Pflanzenschutzmittel: Systhane 20 EW

Zulassungsnummer:

024591-00

Zulassungsanfang:

13.07.2012

Zulassungsende:

31.05.2021 / Antragsgemäß widerrufen - Aufbrauchfrist: 30.11.2022

Vertriebsfirmen:

Corteva

Wirkstoffe:

200g/l Myclobutanil

Kultur(en)Schaderreger
Aprikose (§18)Echter Mehltau (Podosphaera tridactyla), Schorf (Venturia spp.), Schrotschusskrankheit (Stigmina carpophila)
Zulassungs­ende31.05.2021
Anwendungsnr.024591-00/08-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.225 l/ha und je m Kronenhöhe
Wasser: mind. 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50% 15,75% 10,90% *
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 20m
Anwendungs­bestimmungenNT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Aprikose: 14 Tage

Kennzeichen:

SP001, NW468, NW262, NW264, SB001, SB110, SF1891, SS110, SS2101, SS2202, SS610, WMFG1, NB6641, NN134, NN170, NN1842

Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblätterpdf

Anwendungshinweis: (Corteva (Dow))Verwendungszweck:Flüssiges Fungizid gegen Schorf an Kernobst, Echten Mehltau an Äpfeln und Erdbeeren, Monilinia-Spitzendürre an Süß- und Sauerkirschen sowie Echten Mehltau an Hopfen (sphaerotheca macularis) und Weinreben (Uncinula necator) und weißen Chrysanthemenrost
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw.Warndiensthinweis, bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome.Ab Blühbeginn, Mitte bis Ende der Blüte (bei Kirschen)
Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. Konzentration in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:
Schorf/Kernobst,Echter Mehltau/Apfel:0,125l/ha und je 1 m Kronenhöhe
Monilia Spitzendürre in Kirschen::0,225l/ha und je 1 m Kronenhöhe,Echter Mehltau/ Erdbeeren:0,5 L /ha;Echter Mehltau/Hopfen30 ml pro 100 L Wasser,
(Siehe Gebrauchsanleitung)
Echter Mehltau/Weinreben:15ml /100 L Wasser
Weißer Chrysanthemenrost: 0,45 l/ha bis 50 cm; 0,6 L/ha bei 50 - 125 cm Pflanzenhöhe
In Süß-und Sauerkirchen:Monilia Spitzendürre(Monilinia laxa)Kirschenschorf(Venturia cerasi)Schrotschusskrank -
heit(Mycosphaerella pruni),Sprühfleckenkrankheit(Blumeriella jaapii)und Blattbräune (Gnomonia erythostoma)
0,225 l/ha und 1 m Kronenhöhe
Wartezeit in Tagen:Kernobst, Erdbeeren 14 Tage
Kirschen: F Hopfen: 14 Tage
Weinreben: 28 Tage Chrysanthemen: N
Gebinde: , 3 Liter (1 dm3) (EAN 3362130078722), 3 Liter (1 dm3) (EAN 3362130081692)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Systhane 20 EW

Zulassungsnummer:024591-00
Zulassungsanfang:13.07.2012
Zulassungsende:31.05.2021 / Antragsgemäß widerrufen - Aufbrauchfrist: 30.11.2022
Vertriebsfirmen:Corteva
Wirkstoffe:200g/l Myclobutanil
Kennzeichen:SP001, NW468, NW262, NW264, SB001, SB110, SF1891, SS110, SS2101, SS2202, SS610, WMFG1, NB6641, NN134, NN170, NN1842
GHS-Angaben:GHS07, GHS08, GHS09, EUH 066, EUH 401, H319, H361D, H411, ACHTUNG
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
Aprikose (§18)Echter Mehltau (Podosphaera tridactyla), Schorf (Venturia spp.), Schrotschusskrankheit (Stigmina carpophila) 0,225 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: mind, 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Zulassungs­ende31.05.2021
Anwendungsnr.024591-00/08-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.225 l/ha und je m Kronenhöhe
Wasser: mind. 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50% 15,75% 10,90% *
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 20m
Anwendungs­bestimmungenNT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Aprikose: 14 Tage

Sicherheits-
datenblätter
pdf

Anwendungshinweis: (Corteva (Dow))Verwendungszweck:Flüssiges Fungizid gegen Schorf an Kernobst, Echten Mehltau an Äpfeln und Erdbeeren, Monilinia-Spitzendürre an Süß- und Sauerkirschen sowie Echten Mehltau an Hopfen (sphaerotheca macularis) und Weinreben (Uncinula necator) und weißen Chrysanthemenrost
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw.Warndiensthinweis, bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome.Ab Blühbeginn, Mitte bis Ende der Blüte (bei Kirschen)
Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. Konzentration in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:
Schorf/Kernobst,Echter Mehltau/Apfel:0,125l/ha und je 1 m Kronenhöhe
Monilia Spitzendürre in Kirschen::0,225l/ha und je 1 m Kronenhöhe,Echter Mehltau/ Erdbeeren:0,5 L /ha;Echter Mehltau/Hopfen30 ml pro 100 L Wasser,
(Siehe Gebrauchsanleitung)
Echter Mehltau/Weinreben:15ml /100 L Wasser
Weißer Chrysanthemenrost: 0,45 l/ha bis 50 cm; 0,6 L/ha bei 50 - 125 cm Pflanzenhöhe
In Süß-und Sauerkirchen:Monilia Spitzendürre(Monilinia laxa)Kirschenschorf(Venturia cerasi)Schrotschusskrank -
heit(Mycosphaerella pruni),Sprühfleckenkrankheit(Blumeriella jaapii)und Blattbräune (Gnomonia erythostoma)
0,225 l/ha und 1 m Kronenhöhe
Wartezeit in Tagen:Kernobst, Erdbeeren 14 Tage
Kirschen: F Hopfen: 14 Tage
Weinreben: 28 Tage Chrysanthemen: N
Gebinde: , 3 Liter (1 dm3) (EAN 3362130078722), 3 Liter (1 dm3) (EAN 3362130081692)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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