Pflanzenschutzmittel: METOMOR F

Zulassungsnummer:

00A864-00

Zulassungsanfang:

25.03.2022

Zulassungsende:

15.02.2026

Vertriebsfirmen:

Sharda Cropchem Espana S.L.

Wirkstoffe:

600g/kg Folpet, 113g/kg Dimethomorph

Kultur(en)Schaderreger
WeinrebeFalscher Mehltau (Plasmopara viticola)
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.00A864-00/00-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Weinbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 5 Laubblätter entfaltet bis Beginn der Reife, Beeren beginnen hell zu werden (bzw. beginnen sich zu verfärben)
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengenmax. Aufwandmenge pro Behandlung: 1.5 kg/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 4.5 kg/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 1.02 kg/10.000 m² Laubwandfläche
Wasser: 612 bis 820 l/10.000 m² Laubwandfläche
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 75% 20,90% 15
Anwendungs­bestimmungenNT880: Die Anwendung des Mittels darf in nicht oder nur minimal beschnittenen Anlagen mit einer im Frühjahr lediglich geringfügig reduzierten Laubwandhöhe erst nach Abschluss der Blattentwicklung (BBCH größer oder gleich 20) erfolgen.
NG405: Keine Anwendung auf drainierten Flächen.
NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
AuflagenNN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
WG734: Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen.
WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weinrebe: 28 Tage (Keltertrauben)

Kennzeichen:

EB001-2, NW470, SF276-EEWE, SF278-63WE, SS110-1, SS2101, EB001-2, NN2002, NN3001, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WH952, WMFH5, WMFM4, NB6641

Abstandsauflagen:

Mit der gleichen Wirkstoffkombination:

Folpet|Dimethomorph

Mit dem Wirkstoff:

Folpet
Dimethomorph

Für den Schaderreger:

Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: METOMOR F

Zulassungsnummer:00A864-00
Zulassungsanfang:25.03.2022
Zulassungsende:15.02.2026
Vertriebsfirmen:Sharda Cropchem Espana S.L.
Wirkstoffe:600g/kg Folpet, 113g/kg Dimethomorph
Kennzeichen:EB001-2, NW470, SF276-EEWE, SF278-63WE, SS110-1, SS2101, EB001-2, NN2002, NN3001, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WH952, WMFH5, WMFM4, NB6641
GHS-Angaben:GHS07, GHS08, GHS09, EUH 208-0043, EUH 401, H317, H319, H351, H360F, H400, H410, P101, P102, P280, P302+P352, P305+P351+P338, P308+P310, P362+P364, P391, P405, P501, GEFAHR
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
WeinrebeFalscher Mehltau (Plasmopara viticola)
ähnliche Produkte
max, Aufwandmenge pro Behandlung: 1,5 kg/ha, max, Aufwandmenge für die Kultur bzw, das Kalenderjahr: 4,5 kg/ha, max, laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 1,02 kg/10,000 m² Laubwandfläche; Wasser: 612 bis 820 l/10,000 m² Laubwandfläche
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.00A864-00/00-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Weinbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 5 Laubblätter entfaltet bis Beginn der Reife, Beeren beginnen hell zu werden (bzw. beginnen sich zu verfärben)
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengenmax. Aufwandmenge pro Behandlung: 1.5 kg/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 4.5 kg/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 1.02 kg/10.000 m² Laubwandfläche
Wasser: 612 bis 820 l/10.000 m² Laubwandfläche
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 75% 20,90% 15
Anwendungs­bestimmungenNT880: Die Anwendung des Mittels darf in nicht oder nur minimal beschnittenen Anlagen mit einer im Frühjahr lediglich geringfügig reduzierten Laubwandhöhe erst nach Abschluss der Blattentwicklung (BBCH größer oder gleich 20) erfolgen.
NG405: Keine Anwendung auf drainierten Flächen.
NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
AuflagenNN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
WG734: Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen.
WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weinrebe: 28 Tage (Keltertrauben)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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