Pflanzenschutzmittel: EMINENT 125 ME

Zulassungsnummer:

008674-00

Zulassungsanfang:

04.06.2020

Zulassungsende:

31.12.2027

Vertriebsfirmen:

Gowan Crop Protection Limited, Sumi Agro

Wirkstoffe:

125g/l Tetraconazole

Kultur(en)Schaderreger
WeizenEchter Mehltau (Erysiphe graminis)
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2027
Anwendungsnr.008674-00/00-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Beginn des Schossens bis Ende der Blüte
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1 l/ha
Wasser: 200 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT306-0/2: Zum Schutz von nicht zu bekämpfenden Insekten und anderen Gliederfüßern darf die Anwendung des Pflanzenschutzmittels nur auf maximal 9/10 der zu behandelnden Anbaufläche erfolgen. Die unbehandelte Teilfläche dient diesen Arten als Überlebensraum und ist daher während des Kulturverlaufs auch von der Behandlung mit anderen Mitteln mit den Anwendungsbestimmungen NT306-0, NT306-50, NT306-75 und NT306-90 auszunehmen. Die unbehandelte Teilfläche ist vorzugsweise als Randstreifen mit Mindestbreiten von 5 m und einem reduzierten Düngereinsatz vorzusehen. Die Vorgaben dieser Anwendungsbestimmung sind vom 01.12.2024 an zu erfüllen. Ihre Rechtswirkungen treten erst ab dem genannten Datum ein.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
WeizenSeptoria-Blattdürre (Septoria tritici)
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2027
Anwendungsnr.008674-00/00-002
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Beginn des Schossens bis Ende der Blüte
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1 l/ha
Wasser: 200 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT306-0/2: Zum Schutz von nicht zu bekämpfenden Insekten und anderen Gliederfüßern darf die Anwendung des Pflanzenschutzmittels nur auf maximal 9/10 der zu behandelnden Anbaufläche erfolgen. Die unbehandelte Teilfläche dient diesen Arten als Überlebensraum und ist daher während des Kulturverlaufs auch von der Behandlung mit anderen Mitteln mit den Anwendungsbestimmungen NT306-0, NT306-50, NT306-75 und NT306-90 auszunehmen. Die unbehandelte Teilfläche ist vorzugsweise als Randstreifen mit Mindestbreiten von 5 m und einem reduzierten Düngereinsatz vorzusehen. Die Vorgaben dieser Anwendungsbestimmung sind vom 01.12.2024 an zu erfüllen. Ihre Rechtswirkungen treten erst ab dem genannten Datum ein.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
WeizenGelbrost (Puccinia striiformis)
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2027
Anwendungsnr.008674-00/00-004
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Beginn des Schossens bis Ende der Blüte
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1 l/ha
Wasser: 200 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT306-0/2: Zum Schutz von nicht zu bekämpfenden Insekten und anderen Gliederfüßern darf die Anwendung des Pflanzenschutzmittels nur auf maximal 9/10 der zu behandelnden Anbaufläche erfolgen. Die unbehandelte Teilfläche dient diesen Arten als Überlebensraum und ist daher während des Kulturverlaufs auch von der Behandlung mit anderen Mitteln mit den Anwendungsbestimmungen NT306-0, NT306-50, NT306-75 und NT306-90 auszunehmen. Die unbehandelte Teilfläche ist vorzugsweise als Randstreifen mit Mindestbreiten von 5 m und einem reduzierten Düngereinsatz vorzusehen. Die Vorgaben dieser Anwendungsbestimmung sind vom 01.12.2024 an zu erfüllen. Ihre Rechtswirkungen treten erst ab dem genannten Datum ein.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

Kennzeichen:

NW470, SF275-2AC, SS110-1, SS2101, SS610, WMFG1, SS206, SF245-02, SB166, SB111, SB010, SB005, SB001, NW265, NW264, NW262, EB001-2, NN2001, WH952, NB6641, NN1002

Abstandsauflagen:


Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2025.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: EMINENT 125 ME

Zulassungsnummer:008674-00
Zulassungsanfang:04.06.2020
Zulassungsende:31.12.2027
Vertriebsfirmen:Gowan Crop Protection Limited, Sumi Agro
Wirkstoffe:125g/l Tetraconazole
Kennzeichen:NW470, SF275-2AC, SS110-1, SS2101, SS610, WMFG1, SS206, SF245-02, SB166, SB111, SB010, SB005, SB001, NW265, NW264, NW262, EB001-2, NN2001, WH952, NB6641, NN1002
GHS-Angaben:GHS09, EUH 401, H411, P391, P501, ACHTUNG
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
WeizenEchter Mehltau (Erysiphe graminis)
ähnliche Produkte
1 l/ha; Wasser: 200 bis 600 l/ha
Zulassungs­ende31.12.2027
Anwendungsnr.008674-00/00-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Beginn des Schossens bis Ende der Blüte
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1 l/ha
Wasser: 200 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT306-0/2: Zum Schutz von nicht zu bekämpfenden Insekten und anderen Gliederfüßern darf die Anwendung des Pflanzenschutzmittels nur auf maximal 9/10 der zu behandelnden Anbaufläche erfolgen. Die unbehandelte Teilfläche dient diesen Arten als Überlebensraum und ist daher während des Kulturverlaufs auch von der Behandlung mit anderen Mitteln mit den Anwendungsbestimmungen NT306-0, NT306-50, NT306-75 und NT306-90 auszunehmen. Die unbehandelte Teilfläche ist vorzugsweise als Randstreifen mit Mindestbreiten von 5 m und einem reduzierten Düngereinsatz vorzusehen. Die Vorgaben dieser Anwendungsbestimmung sind vom 01.12.2024 an zu erfüllen. Ihre Rechtswirkungen treten erst ab dem genannten Datum ein.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
WeizenSeptoria-Blattdürre (Septoria tritici)
ähnliche Produkte
1 l/ha; Wasser: 200 bis 600 l/ha
Zulassungs­ende31.12.2027
Anwendungsnr.008674-00/00-002
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Beginn des Schossens bis Ende der Blüte
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1 l/ha
Wasser: 200 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT306-0/2: Zum Schutz von nicht zu bekämpfenden Insekten und anderen Gliederfüßern darf die Anwendung des Pflanzenschutzmittels nur auf maximal 9/10 der zu behandelnden Anbaufläche erfolgen. Die unbehandelte Teilfläche dient diesen Arten als Überlebensraum und ist daher während des Kulturverlaufs auch von der Behandlung mit anderen Mitteln mit den Anwendungsbestimmungen NT306-0, NT306-50, NT306-75 und NT306-90 auszunehmen. Die unbehandelte Teilfläche ist vorzugsweise als Randstreifen mit Mindestbreiten von 5 m und einem reduzierten Düngereinsatz vorzusehen. Die Vorgaben dieser Anwendungsbestimmung sind vom 01.12.2024 an zu erfüllen. Ihre Rechtswirkungen treten erst ab dem genannten Datum ein.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
WeizenGelbrost (Puccinia striiformis)
ähnliche Produkte
1 l/ha; Wasser: 200 bis 600 l/ha
Zulassungs­ende31.12.2027
Anwendungsnr.008674-00/00-004
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Beginn des Schossens bis Ende der Blüte
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1 l/ha
Wasser: 200 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT306-0/2: Zum Schutz von nicht zu bekämpfenden Insekten und anderen Gliederfüßern darf die Anwendung des Pflanzenschutzmittels nur auf maximal 9/10 der zu behandelnden Anbaufläche erfolgen. Die unbehandelte Teilfläche dient diesen Arten als Überlebensraum und ist daher während des Kulturverlaufs auch von der Behandlung mit anderen Mitteln mit den Anwendungsbestimmungen NT306-0, NT306-50, NT306-75 und NT306-90 auszunehmen. Die unbehandelte Teilfläche ist vorzugsweise als Randstreifen mit Mindestbreiten von 5 m und einem reduzierten Düngereinsatz vorzusehen. Die Vorgaben dieser Anwendungsbestimmung sind vom 01.12.2024 an zu erfüllen. Ihre Rechtswirkungen treten erst ab dem genannten Datum ein.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

gültige Parallelimporte

Handelsname Zul.-Nr Vertriebsfirma Bescheid vom Zugelassen bis
Eminent 125 ME 008674-00/002 STAR Agro Handels GmbH 02.05.2022 31.12.2027

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2025.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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