Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Aubergine (§18) | Freifressende Schmetterlingsraupen, Saugende Insekten | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha; Wasser: 1200 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/07-001 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha Wasser: 1200 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Aubergine: 3 Tage |
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Bindesalat, Schnittsalat, Römischer Salat, frische Kräuter, Kopfsalate | Saugende Insekten | |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-020 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 15,90 % 10 |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Römischer Salat: 3 Tage Freiland, Schnittsalat: 3 Tage Freiland, Bindesalat: 3 Tage Freiland, Kopfsalate: 3 Tage Freiland, frische Kräuter: 7 Tage |
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Bindesalat, Schnittsalat, Römischer Salat, frische Kräuter, Kopfsalate | Freifressende Schmetterlingsraupen | |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-046 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 15,90 % 10 |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kopfsalate: 3 Tage Freiland, Römischer Salat: 3 Tage Freiland, Schnittsalat: 3 Tage Freiland, Bindesalat: 3 Tage Freiland, frische Kräuter: 7 Tage |
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Bindesalat, Schnittsalat, Römischer Salat, Kopfsalate | Saugende Insekten | |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-012 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Kopfsalate: 7 Tage Gewächshaus, Römischer Salat: 7 Tage Gewächshaus, Schnittsalat: 7 Tage Gewächshaus, Bindesalat: 7 Tage |
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Bindesalat, Schnittsalat, Römischer Salat, Kopfsalate | Freifressende Schmetterlingsraupen | |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-023 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Römischer Salat: 7 Tage Gewächshaus, Schnittsalat: 7 Tage Gewächshaus, Bindesalat: 7 Tage Gewächshaus, Kopfsalate: 7 Tage |
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Blattkohle, Stielmus, Spinat und verwandte Arten, Salat-Arten (§18) | Beißende Insekten | 6 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/02-004 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet Erste Laubblätter entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 6 l/ha Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 15,90 % 10 |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Salat-Arten: 3 Tage Freiland, Spinat und verwandte Arten: 3 Tage Freiland, Stielmus: 3 Tage Freiland, Blattkohle: 3 Tage |
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Blattkohle, Stielmus, Spinat und verwandte Arten, Salat-Arten (§18) | Saugende Insekten | 6 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/02-003 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet Erste Laubblätter entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 6 l/ha Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 15,90 % 10 |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Salat-Arten: 3 Tage Freiland, Spinat und verwandte Arten: 3 Tage Freiland, Stielmus: 3 Tage Freiland, Blattkohle: 3 Tage |
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Blumenkohl | Blattfressende Käfer, Blattwespen, Freifressende Schmetterlingsraupen | 0,6 ml/m²; Wasser: 60 ml/m² |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/04-007 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet bis 2. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 ml/m² Wasser: 60 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Blumenkohl: 3 Tage |
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Blumenkohl | Blattfressende Käfer, Blattwespen, Freifressende Schmetterlingsraupen | 6 l/ha; Wasser: 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/04-037 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet bis 2. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 6 l/ha Wasser: 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50 % 5,75 % *,90 % * |
Anwendungsbestimmungen | SS227: Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, ist ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen. NW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. |
Auflagen | WW7041: Für den Wirkstoff, bzw. einen Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Blumenkohl: 3 Tage |
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Blumenkohl | Blattläuse ähnliche Produkte | 6 l/ha; Wasser: 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/04-038 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet bis 2. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 6 l/ha Wasser: 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50 % 5,75 % *,90 % * |
Anwendungsbestimmungen | SS227: Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, ist ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen. NW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. |
Auflagen | WW7041: Für den Wirkstoff, bzw. einen Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Blumenkohl: 3 Tage |
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Blumenkohl | Blattläuse ähnliche Produkte | 0,6 ml/m²; Wasser: 60 ml/m² |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/04-008 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet bis 2. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 ml/m² Wasser: 60 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Blumenkohl: 3 Tage |
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Chinakohl (§18) | Freifressende Schmetterlingsraupen, Saugende Insekten | 6 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/05-001 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet bis 2. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 6 l/ha Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 15,90 % 10 |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Chinakohl: 3 Tage |
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Erbse, Rettich, Radieschen, Kohlrübe, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.) (§18) | Beißende Insekten | 6 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/02-006 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet Erste Laubblätter entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 6 l/ha Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 15,90 % 10 |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.): 3 Tage Freiland, Kohlrübe: 3 Tage Freiland, Radieschen: 3 Tage Freiland, Rettich: 3 Tage Freiland, Erbse: 3 Tage |
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Erbse, Rettich, Radieschen, Kohlrübe, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.) (§18) | Saugende Insekten | 6 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/02-005 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet Erste Laubblätter entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 6 l/ha Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 15,90 % 10 |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.): 3 Tage Freiland, Kohlrübe: 3 Tage Freiland, Radieschen: 3 Tage Freiland, Rettich: 3 Tage Freiland, Erbse: 3 Tage |
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Flaschenkürbis, Garten-Kürbis, Riesenkürbis, Moschus-Kürbis (§18) | Beißende Insekten, Saugende Insekten | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha; Wasser: 1200 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/09-002 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 1. Laubblatt am Hauptspross entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha Wasser: 1200 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Moschus-Kürbis: 3 Tage Gewächshaus, Riesenkürbis: 3 Tage Gewächshaus, Garten-Kürbis: 3 Tage Gewächshaus, Flaschenkürbis: 3 Tage |
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Flaschenkürbis, Garten-Kürbis, Riesenkürbis, Moschus-Kürbis (§18) | Freifressende Schmetterlingsraupen, Saugende Insekten | 6 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/05-003 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 6 l/ha Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 15,90 % 10 |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Moschus-Kürbis: 3 Tage Freiland, Riesenkürbis: 3 Tage Freiland, Garten-Kürbis: 3 Tage Freiland, Flaschenkürbis: 3 Tage |
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frische Kräuter | Saugende Insekten ähnliche Produkte | 0,6 ml/m²; Wasser: 60 ml/m² |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/04-001 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 ml/m² Wasser: 60 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, frische Kräuter: 3 Tage |
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frische Kräuter | Freifressende Schmetterlingsraupen ähnliche Produkte | 0,6 ml/m²; Wasser: 60 ml/m² |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/03-004 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Zimmer, Büroräume und Wintergärten |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 ml/m² Wasser: 60 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
Auflagen | SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Zimmer, Büroräume und Wintergärten, frische Kräuter: 7 Tage |
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frische Kräuter | Freifressende Schmetterlingsraupen ähnliche Produkte | 0,6 ml/m²; Wasser: 60 ml/m² |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/04-002 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 ml/m² Wasser: 60 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, frische Kräuter: 3 Tage |
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frische Kräuter | Saugende Insekten ähnliche Produkte | |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-043 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, frische Kräuter: 7 Tage |
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frische Kräuter | Saugende Insekten ähnliche Produkte | 0,6 ml/m²; Wasser: 60 ml/m² |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/03-002 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Zimmer, Büroräume und Wintergärten |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 ml/m² Wasser: 60 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
Auflagen | SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Zimmer, Büroräume und Wintergärten, frische Kräuter: 7 Tage |
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frische Kräuter | Freifressende Schmetterlingsraupen ähnliche Produkte | 0,6 ml/m²; Wasser: 60 ml/m² |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/03-003 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 ml/m² Wasser: 60 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
Auflagen | SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, frische Kräuter: 7 Tage |
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frische Kräuter | Saugende Insekten ähnliche Produkte | 0,6 ml/m²; Wasser: 60 ml/m² |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/03-001 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 ml/m² Wasser: 60 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
Auflagen | SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, frische Kräuter: 7 Tage |
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Gemüsekulturen | Saugende Insekten ähnliche Produkte | |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-052 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 15,90 % 10 |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Gemüsekulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Gemüsekulturen | Saugende Insekten, Beißende Insekten | |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-005 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 4 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Gemüsekulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Gemüsekulturen | Beißende Insekten ähnliche Produkte | |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-022 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Stellflächen (Freiland) |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 5 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 15,90 % 10 |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Stellflächen (Freiland), Gemüsekulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) (§18) | Beißende Insekten, Saugende Insekten | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha; Wasser: 1200 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/09-003 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 1. Laubblatt am Hauptspross entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha Wasser: 1200 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 3 Tage |
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Grünkohl | Blattläuse ähnliche Produkte | 0,6 ml/m²; Wasser: 60 ml/m² |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/04-006 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet bis 2. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 ml/m² Wasser: 60 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Grünkohl: 3 Tage |
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Grünkohl | Blattläuse ähnliche Produkte | 6 l/ha; Wasser: 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/04-036 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet bis 2. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 6 l/ha Wasser: 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50 % 5,75 % *,90 % * |
Anwendungsbestimmungen | SS227: Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, ist ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen. NW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. |
Auflagen | WW7041: Für den Wirkstoff, bzw. einen Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Grünkohl: 3 Tage |
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Grünkohl | Blattfressende Käfer, Blattwespen, Freifressende Schmetterlingsraupen | 0,6 ml/m²; Wasser: 60 ml/m² |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/04-005 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet bis 2. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 ml/m² Wasser: 60 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Grünkohl: 3 Tage |
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Grünkohl | Blattfressende Käfer, Blattwespen, Freifressende Schmetterlingsraupen | 6 l/ha; Wasser: 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/04-035 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet bis 2. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 6 l/ha Wasser: 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50 % 5,75 % *,90 % * |
Anwendungsbestimmungen | SS227: Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, ist ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen. NW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. |
Auflagen | WW7041: Für den Wirkstoff, bzw. einen Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Grünkohl: 3 Tage |
|
Grünspargel (§18) | Beißende Insekten ähnliche Produkte | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/02-002 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Auflaufen: Keimscheide/Keimblätter durchbricht/brechen Bodenoberfläche (ausgen. hypogäische Keimung) Spross bzw. Blatt durchbricht die Bodenoberfläche Knospen zeigen grüne Spitzen |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 15,90 % 10 |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Grünspargel: 3 Tage |
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Grünspargel (§18) | Saugende Insekten ähnliche Produkte | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/02-001 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Auflaufen: Keimscheide/Keimblätter durchbricht/brechen Bodenoberfläche (ausgen. hypogäische Keimung) Spross bzw. Blatt durchbricht die Bodenoberfläche Knospen zeigen grüne Spitzen |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 15,90 % 10 |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Grünspargel: 3 Tage |
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Gurke (§18) | Beißende Insekten, Saugende Insekten | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha; Wasser: 1200 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/09-001 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 1. Laubblatt am Hauptspross entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha Wasser: 1200 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Gurke: 3 Tage |
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Gurke | Blattläuse ähnliche Produkte | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha; Wasser: 1200 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-029 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1. Laubblatt am Hauptspross entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha Wasser: 1200 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 90 % 20 |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Gurke: 3 Tage |
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Himbeere, Brombeere | Blattläuse | 10 l/ha; Wasser: 1000 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/04-030 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Laubblätter entrollen sich bis Erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Laubblätter entrollen sich |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 10 l/ha Wasser: 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 20m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50 % 15,75 % 10,90 % 5 |
Anwendungsbestimmungen | SS227: Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, ist ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen. SF275-28OS: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. NW705: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. |
Auflagen | WW7041: Für den Wirkstoff, bzw. einen Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Brombeere: 3 Tage Freiland, Himbeere: 3 Tage |
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Himbeere, Brombeere | Freifressende Schmetterlingsraupen | 10 l/ha; Wasser: 1000 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/04-031 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Laubblätter entrollen sich bis Erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Laubblätter entrollen sich |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 10 l/ha Wasser: 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 20m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50 % 15,75 % 10,90 % 5 |
Anwendungsbestimmungen | SS227: Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, ist ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen. SF275-28OS: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. NW705: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. |
Auflagen | WW7041: Für den Wirkstoff, bzw. einen Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Brombeere: 3 Tage Freiland, Himbeere: 3 Tage |
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Hülsengemüse | Blattläuse ähnliche Produkte | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha; Wasser: 1200 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-049 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Laubblätter entrollen sich bis Erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Laubblätter entrollen sich |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha Wasser: 1200 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 90 % 20 |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Hülsengemüse: 7 Tage |
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Hülsengemüse | Spinnmilben ähnliche Produkte | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha; Wasser: 1200 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-045 |
Wirkungsbereich | Akarizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Laubblätter entrollen sich bis Erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Laubblätter entrollen sich |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha Wasser: 1200 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 90 % 20 |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Hülsengemüse: 7 Tage |
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Hülsengemüse | Beißende Insekten ähnliche Produkte | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha; Wasser: 1200 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-030 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Laubblätter entrollen sich bis Erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Laubblätter entrollen sich |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha Wasser: 1200 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 90 % 20 |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Hülsengemüse: 7 Tage |
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Johannisbeerartiges Beerenobst | Blattläuse ähnliche Produkte | 10 l/ha; Wasser: 1000 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/04-032 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Laubblätter entrollen sich bis Erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Laubblätter entrollen sich |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 10 l/ha Wasser: 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 20m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50 % 15,75 % 10,90 % 5 |
Anwendungsbestimmungen | SS227: Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, ist ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen. SF275-28OS: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. NW705: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. |
Auflagen | WW7041: Für den Wirkstoff, bzw. einen Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Johannisbeerartiges Beerenobst: 3 Tage |
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Johannisbeerartiges Beerenobst | Freifressende Schmetterlingsraupen ähnliche Produkte | 10 l/ha; Wasser: 1000 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/04-034 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Laubblätter entrollen sich bis Erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Laubblätter entrollen sich |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 10 l/ha Wasser: 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 20m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50 % 15,75 % 10,90 % 5 |
Anwendungsbestimmungen | SS227: Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, ist ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen. SF275-28OS: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. NW705: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. |
Auflagen | WW7041: Für den Wirkstoff, bzw. einen Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Johannisbeerartiges Beerenobst: 3 Tage |
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Kartoffel | Kartoffelkäfer ähnliche Produkte | |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-034 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Laubblätter entrollen sich bis Erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Laubblätter entrollen sich |
Anwendungszeitpunkt | nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW608-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
Auflagen | HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kartoffel: 3 Tage |
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Kartoffel | Kartoffelkäfer ähnliche Produkte | |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-028 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Laubblätter entrollen sich bis Erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Laubblätter entrollen sich |
Anwendungszeitpunkt | nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 15,90 % 10 |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kartoffel: 3 Tage |
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Kernobst | Apfelblütenstecher ähnliche Produkte | 2,3 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/04-028 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Ende des Knospenschwellens (Blattknospen). Knospenschuppen heller gefärbt, z.T. stark behaart bis Ende des Knospenschwellens (Blattknospen). Knospenschuppen heller gefärbt, z.T. stark behaart |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 2.3 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 90% 20 |
Anwendungsbestimmungen | SS227: Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, ist ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen. SF275-28OS: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. NW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | WW7041: Für den Wirkstoff, bzw. einen Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kernobst: 3 Tage |
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Kernobst | Blattläuse ähnliche Produkte | 5 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/04-027 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Blätter entrollen sich bis erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Blätter entrollen sich |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 5 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 90% 20 |
Anwendungsbestimmungen | SS227: Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, ist ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen. SF275-28OS: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. NW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | WW7041: Für den Wirkstoff, bzw. einen Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kernobst: 3 Tage |
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Kernobst | Freifressende Schmetterlingsraupen ähnliche Produkte | 5 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/04-029 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Blätter entrollen sich bis erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Blätter entrollen sich |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 5 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 90% 20 |
Anwendungsbestimmungen | SS227: Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, ist ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen. SF275-28OS: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. NW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | WW7041: Für den Wirkstoff, bzw. einen Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kernobst: 3 Tage |
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Kohlrabi | Blattläuse ähnliche Produkte | |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-019 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Blätter entrollen sich bis erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Blätter entrollen sich |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW608-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
Auflagen | HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kohlrabi: 3 Tage |
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Kohlrabi | Blattläuse ähnliche Produkte | |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-009 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Blätter entrollen sich bis erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Blätter entrollen sich |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Kohlrabi: 3 Tage |
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Kohlrabi, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) | Beißende Insekten | |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-008 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Blätter entrollen sich bis erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Blätter entrollen sich |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 15,90 % 10 |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kohlrabi: 3 Tage Freiland, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 3 Tage |
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Kohlrabi, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) | Blattläuse | |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-006 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Blätter entrollen sich bis erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Blätter entrollen sich |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 15,90 % 10 |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kohlrabi: 3 Tage Freiland, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 3 Tage |
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Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) | Blattläuse ähnliche Produkte | 0,6 ml/m²; Wasser: 60 ml/m² |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/04-004 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet bis 2. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 ml/m² Wasser: 60 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 3 Tage |
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Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) | Blattfressende Käfer, Blattwespen, Freifressende Schmetterlingsraupen | 0,6 ml/m²; Wasser: 60 ml/m² |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/04-003 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet bis 2. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 ml/m² Wasser: 60 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 3 Tage |
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Kopfsalat | Freifressende Schmetterlingsraupen ähnliche Produkte | 0,6 ml/m²; Wasser: 60 ml/m² |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/03-005 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet bis 2. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 ml/m² Wasser: 60 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
Auflagen | SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Salate: 7 Tage |
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Kopfsalat | Blattläuse ähnliche Produkte | 0,6 ml/m²; Wasser: 60 ml/m² |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/03-006 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet bis 2. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 ml/m² Wasser: 60 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
Auflagen | SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Salate: 7 Tage |
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Melone (§18) | Beißende Insekten, Saugende Insekten | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha; Wasser: 1200 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/09-006 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 1. Laubblatt am Hauptspross entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha Wasser: 1200 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Melone: 3 Tage |
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Patisson (§18) | Beißende Insekten, Saugende Insekten | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha; Wasser: 1200 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/09-005 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 1. Laubblatt am Hauptspross entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha Wasser: 1200 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Patisson: 3 Tage |
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Patisson, Zucchini (§18) | Freifressende Schmetterlingsraupen, Beißende Insekten | 6 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/05-002 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 6 l/ha Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 15,90 % 10 |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zucchini: 3 Tage Freiland, Patisson: 3 Tage |
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Porree | Blattläuse ähnliche Produkte | |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-035 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 15,90 % 10 |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Porree: 3 Tage |
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Rucola-Arten (§18) | Beißende Insekten, Saugende Insekten | 6 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/06-001 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 6 l/ha Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 15,90 % 10 |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Rucola-Arten: 3 Tage |
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Salate | Freifressende Schmetterlingsraupen ähnliche Produkte | 0,6 ml/m²; Wasser: 60 ml/m² |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/04-009 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet bis 2. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 ml/m² Wasser: 60 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | für kopfbildende Salate nur bis BBCH 41 zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Salate: 3 Tage |
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Salate | Freifressende Schmetterlingsraupen ähnliche Produkte | 6 l/ha; Wasser: 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/04-039 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet bis 2. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 6 l/ha Wasser: 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | für kopfbildende Salate nur bis BBCH 41 zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50 % 5,75 % *,90 % * |
Anwendungsbestimmungen | SS227: Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, ist ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen. NW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. |
Auflagen | WW7041: Für den Wirkstoff, bzw. einen Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Salate: 3 Tage |
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Salate | Blattläuse ähnliche Produkte | 6 l/ha; Wasser: 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/04-040 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet bis 2. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 6 l/ha Wasser: 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | für kopfbildende Salate nur bis BBCH 41 zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50 % 5,75 % *,90 % * |
Anwendungsbestimmungen | SS227: Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, ist ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen. NW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. |
Auflagen | WW7041: Für den Wirkstoff, bzw. einen Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Salat-Arten: 3 Tage |
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Salate | Blattläuse ähnliche Produkte | 0,6 ml/m²; Wasser: 60 ml/m² |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/04-010 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet bis 2. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.6 ml/m² Wasser: 60 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | für kopfbildende Salate nur bis BBCH 41 zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Salate: 3 Tage |
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Sauerkirsche, Süßkirsche | Freifressende Schmetterlingsraupen | 0,35 ml/m² und je m Kronenehöhe bei maximal 2 m Kronenhöhe; Wasser: 50 ml/m² und je m Kronenehöhe bei maximal 2 m Kronenhöhe |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/04-012 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Erste Laubblätter sind entfaltet, Achse des sich entwickelnden Triebes wird sichtbar bis Erste Laubblätter sind entfaltet, Achse des sich entwickelnden Triebes wird sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 0.35 ml/m² und je m Kronenehöhe bei maximal 2 m Kronenhöhe Wasser: 50 ml/m² und je m Kronenehöhe bei maximal 2 m Kronenhöhe |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW608-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 10m |
Anwendungsbestimmungen | SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
Auflagen | HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Süßkirsche: 3 Tage Freiland, Sauerkirsche: 3 Tage |
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Sauerkirsche, Süßkirsche | Saugende Insekten | 3,5 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/04-025 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Erste Laubblätter sind entfaltet, Achse des sich entwickelnden Triebes wird sichtbar bis Erste Laubblätter sind entfaltet, Achse des sich entwickelnden Triebes wird sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 3.5 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 90% 20 |
Anwendungsbestimmungen | SS227: Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, ist ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen. SF275-28OS: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. NW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | WW7041: Für den Wirkstoff, bzw. einen Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Süßkirsche: 3 Tage Freiland, Sauerkirsche: 3 Tage |
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Sauerkirsche, Süßkirsche | Freifressende Schmetterlingsraupen | 3,5 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/04-026 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Erste Laubblätter sind entfaltet, Achse des sich entwickelnden Triebes wird sichtbar bis Erste Laubblätter sind entfaltet, Achse des sich entwickelnden Triebes wird sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 3.5 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 90% 20 |
Anwendungsbestimmungen | SS227: Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, ist ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen. SF275-28OS: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. NW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | WW7041: Für den Wirkstoff, bzw. einen Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Süßkirsche: 3 Tage Freiland, Sauerkirsche: 3 Tage |
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Sauerkirsche, Süßkirsche | Saugende Insekten | 0,35 ml/m² und je m Kronenehöhe bei maximal 2 m Kronenhöhe; Wasser: 50 ml/m² und je m Kronenehöhe bei maximal 2 m Kronenhöhe |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/04-011 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Erste Laubblätter sind entfaltet, Achse des sich entwickelnden Triebes wird sichtbar bis Erste Laubblätter sind entfaltet, Achse des sich entwickelnden Triebes wird sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 0.35 ml/m² und je m Kronenehöhe bei maximal 2 m Kronenhöhe Wasser: 50 ml/m² und je m Kronenehöhe bei maximal 2 m Kronenhöhe |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW608-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 10m |
Anwendungsbestimmungen | SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
Auflagen | HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Süßkirsche: 3 Tage Freiland, Sauerkirsche: 3 Tage |
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Spargel | Beißende Insekten ähnliche Produkte | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha; Wasser: 1200 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-041 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Erste Laubblätter sind entfaltet, Achse des sich entwickelnden Triebes wird sichtbar bis Erste Laubblätter sind entfaltet, Achse des sich entwickelnden Triebes wird sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha Wasser: 1200 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 90% 20 |
Anwendungsbestimmungen | NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Spargel: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Spinat und verwandte Arten | Beißende Insekten ähnliche Produkte | |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-036 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Erste Laubblätter sind entfaltet, Achse des sich entwickelnden Triebes wird sichtbar bis Erste Laubblätter sind entfaltet, Achse des sich entwickelnden Triebes wird sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 15,90 % 10 |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Spinat und verwandte Arten: 3 Tage |
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Spinat und verwandte Arten | Saugende Insekten ähnliche Produkte | |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-040 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Erste Laubblätter sind entfaltet, Achse des sich entwickelnden Triebes wird sichtbar bis Erste Laubblätter sind entfaltet, Achse des sich entwickelnden Triebes wird sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 15,90 % 10 |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Spinat und verwandte Arten: 3 Tage |
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Süßkartoffel (§18) | Freifressende Schmetterlingsraupen, Saugende Insekten | 6 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/05-005 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Blatt (> 4 cm) am Hauptspross entfaltet bis 2. Blatt (> 4 cm) am Hauptspross entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 6 l/ha Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 15,90 % 10 |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Süßkartoffel: 3 Tage |
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Tomate | Spinnmilben ähnliche Produkte | Pflanzengröße bis 50 cm 0,6 ml/m²; Wasser: 60 ml/m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0,9 ml/m²; Wasser: 90 ml/m², Pflanzengröße über 125 cm 1,2 ml/m²; Wasser: 120 ml/m² |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/03-010 |
Wirkungsbereich | Akarizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 0.6 ml/m² Wasser: 60 ml/m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0.9 ml/m² Wasser: 90 ml/m², Pflanzengröße über 125 cm 1.2 ml/m² Wasser: 120 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
Auflagen | WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich. SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Tomate: 3 Tage |
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Tomate | Blattläuse ähnliche Produkte | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha; Wasser: 1200 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-015 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet Erste Laubblätter entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha Wasser: 1200 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Tomate: 3 Tage |
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Tomate | Spinnmilben ähnliche Produkte | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha; Wasser: 1200 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-032 |
Wirkungsbereich | Akarizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet Erste Laubblätter entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha Wasser: 1200 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Tomate: 3 Tage |
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Tomate | Blattläuse ähnliche Produkte | Pflanzengröße bis 50 cm 0,6 ml/m²; Wasser: 60 ml/m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0,9 ml/m²; Wasser: 90 ml/m², Pflanzengröße über 125 cm 1,2 ml/m²; Wasser: 120 ml/m² |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/03-007 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 0.6 ml/m² Wasser: 60 ml/m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0.9 ml/m² Wasser: 90 ml/m², Pflanzengröße über 125 cm 1.2 ml/m² Wasser: 120 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
Auflagen | WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich. SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Tomate: 3 Tage |
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Wurzel- und Knollengemüse | Saugende Insekten ähnliche Produkte | |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-025 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 15,90 % 10 |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Wurzel- und Knollengemüse: 3 Tage |
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Zierpflanzen | Mottenschildläuse ähnliche Produkte | Pflanzengröße bis 50 cm 0,9 ml/m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 1,35 ml/m², Pflanzengröße über 125 cm 1,8 ml/m² |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-048 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 1. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 8 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 8 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 0.9 ml/m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 1.35 ml/m², Pflanzengröße über 125 cm 1.8 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
Auflagen | WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Zierpflanzen | Blattfressende Käfer, Blattwespen, Freifressende Schmetterlingsraupen | Pflanzengröße bis 50 cm 0,6 ml/m²; Wasser: 60 ml/m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0,9 ml/m²; Wasser: 90 ml/m², Pflanzengröße über 125 cm 1,2 ml/m²; Wasser: 120 ml/m² |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/03-013 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 0.6 ml/m² Wasser: 60 ml/m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0.9 ml/m² Wasser: 90 ml/m², Pflanzengröße über 125 cm 1.2 ml/m² Wasser: 120 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
Auflagen | WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
|
Zierpflanzen | Spinnmilben ähnliche Produkte | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-002 |
Wirkungsbereich | Akarizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 8 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 8 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
|
Zierpflanzen | Schildlaus-Arten ähnliche Produkte | Pflanzengröße bis 50 cm 1,2 ml/m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 1,8 ml/m², Pflanzengröße über 125 cm 2,4 ml/m² |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-059 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Zimmer, Büroräume und Balkone |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 8 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 8 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 1.2 ml/m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 1.8 ml/m², Pflanzengröße über 125 cm 2.4 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
Auflagen | WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Zimmer, Büroräume und Balkone, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
|
Zierpflanzen | Schildlaus-Arten ähnliche Produkte | Pflanzengröße bis 50 cm 1,2 ml/m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 1,8 ml/m², Pflanzengröße über 125 cm 2,4 ml/m² |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-058 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 8 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 8 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 1.2 ml/m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 1.8 ml/m², Pflanzengröße über 125 cm 2.4 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
Auflagen | WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
|
Zierpflanzen | Schildlaus-Arten ähnliche Produkte | Pflanzengröße bis 50 cm 12 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 18 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 24 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-057 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 8 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 8 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 12 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 18 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 24 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
|
Zierpflanzen | Blattfressende Käfer, Blattwespen, Freifressende Schmetterlingsraupen | Pflanzengröße bis 50 cm 0,6 ml/m²; Wasser: 120 ml/m² |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/04-019 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 0.6 ml/m² Wasser: 120 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | maximale Anwendungskonzentration 1 % zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
Auflagen | WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Zierpflanzen | Saugende Insekten ähnliche Produkte | Pflanzengröße bis 50 cm 0,6 ml/m²; Wasser: 120 ml/m² |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/04-022 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 0.6 ml/m² Wasser: 120 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | maximale Anwendungskonzentration 1 % zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
Auflagen | WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Zierpflanzen | Mottenschildläuse ähnliche Produkte | Pflanzengröße bis 50 cm 0,9 ml/m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 1,35 ml/m², Pflanzengröße über 125 cm 1,8 ml/m² |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-051 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Zimmer, Büroräume und Balkone |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 8 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 8 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 0.9 ml/m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 1.35 ml/m², Pflanzengröße über 125 cm 1.8 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | behandeln bis zur sichtbaren Benetzung zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
Auflagen | WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Zimmer, Büroräume und Balkone, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
|
Zierpflanzen | Blattfressende Käfer, Blattwespen, Freifressende Schmetterlingsraupen | Pflanzengröße bis 50 cm 0,6 ml/m²; Wasser: 60 ml/m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0,9 ml/m²; Wasser: 90 ml/m², Pflanzengröße über 125 cm 1,2 ml/m²; Wasser: 120 ml/m² |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/03-014 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Zimmer, Büroräume und Wintergärten |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 0.6 ml/m² Wasser: 60 ml/m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0.9 ml/m² Wasser: 90 ml/m², Pflanzengröße über 125 cm 1.2 ml/m² Wasser: 120 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
Auflagen | WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Zimmer, Büroräume und Wintergärten, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
|
Zierpflanzen | Mottenschildläuse ähnliche Produkte | Pflanzengröße bis 50 cm 9 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 13,5 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 18 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-044 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 8 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 8 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 9 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 13.5 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 18 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
|
Zierpflanzen | Saugende Insekten ähnliche Produkte | Pflanzengröße bis 50 cm 0,6 ml/m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0,9 ml/m², Pflanzengröße über 125 cm 1,2 ml/m² |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-039 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Zimmer, Büroräume und Balkone |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 8 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 8 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 0.6 ml/m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0.9 ml/m², Pflanzengröße über 125 cm 1.2 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | behandeln bis zur sichtbaren Benetzung zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
Auflagen | WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Zimmer, Büroräume und Balkone, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
|
Zierpflanzen | Saugende Insekten ähnliche Produkte | Pflanzengröße bis 50 cm 0,6 ml/m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0,9 ml/m², Pflanzengröße über 125 cm 1,2 ml/m² |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-033 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 8 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 8 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 0.6 ml/m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0.9 ml/m², Pflanzengröße über 125 cm 1.2 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
Auflagen | WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
|
Zierpflanzen | Blattfressende Käfer, Blattwespen, Freifressende Schmetterlingsraupen | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha; Wasser: 1200 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha; Wasser: 1500 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha; Wasser: 1800 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/04-041 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha Wasser: 1200 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha Wasser: 1500 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha Wasser: 1800 l/ha |
Weitere Erläuterungen | maximale Anwendungskonzentration 1 % zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 20m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50 % 15,75 % 10,90 % 5 |
Anwendungsbestimmungen | SS227: Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, ist ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen. NW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. |
Auflagen | WW7041: Für den Wirkstoff, bzw. einen Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Zierpflanzen | Saugende Insekten ähnliche Produkte | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha; Wasser: 1200 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha; Wasser: 1500 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha; Wasser: 1800 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/04-044 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha Wasser: 1200 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha Wasser: 1500 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha Wasser: 1800 l/ha |
Weitere Erläuterungen | maximale Anwendungskonzentration 1 % zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 20m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50 % 15,75 % 10,90 % 5 |
Anwendungsbestimmungen | SS227: Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, ist ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen. NW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. |
Auflagen | WW7041: Für den Wirkstoff, bzw. einen Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Zierpflanzen | Spinnmilben ähnliche Produkte | Pflanzengröße bis 50 cm 0,6 ml/m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0,9 ml/m², Pflanzengröße über 125 cm 1,2 ml/m² |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-027 |
Wirkungsbereich | Akarizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Zimmer, Büroräume und Balkone |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 8 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 8 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 0.6 ml/m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0.9 ml/m², Pflanzengröße über 125 cm 1.2 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | behandeln bis zur sichtbaren Benetzung zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
Auflagen | WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Zimmer, Büroräume und Balkone, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Zierpflanzen | Blattwespen, Blattfressende Käfer, Freifressende Schmetterlingsraupen | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha; Wasser: 1200 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha; Wasser: 1500 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha; Wasser: 1800 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-021 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha Wasser: 1200 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha Wasser: 1500 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha Wasser: 1800 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Zierpflanzen | Spinnmilben ähnliche Produkte | Pflanzengröße bis 50 cm 0,6 ml/m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0,9 ml/m², Pflanzengröße über 125 cm 1,2 ml/m² |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-017 |
Wirkungsbereich | Akarizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 8 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 8 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 0.6 ml/m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0.9 ml/m², Pflanzengröße über 125 cm 1.2 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
Auflagen | WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Zierpflanzen | Saugende Insekten ähnliche Produkte | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-016 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 8 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 8 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Zucchini (§18) | Beißende Insekten, Saugende Insekten | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha; Wasser: 1200 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/09-004 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 1. Laubblatt am Hauptspross entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 9 l/ha Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 12 l/ha Wasser: 1200 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Zucchini: 3 Tage |
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Zwiebelgemüse (§18) | Thrips spp. ähnliche Produkte | 6 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/05-004 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 6 l/ha Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 15,90 % 10 |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zwiebelgemüse: 3 Tage |
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Zwiebelgemüse | Blattläuse ähnliche Produkte | |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 024780-64/00-038 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 75 % 15,90 % 10 |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zwiebelgemüse: 3 Tage |
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