Pflanzenschutzmittel: Metarex Duo

Zulassungsnummer:

00A425-00

Zulassungsanfang:

20.03.2020

Zulassungsende:

31.08.2027

Vertriebsfirmen:

DE SANGOSSE

Wirkstoffe:

16.2g/kg Eisen-III-phosphat, 10g/kg Metaldehyd

Kultur(en)Schaderreger
ArtischockeNacktschnecken
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-012
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Keimung/Austrieb bis Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht
9 oder mehr Knoten
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Artischocke: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Artischocke: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Aubergine, TomateNacktschnecken
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-004
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Keimung bis 9 oder mehr apikale Seitensprosse 1. Ordung sichtbar
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Tomate: 7 Tage
Freiland, Aubergine: 7 Tage
frische Kräuter, Spinat und verwandte Arten, Salat-ArtenNacktschnecken
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-009
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Keimung / Keimpflanzenentwicklung bis Rosettenwachstum abgeschlossen, zu erwartende sortentypischen Länge des Hauptsprosses erreicht.
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Salat-Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Spinat und verwandte Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Spinat und verwandte Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, frische Kräuter: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
frische Kräuter, Spinat und verwandte Arten, Salat-ArtenNacktschnecken
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-020
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichGewächshaus
Stadium KulturBis 10 % der zu erwartenden art-/sortentypischen Blattfläche erreicht
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Salat-Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Gewächshaus, Spinat und verwandte Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Gewächshaus, Spinat und verwandte Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Gewächshaus, frische Kräuter: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Garten-Kürbis, Zucchini, GurkeNacktschnecken
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-005
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Keimung bis 9 oder mehr Seitensprosse 1. Ordnung sichtbar
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Gurke: 7 Tage
Freiland, Zucchini: 7 Tage
Freiland, Garten-Kürbis: 7 Tage
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)Nacktschnecken
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-014
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturBis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
HülsengemüseNacktschnecken
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-010
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturBis 5. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 5. Ranke) entfaltet
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Hülsengemüse: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
KartoffelNacktschnecken
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-001
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Austrieb/Keimung bis Bestandschluss: über 90 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kartoffel: 7 Tage
Freiland, Kartoffel: 7 Tage
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl), BlumenkohleNacktschnecken
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-007
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Keimung / Keimpflanzenentwicklung bis Zu erwartende sortentypische Länge des Hauptsprosses erreicht
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Blumenkohle: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Lupine-Arten, AckerbohneNacktschnecken
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-017
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturBis 5. Laubblatt entfaltet
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
AuflagenNT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Ackerbohne: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Lupine-Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
MaisNacktschnecken
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-015
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturBis 5. Laubblatt entfaltet
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
AuflagenNT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Mais: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Mais: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Mais: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Okra, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili), Aubergine, TomateNacktschnecken
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-018
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichGewächshaus
Stadium KulturBis Vollreife
Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Tomate: 7 Tage
Gewächshaus, Aubergine: 7 Tage
Gewächshaus, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 7 Tage
Gewächshaus, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 7 Tage
Gewächshaus, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 7 Tage
Gewächshaus, Okra: 7 Tage
ÖlsaatNacktschnecken
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-013
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturBis 7. Laubblatt entfaltet
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Ölsaat: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Porree, ZwiebelgemüseNacktschnecken
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-003
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Keimung/Austrieb bis Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht
9 oder mehr Knoten
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
AuflagenNT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zwiebelgemüse: 7 Tage
Freiland, Zwiebelgemüse: 7 Tage
Freiland, Porree: 7 Tage
RosenkohlNacktschnecken
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-008
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Keimung / Keimpflanzenentwicklung bis Zu erwartende sortentypische Länge des Hauptsprosses erreicht
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rosenkohl: 21 Tage
SpargelNacktschnecken
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-011
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturBis 20 % des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht
2-Knoten-Stadium
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Spargel: 7 Tage
Wassermelone, Melone, Garten-Kürbis, Zucchini, GurkeNacktschnecken
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-019
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichGewächshaus
Stadium KulturBis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Gurke: 7 Tage
Gewächshaus, Zucchini: 7 Tage
Gewächshaus, Garten-Kürbis: 7 Tage
Gewächshaus, Melone: 7 Tage
Gewächshaus, Wassermelone: 7 Tage
Wurzel- und KnollengemüseNacktschnecken
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-002
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Keimung/Austrieb bis Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht
9 oder mehr Knoten
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wurzel- und Knollengemüse: 7 Tage
Freiland, Wurzel- und Knollengemüse: 7 Tage
Wurzelzichorie, Zuckerrübe, FutterrübeNacktschnecken
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-016
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturBis 5 Laubblätter entfaltet
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
AuflagenNT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Futterrübe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Zuckerrübe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Wurzelzichorie: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ZuckermaisNacktschnecken
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-006
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturBis 5. Laubblatt entfaltet
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
AuflagenNT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zuckermais: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Zuckermais: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

Kennzeichen:

NT665, NW470, SS1201-1, EO005-2, NT658, SB001, SB005, SB010, SB011, SB111, SB166, SS206, NB6641, NN1001

Abstandsauflagen:

Mit der gleichen Wirkstoffkombination:

Eisen-III-phosphat|Metaldehyd

Mit dem Wirkstoff:

Eisen-III-phosphat
Metaldehyd

Für den Schaderreger:

Nacktschnecken

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Metarex Duo

Zulassungsnummer:00A425-00
Zulassungsanfang:20.03.2020
Zulassungsende:31.08.2027
Vertriebsfirmen:DE SANGOSSE
Wirkstoffe:16.2g/kg Eisen-III-phosphat, 10g/kg Metaldehyd
Kennzeichen:NT665, NW470, SS1201-1, EO005-2, NT658, SB001, SB005, SB010, SB011, SB111, SB166, SS206, NB6641, NN1001
GHS-Angaben:EUH 401
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
ArtischockeNacktschnecken
ähnliche Produkte
5 kg/ha
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-012
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Keimung/Austrieb bis Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht
9 oder mehr Knoten
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Artischocke: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Artischocke: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Aubergine, TomateNacktschnecken 5 kg/ha
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-004
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Keimung bis 9 oder mehr apikale Seitensprosse 1. Ordung sichtbar
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Tomate: 7 Tage
Freiland, Aubergine: 7 Tage
frische Kräuter, Spinat und verwandte Arten, Salat-ArtenNacktschnecken 5 kg/ha
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-009
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Keimung / Keimpflanzenentwicklung bis Rosettenwachstum abgeschlossen, zu erwartende sortentypischen Länge des Hauptsprosses erreicht.
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Salat-Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Spinat und verwandte Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Spinat und verwandte Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, frische Kräuter: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
frische Kräuter, Spinat und verwandte Arten, Salat-ArtenNacktschnecken 5 kg/ha
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-020
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichGewächshaus
Stadium KulturBis 10 % der zu erwartenden art-/sortentypischen Blattfläche erreicht
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Salat-Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Gewächshaus, Spinat und verwandte Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Gewächshaus, Spinat und verwandte Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Gewächshaus, frische Kräuter: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Garten-Kürbis, Zucchini, GurkeNacktschnecken 5 kg/ha
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-005
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Keimung bis 9 oder mehr Seitensprosse 1. Ordnung sichtbar
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Gurke: 7 Tage
Freiland, Zucchini: 7 Tage
Freiland, Garten-Kürbis: 7 Tage
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)Nacktschnecken
ähnliche Produkte
5 kg/ha
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-014
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturBis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
HülsengemüseNacktschnecken
ähnliche Produkte
5 kg/ha
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-010
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturBis 5. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 5. Ranke) entfaltet
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Hülsengemüse: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
KartoffelNacktschnecken
ähnliche Produkte
5 kg/ha
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-001
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Austrieb/Keimung bis Bestandschluss: über 90 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kartoffel: 7 Tage
Freiland, Kartoffel: 7 Tage
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl), BlumenkohleNacktschnecken 5 kg/ha
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-007
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Keimung / Keimpflanzenentwicklung bis Zu erwartende sortentypische Länge des Hauptsprosses erreicht
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Blumenkohle: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Lupine-Arten, AckerbohneNacktschnecken 5 kg/ha
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-017
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturBis 5. Laubblatt entfaltet
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
AuflagenNT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Ackerbohne: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Lupine-Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
MaisNacktschnecken
ähnliche Produkte
5 kg/ha
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-015
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturBis 5. Laubblatt entfaltet
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
AuflagenNT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Mais: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Mais: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Mais: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Okra, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili), Aubergine, TomateNacktschnecken 5 kg/ha
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-018
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichGewächshaus
Stadium KulturBis Vollreife
Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Tomate: 7 Tage
Gewächshaus, Aubergine: 7 Tage
Gewächshaus, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 7 Tage
Gewächshaus, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 7 Tage
Gewächshaus, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 7 Tage
Gewächshaus, Okra: 7 Tage
ÖlsaatNacktschnecken
ähnliche Produkte
5 kg/ha
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-013
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturBis 7. Laubblatt entfaltet
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Ölsaat: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Porree, ZwiebelgemüseNacktschnecken 5 kg/ha
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-003
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Keimung/Austrieb bis Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht
9 oder mehr Knoten
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
AuflagenNT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zwiebelgemüse: 7 Tage
Freiland, Zwiebelgemüse: 7 Tage
Freiland, Porree: 7 Tage
RosenkohlNacktschnecken
ähnliche Produkte
5 kg/ha
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-008
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Keimung / Keimpflanzenentwicklung bis Zu erwartende sortentypische Länge des Hauptsprosses erreicht
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rosenkohl: 21 Tage
SpargelNacktschnecken
ähnliche Produkte
5 kg/ha
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-011
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturBis 20 % des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht
2-Knoten-Stadium
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Spargel: 7 Tage
Wassermelone, Melone, Garten-Kürbis, Zucchini, GurkeNacktschnecken 5 kg/ha
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-019
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichGewächshaus
Stadium KulturBis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Gurke: 7 Tage
Gewächshaus, Zucchini: 7 Tage
Gewächshaus, Garten-Kürbis: 7 Tage
Gewächshaus, Melone: 7 Tage
Gewächshaus, Wassermelone: 7 Tage
Wurzel- und KnollengemüseNacktschnecken
ähnliche Produkte
5 kg/ha
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-002
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Keimung/Austrieb bis Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht
9 oder mehr Knoten
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wurzel- und Knollengemüse: 7 Tage
Freiland, Wurzel- und Knollengemüse: 7 Tage
Wurzelzichorie, Zuckerrübe, FutterrübeNacktschnecken 5 kg/ha
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-016
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturBis 5 Laubblätter entfaltet
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
AuflagenNT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Futterrübe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Zuckerrübe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Wurzelzichorie: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ZuckermaisNacktschnecken
ähnliche Produkte
5 kg/ha
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.00A425-00/00-006
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturBis 5. Laubblatt entfaltet
Anwendungs­zeitpunktBehandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
AuflagenNT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zuckermais: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Zuckermais: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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