Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Feldsalat, Rucola-Arten, Endivien, Salate (§18) | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 1,2 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.07.2024 |
Anwendungsnr. | 008966-00/03-002 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 5. Laubblatt entfaltet bis 5. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.2 l/ha Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NG338-1: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Ametoctradin enthalten. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Salate: 7 Tage Freiland, Endivien: 7 Tage Freiland, Rucola-Arten: 7 Tage Freiland, Feldsalat: 7 Tage |
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Flaschenkürbis, Garten-Kürbis, Riesenkürbis, Moschus-Kürbis (§18) | Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) | 1,2 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.07.2024 |
Anwendungsnr. | 008966-00/03-004 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1. Blütenansatz mit verlängertem Fruchtknoten am Hauptspross sichtbar bis 1. Blütenansatz mit verlängertem Fruchtknoten am Hauptspross sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.2 l/ha Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NG338-1: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Ametoctradin enthalten. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Moschus-Kürbis: 3 Tage Freiland, Riesenkürbis: 3 Tage Freiland, Garten-Kürbis: 3 Tage Freiland, Flaschenkürbis: 3 Tage |
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Kartoffel | Phytophthora infestans ähnliche Produkte | |
Zulassungsende | 31.07.2024 |
Anwendungsnr. | 008966-00/00-002 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 5. Blatt (> 4 cm) am Hauptspross entfaltet bis 5. Blatt (> 4 cm) am Hauptspross entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NG338-1: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Ametoctradin enthalten. |
Auflagen | WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kartoffel: 7 Tage |
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Patisson, Zucchini, Gurke (§18) | Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) | 1,2 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.07.2024 |
Anwendungsnr. | 008966-00/03-003 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1. Blütenansatz mit verlängertem Fruchtknoten am Hauptspross sichtbar bis 1. Blütenansatz mit verlängertem Fruchtknoten am Hauptspross sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.2 l/ha Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NG338-1: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Ametoctradin enthalten. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Gurke: 3 Tage Freiland, Zucchini: 3 Tage Freiland, Patisson: 3 Tage |
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Porree (§18) | Phytophthora porri ähnliche Produkte | 1,2 l/ha; Wasser: 200 bis 1000 l/ha |
Zulassungsende | 31.07.2024 |
Anwendungsnr. | 008966-00/01-001 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 5. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 5. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.2 l/ha Wasser: 200 bis 1000 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NG338-1: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Ametoctradin enthalten. NG338: Auf derselben Fläche in dem folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Ametoctradin. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Porree: 7 Tage |
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Schalotte, Knoblauch, Speisezwiebel (§18) | Falscher Mehltau (Peronospora destructor) | 1,2 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.07.2024 |
Anwendungsnr. | 008966-00/03-001 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 5. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 5. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.2 l/ha Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NG338-1: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Ametoctradin enthalten. NG338: Auf derselben Fläche in dem folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Ametoctradin. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Speisezwiebel: 7 Tage Freiland, Knoblauch: 7 Tage Freiland, Schalotte: 7 Tage |
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Tabak (§18) | Blauschimmel (Peronospora tabacina) ähnliche Produkte | 1,5 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.07.2024 |
Anwendungsnr. | 008966-00/03-005 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 9 oder mehr Laubblätter bzw. Blattpaare oder Blattquirle entfaltet bis 9 oder mehr Laubblätter bzw. Blattpaare oder Blattquirle entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 300 bis 600 l/ha |
Abstandsauflagen | NW609-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | NG338-1: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Ametoctradin enthalten. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Tabak: 7 Tage |
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Weinrebe | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) ähnliche Produkte | |
Zulassungsende | 31.07.2024 |
Anwendungsnr. | 008966-00/00-001 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Weinbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Gescheine (Infloreszenzen) deutlich sichtbar bis Gescheine (Infloreszenzen) deutlich sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 10m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 10,75% 5,90% * |
Anwendungsbestimmungen | NG338-2: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres maximal 2 Behandlungen mit Mitteln, die den Wirkstoff Ametoctradin enthalten. |
Auflagen | WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. WG734: Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen. NN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Weinrebe: 21 Tage (Tafel- und Keltertrauben) |
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Weinrebe (§18) | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) ähnliche Produkte | Basisaufwand: 0,6 l/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha, ES 61: 1,2 l/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha, ES 71: 1,8 l/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha, ES 75: 2,4 l/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 31.07.2024 |
Anwendungsnr. | 008966-00/02-001 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Weinbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Gescheine (Infloreszenzen) deutlich sichtbar bis Gescheine (Infloreszenzen) deutlich sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | Basisaufwand: 0.6 l/ha Wasser: 150 bis 300 l/ha, ES 61: 1.2 l/ha Wasser: 150 bis 300 l/ha, ES 71: 1.8 l/ha Wasser: 150 bis 300 l/ha, ES 75: 2.4 l/ha Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Abstandsauflagen | NW611: Die Anwendung des Mittels mit Luftfahrzeugen auf Flächen in Nachbarschaft von den Bundeswasserstraßen Main, Mosel, Neckar, Rhein und Saar muss mindestens mit dem im Folgenden genannten Abstand erfolgen.: 20m NW610: Die Anwendung des Mittels mit Luftfahrzeugen auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen Bundeswasserstraßen sowie nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit dem im Folgenden genannten Abstand erfolgen.: 30m |
Anwendungsbestimmungen | NZ180: Es dürfen nur Hubschrauber mit angebauter Sprühanlage, z. B. von den Herstellern Simplex oder Isolair, und Injektordüsen der Größe 05 verwendet werden. NT187: Die erste Flugbahn des Hubschraubers muss zusätzlich zu dem ggf. in einer anderen Anwendungsbestimmung geforderten Mindestabstand mindestens eine halbe Arbeitsbreite vom Rand der behandelten Fläche entfernt verlaufen. NT142: Die Anwendung muss mit einem Wasseraufwand von mindestens 150 L/ha erfolgen. NG338-2: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres maximal 2 Behandlungen mit Mitteln, die den Wirkstoff Ametoctradin enthalten. |
Auflagen | WG734: Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen. NN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Weinrebe: 21 Tage (Tafel- und Keltertrauben) |
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Zierpflanzen (§18) | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) ähnliche Produkte | 1,2 l/ha; Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Zulassungsende | 31.07.2024 |
Anwendungsnr. | 008966-00/03-006 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1. Seitenspross sichtbar 1. Bestockungstrieb sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.2 l/ha Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Abstandsauflagen | NW609-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | NG338-1: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Ametoctradin enthalten. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Zwiebelgemüse (§18) | Falscher Mehltau (Peronospora destructor) ähnliche Produkte | 1,2 l/ha; Wasser: 200 bis 1000 l/ha |
Zulassungsende | 31.07.2024 |
Anwendungsnr. | 008966-00/01-002 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 5. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 5. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.2 l/ha Wasser: 200 bis 1000 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NG338-1: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Ametoctradin enthalten. NG338: Auf derselben Fläche in dem folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Ametoctradin. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zwiebelgemüse: 7 Tage |
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