Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea), Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum)
Zulassungsende
31.12.2025
Anwendungsnr.
00A065-00/00-020
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet.
Gemüsebau
Anwendungsbereich
Freiland
Stadium Kultur
Von 1. Seitenspross 1. Ordnung sichtbar bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwandmengen
10 ml/100 m² Wasser: 3 bis 6 l/100 m²
Weitere Erläuterungen
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
Auflagen
HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea), Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum)
10 ml/100 m²; Wasser: 3 bis 6 l/100 m²
Zulassungsende
31.12.2025
Anwendungsnr.
00A065-00/00-020
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet.
Gemüsebau
Anwendungsbereich
Freiland
Stadium Kultur
Von 1. Seitenspross 1. Ordnung sichtbar bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwandmengen
10 ml/100 m² Wasser: 3 bis 6 l/100 m²
Weitere Erläuterungen
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
Auflagen
HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, Gurke: 3 Tage
Sicherheits- datenblatt
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.