Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Brokkoli (§18) | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 1,5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-026 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Brokkoli: 28 Tage |
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Brokkoli (§18) | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-054 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | im Splittingverfahren (2 Behandlungen) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 12 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Brokkoli: 28 Tage |
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Brokkoli (§18) | Ausfallgetreide ähnliche Produkte | 0,7 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-025 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.7 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Brokkoli: 28 Tage |
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deutsche Platterbse, Serradella, Wicken, Esparsette (§18) | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-043 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Esparsette: 49 Tage Freiland, Wicken: 49 Tage Freiland, Serradella: 49 Tage Freiland, deutsche Platterbse: 49 Tage |
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deutsche Platterbse, Serradella, Wicken, Esparsette (§18) | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-059 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | im Splittingverfahren (2 Behandlungen) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 12 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Esparsette: 49 Tage Freiland, Wicken: 49 Tage Freiland, Serradella: 49 Tage Freiland, deutsche Platterbse: 49 Tage |
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deutsche Platterbse, Serradella, Wicken, Esparsette (§18) | Deutsches Weidelgras, Schadhirsen, Flug-Hafer | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-041 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Esparsette: 49 Tage Freiland, Wicken: 49 Tage Freiland, Serradella: 49 Tage Freiland, deutsche Platterbse: 49 Tage |
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deutsche Platterbse, Serradella, Wicken, Esparsette (§18) | Gemeiner Windhalm, Ausfallgetreide | 0,7 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-042 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.7 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Esparsette: 49 Tage Freiland, Wicken: 49 Tage Freiland, Serradella: 49 Tage Freiland, deutsche Platterbse: 49 Tage |
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Dicke Bohne (§18) | Gemeiner Windhalm, Ausfallgetreide | 0,7 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-031 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.7 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Dicke Bohne: 49 Tage |
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Dicke Bohne (§18) | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-056 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | im Splittingverfahren (2 Behandlungen) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 12 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Dicke Bohne: 49 Tage |
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Dicke Bohne (§18) | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 1,5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-032 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Dicke Bohne: 49 Tage |
|
Dicke Bohne (§18) | Deutsches Weidelgras, Schadhirsen, Flug-Hafer | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-030 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Dicke Bohne: 49 Tage |
|
Erbse | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-034 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 2. Ranke) entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | im Splittingverfahren (2 Behandlungen) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 12 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Erbse: 49 Tage |
|
Erbse | Deutsches Weidelgras, Flug-Hafer, Schadhirsen | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-010 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 2. Ranke) entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Erbse: 49 Tage |
|
Erbse | Gemeiner Windhalm, Ausfallgetreide | 0,7 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-011 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 2. Ranke) entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.7 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Erbse: 49 Tage |
|
Erbse | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 1,5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-012 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 2. Ranke) entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Erbse: 49 Tage |
|
Erdbeere | Deutsches Weidelgras, Flug-Hafer, Schadhirsen | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-028 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Beginn der Bildung von Seitentrieben bis Neubildung von Laubblättern mit kleinerer Spreite und kürzerem Stiel |
Anwendungszeitpunkt | nach der Ernte |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Erdbeere | Gemeiner Windhalm, Ausfallgetreide | 0,7 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-029 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Beginn der Bildung von Seitentrieben bis Neubildung von Laubblättern mit kleinerer Spreite und kürzerem Stiel |
Anwendungszeitpunkt | nach der Ernte |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.7 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Erdbeere | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 1,5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-030 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Beginn der Bildung von Seitentrieben bis Neubildung von Laubblättern mit kleinerer Spreite und kürzerem Stiel |
Anwendungszeitpunkt | nach der Ernte |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Erdbeere | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-040 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Beginn der Bildung von Seitentrieben bis Neubildung von Laubblättern mit kleinerer Spreite und kürzerem Stiel |
Anwendungszeitpunkt | nach der Ernte |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | im Splittingverfahren (2 Behandlungen) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 12 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Futterrübe (§18) | Ausfallgetreide ähnliche Produkte | 0,7 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-034 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis 50 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.7 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Futterrübe: 49 Tage |
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Gelber Steinklee, Speiselinse (§18) | Gemeiner Windhalm, Ausfallgetreide | 0,7 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-045 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.7 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Speiselinse: 49 Tage Freiland, Gelber Steinklee: 49 Tage |
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Gelber Steinklee, Speiselinse (§18) | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-060 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | im Splittingverfahren (2 Behandlungen) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 12 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Speiselinse: 49 Tage Freiland, Gelber Steinklee: 49 Tage |
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Gelber Steinklee, Speiselinse (§18) | Deutsches Weidelgras, Schadhirsen, Flug-Hafer | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-044 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Speiselinse: 49 Tage Freiland, Gelber Steinklee: 49 Tage |
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Gelber Steinklee, Speiselinse (§18) | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-046 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Speiselinse: 49 Tage Freiland, Gelber Steinklee: 49 Tage |
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Haferwurz, Radieschen, Rettich, Meerrettich, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Topinambur (§18) | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-040 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Topinambur: 28 Tage Freiland, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.): 28 Tage Freiland, Meerrettich: 28 Tage Freiland, Rettich: 28 Tage Freiland, Radieschen: 28 Tage Freiland, Haferwurz: 28 Tage |
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Haferwurz, Radieschen, Rettich, Meerrettich, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Topinambur (§18) | Ausfallgetreide | 0,7 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-039 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.7 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Topinambur: 28 Tage Freiland, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.): 28 Tage Freiland, Meerrettich: 28 Tage Freiland, Rettich: 28 Tage Freiland, Radieschen: 28 Tage Freiland, Haferwurz: 28 Tage |
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Haferwurz, Radieschen, Rettich, Meerrettich, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Topinambur (§18) | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-058 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | im Splittingverfahren (2 Behandlungen) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 12 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Topinambur: 28 Tage Freiland, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.): 28 Tage Freiland, Meerrettich: 28 Tage Freiland, Rettich: 28 Tage Freiland, Radieschen: 28 Tage Freiland, Haferwurz: 28 Tage |
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Kartoffel | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-033 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von erste Blätter spreizen sich ab bis 50 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | im Splittingverfahren (2 Behandlungen) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 12 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kartoffel: 42 Tage |
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Kartoffel | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 1,5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-009 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von erste Blätter spreizen sich ab bis 50 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kartoffel: 42 Tage |
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Kartoffel | Gemeiner Windhalm, Ausfallgetreide | 0,7 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-008 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von erste Blätter spreizen sich ab bis 50 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.7 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kartoffel: 42 Tage |
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Kartoffel | Deutsches Weidelgras, Flug-Hafer, Schadhirsen | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-007 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von erste Blätter spreizen sich ab bis 50 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kartoffel: 42 Tage |
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Knoblauch (§18) | Ausfallgetreide ähnliche Produkte | 0,7 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-019 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.7 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Knoblauch: 35 Tage |
|
Knoblauch (§18) | Deutsches Weidelgras ähnliche Produkte | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-018 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Knoblauch: 35 Tage |
|
Knoblauch (§18) | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 1,5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-020 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Knoblauch: 35 Tage |
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Knoblauch (§18) | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-052 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | im Splittingverfahren (2 Behandlungen) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 12 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Knoblauch: 35 Tage |
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Kohlrübe (§18) | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 1,5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-017 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kohlrübe: 35 Tage |
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Kohlrübe (§18) | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-051 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | im Splittingverfahren (2 Behandlungen) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 12 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kohlrübe: 35 Tage |
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Kohlrübe (§18) | Ausfallgetreide ähnliche Produkte | 0,7 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-016 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.7 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kohlrübe: 35 Tage |
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Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) | Gemeiner Windhalm, Ausfallgetreide | 0,7 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-017 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.7 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 28 Tage |
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Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) | Deutsches Weidelgras, Flug-Hafer, Schadhirsen | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-016 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 28 Tage |
|
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 1,5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-018 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 28 Tage |
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Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-036 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | im Splittingverfahren (2 Behandlungen) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 12 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 28 Tage |
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Lein (§18) | Ausfallgetreide ähnliche Produkte | 0,7 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-008 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.7 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Lein: 90 Tage |
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Leindotter (§18) | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-049 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 12 Tage im Splittingverfahren (2 Behandlungen) |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Leindotter: 90 Tage |
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Leindotter (§18) | Deutsches Weidelgras, Schadhirsen, Flug-Hafer | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-009 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Leindotter: 90 Tage |
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Leindotter (§18) | Gemeiner Windhalm, Ausfallgetreide | 0,7 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-010 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.7 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Leindotter: 90 Tage |
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Leindotter (§18) | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 1,5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-011 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Leindotter: 90 Tage |
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Mohn (§18) | Deutsches Weidelgras, Schadhirsen, Flug-Hafer | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-004 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Mohn: 90 Tage |
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Mohn (§18) | Gemeiner Windhalm, Ausfallgetreide | 0,7 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-005 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.7 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Mohn: 90 Tage |
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Mohn (§18) | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 1,5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-006 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Mohn: 90 Tage |
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Mohn (§18) | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-048 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | im Splittingverfahren (2 Behandlungen) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 12 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Mohn: 90 Tage |
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Möhre | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 1,5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-021 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Möhre: 28 Tage |
|
Möhre | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-037 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | im Splittingverfahren (2 Behandlungen) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 12 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Möhre: 28 Tage |
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Möhre | Deutsches Weidelgras, Flug-Hafer, Schadhirsen | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-019 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Möhre: 28 Tage |
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Möhre | Gemeiner Windhalm, Ausfallgetreide | 0,7 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-020 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.7 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Möhre: 28 Tage |
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Pastinak, Knollensellerie (§18) | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-014 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Knollensellerie: 28 Tage Freiland, Pastinak: 28 Tage |
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Pastinak, Knollensellerie (§18) | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-050 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | im Splittingverfahren (2 Behandlungen) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 12 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Knollensellerie: 28 Tage Freiland, Pastinak: 28 Tage |
|
Pastinak, Knollensellerie (§18) | Ausfallgetreide | 0,7 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-013 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.7 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Knollensellerie: 28 Tage Freiland, Pastinak: 28 Tage |
|
Rosenkohl (§18) | Gemeiner Windhalm, Ausfallgetreide | 0,7 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-028 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.7 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Rosenkohl: 28 Tage |
|
Rosenkohl (§18) | Deutsches Weidelgras, Schadhirsen, Flug-Hafer | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-027 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Rosenkohl: 28 Tage |
|
Rosenkohl (§18) | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 1,5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-029 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Rosenkohl: 28 Tage |
|
Rosenkohl (§18) | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-055 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | im Splittingverfahren (2 Behandlungen) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 12 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Rosenkohl: 28 Tage |
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Schalotte (§18) | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 1,5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-023 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Schalotte: 35 Tage |
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Schalotte (§18) | Ausfallgetreide ähnliche Produkte | 0,7 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-022 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.7 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Schalotte: 35 Tage |
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Schalotte (§18) | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-053 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | im Splittingverfahren (2 Behandlungen) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 12 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Schalotte: 35 Tage |
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Sommerraps (§18) | Gemeiner Windhalm, Ausfallgetreide | 0,7 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-002 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet bis Beginn des Längenwachstums |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.7 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Sommerraps: 90 Tage |
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Sommerraps (§18) | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-047 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet bis Beginn des Längenwachstums |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | im Splittingverfahren (2 Behandlungen) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 12 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Sommerraps: 90 Tage |
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Sommerraps (§18) | Deutsches Weidelgras, Schadhirsen, Flug-Hafer | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-001 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet bis Beginn des Längenwachstums |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Sommerraps: 90 Tage |
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Sommerraps (§18) | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 1,5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/01-003 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet bis Beginn des Längenwachstums |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Sommerraps: 90 Tage |
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Speisezwiebel | Deutsches Weidelgras, Flug-Hafer, Schadhirsen | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-013 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Auflaufen: Keimblatt durchbricht Bodenoberfläche. Grüner Austrieb sichtbar bis 30 % der zu erwartenden Länge des Blütensprosses erreicht |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Speisezwiebel: 35 Tage |
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Speisezwiebel | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 1,5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-015 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Auflaufen: Keimblatt durchbricht Bodenoberfläche. Grüner Austrieb sichtbar bis 30 % der zu erwartenden Länge des Blütensprosses erreicht |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Speisezwiebel: 35 Tage |
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Speisezwiebel | Gemeiner Windhalm, Ausfallgetreide | 0,7 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-014 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Auflaufen: Keimblatt durchbricht Bodenoberfläche. Grüner Austrieb sichtbar bis 30 % der zu erwartenden Länge des Blütensprosses erreicht |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.7 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Speisezwiebel: 35 Tage |
|
Speisezwiebel | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-035 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Auflaufen: Keimblatt durchbricht Bodenoberfläche. Grüner Austrieb sichtbar bis 30 % der zu erwartenden Länge des Blütensprosses erreicht |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | im Splittingverfahren (2 Behandlungen) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 12 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Speisezwiebel: 35 Tage |
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Stangenbohne, Feuer- bzw. Käferbohne, Buschbohne | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-039 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | im Splittingverfahren (2 Behandlungen) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 12 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Stangenbohne: 28 Tage Freiland, Feuer- bzw. Käferbohne: 28 Tage |
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Stangenbohne, Feuer- bzw. Käferbohne, Buschbohne | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-027 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Buschbohne: 28 Tage Freiland, Stangenbohne: 28 Tage Freiland, Feuer- bzw. Käferbohne: 28 Tage |
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Stangenbohne, Feuer- bzw. Käferbohne, Buschbohne | Deutsches Weidelgras, Flug-Hafer, Schadhirsen | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-025 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Buschbohne: 28 Tage Freiland, Stangenbohne: 28 Tage Freiland, Feuer- bzw. Käferbohne: 28 Tage |
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Stangenbohne, Feuer- bzw. Käferbohne, Buschbohne | Gemeiner Windhalm, Ausfallgetreide | 0,7 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-026 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.7 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Buschbohne: 28 Tage Freiland, Stangenbohne: 28 Tage Freiland, Feuer- bzw. Käferbohne: 28 Tage |
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Winterraps | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-032 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet bis Beginn des Längenwachstums |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | im Splittingverfahren (2 Behandlungen) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 12 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Winterraps: 42 Tage |
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Winterraps | Deutsches Weidelgras, Flug-Hafer, Schadhirsen | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-004 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet bis Beginn des Längenwachstums |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Winterraps: 42 Tage |
|
Winterraps | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 1,5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-006 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet bis Beginn des Längenwachstums |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Winterraps: 42 Tage |
|
Winterraps | Gemeiner Windhalm, Ausfallgetreide | 0,7 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-005 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet bis Beginn des Längenwachstums |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.7 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Winterraps: 42 Tage |
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Wurzelpetersilie | Gemeiner Windhalm, Ausfallgetreide | 0,7 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-023 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.7 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Wurzelpetersilie: 28 Tage |
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Wurzelpetersilie | Deutsches Weidelgras, Flug-Hafer, Schadhirsen | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-022 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Wurzelpetersilie: 28 Tage |
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Wurzelpetersilie | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 1,5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-024 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Wurzelpetersilie: 28 Tage |
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Wurzelpetersilie | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-038 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | im Splittingverfahren (2 Behandlungen) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 12 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Wurzelpetersilie: 28 Tage |
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Zuckerrübe | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 1,5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-003 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis 50 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zuckerrübe: 28 Tage |
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Zuckerrübe | Gemeiner Windhalm, Ausfallgetreide | 0,7 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-002 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis 50 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.7 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zuckerrübe: 28 Tage |
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Zuckerrübe | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-031 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis 50 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | im Splittingverfahren (2 Behandlungen) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 12 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zuckerrübe: 28 Tage |
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Zuckerrübe | Deutsches Weidelgras, Flug-Hafer, Schadhirsen | 0,6 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2024 |
Anwendungsnr. | 00B068-00/00-001 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis 50 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zuckerrübe: 28 Tage |
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