312,5 g/ha; Wasser: 200 bis 1000 l/ha |
Zulassungsende | 14.09.2027 |
Anwendungsnr. | 008589-00/00-003 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis Zwiebellaub abgestorben Zwiebelhals trocken physiologische Ruhe. Bei Porree: Wachstum abgeschlossen sortentypische Schaftlänge und -durchmesser erreicht |
Anwendungszeitpunkt | bei Befall |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 312.5 g/ha Wasser: 200 bis 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 15,90 % 10 |
Anwendungsbestimmungen | NW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. NW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Speisezwiebel: 14 Tage (trocken) Freiland, Knoblauch: 14 Tage (trockentrocken) Freiland, Schalotte: 14 Tage (trockentrockentrocken) |
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Weinrebe (§18) | Drosophila-Arten ähnliche Produkte | Behandlung der Traubenzone 0,125 kg/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 14.09.2027 |
Anwendungsnr. | 008589-00/01-001 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Weinbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Beginn der Reife, Beeren beginnen hell zu werden (bzw. beginnen sich zu verfärben) bis Vollreife der Beeren (Lesereife) |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Behandlung der Traubenzone 0.125 kg/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 20,90 % 10 |
Anwendungsbestimmungen | SF275-EEWE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Weinbau bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. NT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Weinrebe: 10 Tage |
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Wurzel- und Knollengemüse (§18) | Kleine Kohlfliege ähnliche Produkte | 187,5 g/ha; Wasser: 200 bis 1000 l/ha |
Zulassungsende | 14.09.2027 |
Anwendungsnr. | 008589-00/02-006 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Beginn des Dickenwachstums der Rübe, Wurzel bzw. Knolle (Durchmesser > 0,5 cm) bis Dickenwachstum abgeschlossen art-/sortentypische Form und Größe der Rübe, Wurzel bzw. Knolle erreicht |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 187.5 g/ha Wasser: 200 bis 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 15,90 % 5 |
Anwendungsbestimmungen | SF275-14GE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Wurzel- und Knollengemüse: 7 Tage |
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Wurzel- und Knollengemüse | Freifressende Schmetterlingsraupen ähnliche Produkte | 187,5 g/ha; Wasser: 200 bis 1000 l/ha |
Zulassungsende | 14.09.2027 |
Anwendungsnr. | 008589-00/00-010 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Beginn des Dickenwachstums der Rübe, Wurzel bzw. Knolle (Durchmesser > 0,5 cm) bis Dickenwachstum abgeschlossen art-/sortentypische Form und Größe der Rübe, Wurzel bzw. Knolle erreicht |
Anwendungszeitpunkt | bei Befall |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 187.5 g/ha Wasser: 200 bis 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 15,90 % 5 |
Anwendungsbestimmungen | NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Wurzel- und Knollengemüse: 7 Tage |
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Zwiebelgemüse (§18) | Zwiebelthrips ähnliche Produkte | 312,5 g/ha; Wasser: 200 bis 1000 l/ha |
Zulassungsende | 14.09.2027 |
Anwendungsnr. | 008589-00/02-007 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis Zwiebellaub abgestorben Zwiebelhals trocken physiologische Ruhe. Bei Porree: Wachstum abgeschlossen sortentypische Schaftlänge und -durchmesser erreicht |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 312.5 g/ha Wasser: 200 bis 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 15,90 % 10 |
Anwendungsbestimmungen | SF275-14GE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. NW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. NW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zwiebelgemüse: 7 Tage (Bundzwiebel) |
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