Zulassungsnummer: | 025876-60 |
Zulassungsanfang: | 15.07.2010 |
Zulassungsende: | 31.05.2024 |
Vertriebsfirmen: | Bayer CropScience, SBM Life Science GmbH |
Wirkstoffe: | 62.5g/l Fluopicolide, 523.8g/l Propamocarb (625g/l Hydrochlorid) |
Kennzeichen: | RA008, SP001, NW468, NN2842, NW262, NW264, SB001, SB110, SE110, SF245-01, SS110, SS2101, SS610, VH378, NB6641, NN161, NN170 |
Abstandsauflagen: | |
Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Kartoffel | Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) ähnliche Produkte | bei niedrigem Befall, Besatz bzw, Infektionsdruck 1,2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 31.05.2024 |
Anwendungsnr. | 025876-60/00-001 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1. basaler Seitentrieb (> 5 cm) gebildet bis 50 % der Laubblätter braun verfärbt |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 4 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | bei niedrigem Befall, Besatz bzw. Infektionsdruck 1.2 l/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NG324-2: Auf derselben Fläche in den folgenden zwei Kalenderjahren keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Fluopicolide. NG325: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, den Wirkstoff Fluopicolide enthaltenden Mitteln. |
Auflagen | NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kartoffel: 14 Tage |
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Kartoffel | Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) ähnliche Produkte | bei starkem Befall, Besatz bzw, Infektionsdruck 1,6 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 31.05.2024 |
Anwendungsnr. | 025876-60/00-002 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1. basaler Seitentrieb (> 5 cm) gebildet bis 50 % der Laubblätter braun verfärbt |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 4 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | bei starkem Befall, Besatz bzw. Infektionsdruck 1.6 l/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW609: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | NG324-2: Auf derselben Fläche in den folgenden zwei Kalenderjahren keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Fluopicolide. NG325: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, den Wirkstoff Fluopicolide enthaltenden Mitteln. |
Auflagen | WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kartoffel: 14 Tage |
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Kartoffel | Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) ähnliche Produkte | 16 ml/100 m²; Wasser: 2 bis 4 l/100 m² |
Zulassungsende | 31.05.2024 |
Anwendungsnr. | 025876-60/00-003 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1. basaler Seitentrieb (> 5 cm) gebildet bis 50 % der Laubblätter braun verfärbt |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 4 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 16 ml/100 m² Wasser: 2 bis 4 l/100 m² |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW609: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | NG324-2: Auf derselben Fläche in den folgenden zwei Kalenderjahren keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Fluopicolide. NG325: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, den Wirkstoff Fluopicolide enthaltenden Mitteln. |
Auflagen | HE110: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS110: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS2101: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS610: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS201: Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kartoffel: 14 Tage |
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Tomate | Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans) ähnliche Produkte | 16 ml/100 m²; Wasser: 3 bis 6 l/100 m² |
Zulassungsende | 31.05.2024 |
Anwendungsnr. | 025876-60/00-009 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1. apikaler Seitenspross 1. Ordnung sichtbar bis 50 % der Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 16 ml/100 m² Wasser: 3 bis 6 l/100 m² |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NG324: Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Fluopicolide. NG325: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, den Wirkstoff Fluopicolide enthaltenden Mitteln. |
Auflagen | HE110: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS110: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS2101: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS610: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. SS201: Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Tomate: 3 Tage |
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Zucchini, Kürbis-Hybriden, Patisson, Gurke | Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) | 16 ml/100 m²; Wasser: 3 bis 6 l/100 m² |
Zulassungsende | 31.05.2024 |
Anwendungsnr. | 025876-60/00-007 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1. Seitenspross 1. Ordnung sichtbar bis 50 % der Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 16 ml/100 m² Wasser: 3 bis 6 l/100 m² |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NG324: Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Fluopicolide. NG325: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, den Wirkstoff Fluopicolide enthaltenden Mitteln. |
Auflagen | NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Gurke: 3 Tage Freiland, Patisson: 3 Tage Freiland, Kürbis-Hybriden: 3 Tage Freiland, Zucchini: 3 Tage |
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