NB505: Eine Anwendung ist nur zulässig, sofern die Kulturpflanzen während der gesamten Lebensdauer in einem dauerhaft errichteten Gewächshaus verbleiben.
Auflagen
Hinweise
Wartezeiten
Gewächshaus, Salate: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Gewächshaus, Endivien: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Salate, Endivien (§18)
Blattläuse
Zulassungsende
30.04.2019
Anwendungsnr.
024874-00/02-001
Wirkungsbereich
Einsatzgebiet.
Anwendungsbereich
Anwendungszeitpunkt
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
Aufwandmengen
114.3 g pro Einheit Saatgut Wasser: 20 bis 25 l pro Einheit Saatgut
Weitere Erläuterungen
maximaler Mittelaufwand 114,3 g/ha (entsprechend maximal 1 Saatgut-Einheit pro ha) mit Phyto-Drip-Technik Jungpflanzenanzucht
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
NB505: Eine Anwendung ist nur zulässig, sofern die Kulturpflanzen während der gesamten Lebensdauer in einem dauerhaft errichteten Gewächshaus verbleiben.
Auflagen
Hinweise
Wartezeiten
Gewächshaus, Salate: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Gewächshaus, Endivien: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
NB505: Eine Anwendung ist nur zulässig, sofern die Kulturpflanzen während der gesamten Lebensdauer in einem dauerhaft errichteten Gewächshaus verbleiben.
Auflagen
Hinweise
Wartezeiten
Gewächshaus, Salate: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Gewächshaus, Endivien: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Salate, Endivien (§18)
Blattläuse
114,3 g pro Einheit Saatgut; Wasser: 20 bis 25 l pro Einheit Saatgut
Zulassungsende
30.04.2019
Anwendungsnr.
024874-00/02-001
Wirkungsbereich
Einsatzgebiet.
Anwendungsbereich
Anwendungszeitpunkt
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
Aufwandmengen
114.3 g pro Einheit Saatgut Wasser: 20 bis 25 l pro Einheit Saatgut
Weitere Erläuterungen
maximaler Mittelaufwand 114,3 g/ha (entsprechend maximal 1 Saatgut-Einheit pro ha) mit Phyto-Drip-Technik Jungpflanzenanzucht
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
NB505: Eine Anwendung ist nur zulässig, sofern die Kulturpflanzen während der gesamten Lebensdauer in einem dauerhaft errichteten Gewächshaus verbleiben.
Auflagen
Hinweise
Wartezeiten
Gewächshaus, Salate: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Gewächshaus, Endivien: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Sicherheits- datenblatt
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.