Zulassungsnummer: | 00A620-00 |
Zulassungsanfang: | 21.10.2020 |
Zulassungsende: | 15.08.2026 |
Vertriebsfirmen: | Sharda Cropchem Espana S.L. |
Wirkstoffe: | 250g/l Prothioconazol |
Kennzeichen: | NW470, SE110, SF275-VEAC, SF276-2AC, SF555-EE, SS110-1, SS120-1, SS2101, VA277, SB166, SF245-02, SS206, WMFG1, WH952, NN2002, NW262, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, NB6641, NB6644, NB6645, NN1001 |
GHS-Angaben: | , , EUH 401, H302, H315, H319, H335, H411, P101, P102, P261, P264, P270, P271, P280, P305+P351+P338, P308+P313, P391, P403+P233, P405, P501, ACHTUNG |
Abstandsauflagen: | |
Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Winterhartweizen, Winterweichweizen | Braunrost (Puccinia recondita) | BBCH 31 - 33: 0,8 l/ha; Wasser: 200 bis 500 l/ha, BBCH 39 - 49: 0,8 l/ha; Wasser: 200 bis 500 l/ha |
Zulassungsende | 15.08.2026 |
Anwendungsnr. | 00A620-00/00-001 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1-Knoten-Stadium bis Grannenspitzen |
Anwendungszeitpunkt | ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | BBCH 31 - 33: 0.8 l/ha Wasser: 200 bis 500 l/ha, BBCH 39 - 49: 0.8 l/ha Wasser: 200 bis 500 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50 % 5,75 % 5,90 % * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | NT850: Auf derselben Fläche müssen mindestens 14 Tage Abstand zwischen zwei Behandlungen mit diesem Mittel eingehalten werden. NW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Winterweichweizen: 35 Tage Freiland, Winterhartweizen: 35 Tage |
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Winterhartweizen, Winterweichweizen | Septoria-Arten (Septoria spp.) | BBCH 31 - 33: 0,8 l/ha; Wasser: 200 bis 500 l/ha, BBCH 39 - 49: 0,8 l/ha; Wasser: 200 bis 500 l/ha |
Zulassungsende | 15.08.2026 |
Anwendungsnr. | 00A620-00/00-003 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1-Knoten-Stadium bis Grannenspitzen |
Anwendungszeitpunkt | ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | BBCH 31 - 33: 0.8 l/ha Wasser: 200 bis 500 l/ha, BBCH 39 - 49: 0.8 l/ha Wasser: 200 bis 500 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50 % 5,75 % 5,90 % * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | NT850: Auf derselben Fläche müssen mindestens 14 Tage Abstand zwischen zwei Behandlungen mit diesem Mittel eingehalten werden. NW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Winterweichweizen: 35 Tage Freiland, Winterhartweizen: 35 Tage |
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Winterhartweizen, Winterweichweizen | Fusarium-Arten | BBCH 39 - 43: 0,8 l/ha; Wasser: 200 bis 500 l/ha, BBCH 53 - 65: 0,8 l/ha; Wasser: 200 bis 500 l/ha |
Zulassungsende | 15.08.2026 |
Anwendungsnr. | 00A620-00/00-005 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Ligula (Blatthäutchen)-Stadium bis Mitte der Blüte: 50 % reife Staubgefäße |
Anwendungszeitpunkt | ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | BBCH 39 - 43: 0.8 l/ha Wasser: 200 bis 500 l/ha, BBCH 53 - 65: 0.8 l/ha Wasser: 200 bis 500 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50 % 5,75 % 5,90 % * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | NT850: Auf derselben Fläche müssen mindestens 14 Tage Abstand zwischen zwei Behandlungen mit diesem Mittel eingehalten werden. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Winterweichweizen: 35 Tage Freiland, Winterhartweizen: 35 Tage |
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Winterraps | Sclerotinia sclerotiorum ähnliche Produkte | 0,7 l/ha; Wasser: 200 bis 500 l/ha |
Zulassungsende | 15.08.2026 |
Anwendungsnr. | 00A620-00/00-007 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Erste offene Blüten bis Ende der Blüte |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.7 l/ha Wasser: 200 bis 500 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50 % 5,75 % *,90 % * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | NT850: Auf derselben Fläche müssen mindestens 14 Tage Abstand zwischen zwei Behandlungen mit diesem Mittel eingehalten werden. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Winterraps: 56 Tage |
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