Zulassungsnummer: | 024548-00 |
Zulassungsanfang: | 30.05.2002 |
Zulassungsende: | 30.06.2021 |
Vertriebsfirmen: | Adama |
Wirkstoffe: | 50g/kg Metalaxyl-M, 400g/kg Folpet |
Kennzeichen: | Xn , N , NW468, NW604, NN2844, NW262, NW264, SB001, SF189, SS110, SS120, SS220, SS420, VH383, VH384, VZ470, VZ750, NN170, NN165, NN160, NN1511, NN134, NB6641 |
R- und S- Sätze: | R 50/53, R 36, R 40, R 43, S 20/21, S 2, S 13, S 24, S 35, S 46, S 57 |
Abstandsauflagen: | |
Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Rettich, Radieschen (§18) | Weißer Rost (Albugo candida), Falscher Mehltau (Peronospora parasitica) | 2 kg/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 30.06.2021 |
Anwendungsnr. | 024548-00/07-001 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Keimblätter voll entfaltet Vegetationspunkt oder Laubblattansatz sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 2 kg/ha Wasser: 300 bis 600 l/ha |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 10m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 5,75% 5,90% * |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Rettich: 14 Tage Freiland, Radieschen: 14 Tage |
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Schwarzwurzel (§18) | Weißer Rost (Albugo tragopodonis) ähnliche Produkte | 2 kg/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 30.06.2021 |
Anwendungsnr. | 024548-00/08-001 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 30 % des zu erwartenden Rüben-, Wurzel- bzw. Knollendurchmessers erreicht |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 2 kg/ha Wasser: 300 bis 600 l/ha |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 10m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 5,75% 5,90% * |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Schwarzwurzel: 21 Tage |
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Weinrebe | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) ähnliche Produkte | ES 61: 1,2 kg/ha; Wasser: 400 bis 1600 l/ha, Basisaufwand: 0,6 kg/ha; Wasser: 400 bis 1600 l/ha, ES 75: 2,4 kg/ha; Wasser: 400 bis 1600 l/ha, ES 71: 1,8 kg/ha; Wasser: 400 bis 1600 l/ha |
Zulassungsende | 30.06.2021 |
Anwendungsnr. | 024548-00/00-001 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Weinbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 30 % des zu erwartenden Rüben-, Wurzel- bzw. Knollendurchmessers erreicht |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | ES 61: 1.2 kg/ha Wasser: 400 bis 1600 l/ha, Basisaufwand: 0.6 kg/ha Wasser: 400 bis 1600 l/ha, ES 75: 2.4 kg/ha Wasser: 400 bis 1600 l/ha, ES 71: 1.8 kg/ha Wasser: 400 bis 1600 l/ha |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.##Weinrebe, , : 20m NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.##Weinrebe, , reduzierte Abstnde: 50% 15,75% 10,90% 5 |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. VA210: Anwendung nur bei Keltertrauben. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Weinrebe: 35 Tage (Keltertrauben) |
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Fungizid zur Bekämpfung von Falschem Mehltau an Weinreben, Endivien, Kopfsalat und Zwiebelgemüse im Freiland
Fungizid zur Bekämpfung von Falschen Mehltau an Weinreben.
Gebinde: , 5 Kilogramm (EAN 4250100210274)