Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Artischocke | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 5 kg/ha |
Zulassungsende | 31.08.2027 |
Anwendungsnr. | 00A425-00/00-012 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Keimung/Austrieb bis Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht 9 oder mehr Knoten |
Anwendungszeitpunkt | Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 5 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein. NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen. NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Artischocke: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Freiland, Artischocke: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Aubergine, Tomate | Nacktschnecken | 5 kg/ha |
Zulassungsende | 31.08.2027 |
Anwendungsnr. | 00A425-00/00-004 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Keimung bis 9 oder mehr apikale Seitensprosse 1. Ordung sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 5 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden. NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein. NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen. NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Tomate: 7 Tage Freiland, Aubergine: 7 Tage |
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frische Kräuter, Spinat und verwandte Arten, Salat-Arten | Nacktschnecken | 5 kg/ha |
Zulassungsende | 31.08.2027 |
Anwendungsnr. | 00A425-00/00-009 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Keimung / Keimpflanzenentwicklung bis Rosettenwachstum abgeschlossen, zu erwartende sortentypischen Länge des Hauptsprosses erreicht. |
Anwendungszeitpunkt | Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 5 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein. NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden. |
Auflagen | NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild. NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Salat-Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Freiland, Spinat und verwandte Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Freiland, Spinat und verwandte Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Freiland, frische Kräuter: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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frische Kräuter, Spinat und verwandte Arten, Salat-Arten | Nacktschnecken | 5 kg/ha |
Zulassungsende | 31.08.2027 |
Anwendungsnr. | 00A425-00/00-020 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Bis 10 % der zu erwartenden art-/sortentypischen Blattfläche erreicht |
Anwendungszeitpunkt | Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 5 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Salat-Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Gewächshaus, Spinat und verwandte Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Gewächshaus, Spinat und verwandte Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Gewächshaus, frische Kräuter: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Garten-Kürbis, Zucchini, Gurke | Nacktschnecken | 5 kg/ha |
Zulassungsende | 31.08.2027 |
Anwendungsnr. | 00A425-00/00-005 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Keimung bis 9 oder mehr Seitensprosse 1. Ordnung sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 5 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein. NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen. NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Gurke: 7 Tage Freiland, Zucchini: 7 Tage Freiland, Garten-Kürbis: 7 Tage |
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Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 5 kg/ha |
Zulassungsende | 31.08.2027 |
Anwendungsnr. | 00A425-00/00-014 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht |
Anwendungszeitpunkt | Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 5 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden. NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein. NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen. NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Freiland, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Freiland, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Hülsengemüse | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 5 kg/ha |
Zulassungsende | 31.08.2027 |
Anwendungsnr. | 00A425-00/00-010 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Bis 5. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 5. Ranke) entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 5 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein. NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden. |
Auflagen | NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild. NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Hülsengemüse: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Kartoffel | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 5 kg/ha |
Zulassungsende | 31.08.2027 |
Anwendungsnr. | 00A425-00/00-001 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Austrieb/Keimung bis Bestandschluss: über 90 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich |
Anwendungszeitpunkt | Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 5 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden. NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen. NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kartoffel: 7 Tage Freiland, Kartoffel: 7 Tage |
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Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl), Blumenkohle | Nacktschnecken | 5 kg/ha |
Zulassungsende | 31.08.2027 |
Anwendungsnr. | 00A425-00/00-007 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Keimung / Keimpflanzenentwicklung bis Zu erwartende sortentypische Länge des Hauptsprosses erreicht |
Anwendungszeitpunkt | Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 5 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein. NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden. |
Auflagen | NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild. NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Blumenkohle: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Freiland, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Lupine-Arten, Ackerbohne | Nacktschnecken | 5 kg/ha |
Zulassungsende | 31.08.2027 |
Anwendungsnr. | 00A425-00/00-017 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Bis 5. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 5 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein. NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden. NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). |
Auflagen | NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild. NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Ackerbohne: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Freiland, Lupine-Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Mais | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 5 kg/ha |
Zulassungsende | 31.08.2027 |
Anwendungsnr. | 00A425-00/00-015 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Bis 5. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 5 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden. NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein. |
Auflagen | NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild. NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Mais: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Freiland, Mais: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Freiland, Mais: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Okra, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili), Aubergine, Tomate | Nacktschnecken | 5 kg/ha |
Zulassungsende | 31.08.2027 |
Anwendungsnr. | 00A425-00/00-018 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Bis Vollreife Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht |
Anwendungszeitpunkt | Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 5 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Tomate: 7 Tage Gewächshaus, Aubergine: 7 Tage Gewächshaus, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 7 Tage Gewächshaus, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 7 Tage Gewächshaus, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 7 Tage Gewächshaus, Okra: 7 Tage |
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Ölsaat | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 5 kg/ha |
Zulassungsende | 31.08.2027 |
Anwendungsnr. | 00A425-00/00-013 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Bis 7. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 5 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden. NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen. NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Ölsaat: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Porree, Zwiebelgemüse | Nacktschnecken | 5 kg/ha |
Zulassungsende | 31.08.2027 |
Anwendungsnr. | 00A425-00/00-003 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Keimung/Austrieb bis Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht 9 oder mehr Knoten |
Anwendungszeitpunkt | Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 5 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden. NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein. NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). |
Auflagen | NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild. NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zwiebelgemüse: 7 Tage Freiland, Zwiebelgemüse: 7 Tage Freiland, Porree: 7 Tage |
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Rosenkohl | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 5 kg/ha |
Zulassungsende | 31.08.2027 |
Anwendungsnr. | 00A425-00/00-008 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Keimung / Keimpflanzenentwicklung bis Zu erwartende sortentypische Länge des Hauptsprosses erreicht |
Anwendungszeitpunkt | Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 5 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein. NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden. |
Auflagen | NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild. NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Rosenkohl: 21 Tage |
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Spargel | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 5 kg/ha |
Zulassungsende | 31.08.2027 |
Anwendungsnr. | 00A425-00/00-011 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Bis 20 % des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht 2-Knoten-Stadium |
Anwendungszeitpunkt | Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 5 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein. NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen. NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Spargel: 7 Tage |
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Wassermelone, Melone, Garten-Kürbis, Zucchini, Gurke | Nacktschnecken | 5 kg/ha |
Zulassungsende | 31.08.2027 |
Anwendungsnr. | 00A425-00/00-019 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht |
Anwendungszeitpunkt | Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 5 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Gurke: 7 Tage Gewächshaus, Zucchini: 7 Tage Gewächshaus, Garten-Kürbis: 7 Tage Gewächshaus, Melone: 7 Tage Gewächshaus, Wassermelone: 7 Tage |
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Wurzel- und Knollengemüse | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 5 kg/ha |
Zulassungsende | 31.08.2027 |
Anwendungsnr. | 00A425-00/00-002 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Keimung/Austrieb bis Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht 9 oder mehr Knoten |
Anwendungszeitpunkt | Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 5 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden. NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein. NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen. NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Wurzel- und Knollengemüse: 7 Tage Freiland, Wurzel- und Knollengemüse: 7 Tage |
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Wurzelzichorie, Zuckerrübe, Futterrübe | Nacktschnecken | 5 kg/ha |
Zulassungsende | 31.08.2027 |
Anwendungsnr. | 00A425-00/00-016 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Bis 5 Laubblätter entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 5 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden. NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein. |
Auflagen | NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild. NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Futterrübe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Freiland, Zuckerrübe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Freiland, Wurzelzichorie: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Zuckermais | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 5 kg/ha |
Zulassungsende | 31.08.2027 |
Anwendungsnr. | 00A425-00/00-006 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Bis 5. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kulturbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 5 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden. NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein. |
Auflagen | NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild. NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zuckermais: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Freiland, Zuckermais: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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