Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Feldsalat (§18) | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) ähnliche Produkte | 0,8 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.12.2024 |
Anwendungsnr. | 026833-00/09-001 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 5. Laubblatt entfaltet bis art-/sortentypischen Größe erreicht |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.8 l/ha Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NG338-1: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Ametoctradin enthalten. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Feldsalat: 7 Tage |
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Flaschenkürbis, Garten-Kürbis, Riesenkürbis, Moschus-Kürbis (§18) | Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) | 0,8 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.12.2024 |
Anwendungsnr. | 026833-00/13-002 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1. Blütenansatz mit verlängertem Fruchtknoten am Hauptspross sichtbar bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.8 l/ha Wasser: 300 bis 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Moschus-Kürbis: 3 Tage Freiland, Riesenkürbis: 3 Tage Freiland, Garten-Kürbis: 3 Tage Freiland, Flaschenkürbis: 3 Tage |
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Flaschenkürbis, Garten-Kürbis, Riesenkürbis, Moschus-Kürbis (§18) | Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) | Pflanzengröße bis 50 cm 0,4 l/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0,6 l/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 0,8 l/ha; Wasser: 1200 l/ha |
Zulassungsende | 31.12.2024 |
Anwendungsnr. | 026833-00/06-004 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 1. Blütenansatz mit verlängertem Fruchtknoten am Hauptspross sichtbar bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 0.4 l/ha Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0.6 l/ha Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 0.8 l/ha Wasser: 1200 l/ha |
Weitere Erläuterungen | Die Höhenstaffelung gilt nur für aufgeleitete Kulturen. Für nicht aufgeleitete Kulturen kann die in der Anwendung höchst angegebene Aufwandmenge zur Erzielung der hinreichenden Wirksamkeit erforderlich werden |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Moschus-Kürbis: 3 Tage Gewächshaus, Riesenkürbis: 3 Tage Gewächshaus, Garten-Kürbis: 3 Tage Gewächshaus, Flaschenkürbis: 3 Tage |
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Gurke (§18) | Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) ähnliche Produkte | Pflanzengröße bis 50 cm 0,4 l/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0,6 l/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 0,8 l/ha; Wasser: 1200 l/ha |
Zulassungsende | 31.12.2024 |
Anwendungsnr. | 026833-00/06-003 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 1. Blütenansatz mit verlängertem Fruchtknoten am Hauptspross sichtbar bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 0.4 l/ha Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0.6 l/ha Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 0.8 l/ha Wasser: 1200 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Gurke: 3 Tage |
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Hopfen | Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) ähnliche Produkte | 2,7 l/ha; Wasser: 1900 bis 4000 l/ha |
Zulassungsende | 31.12.2024 |
Anwendungsnr. | 026833-00/01-001 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Hopfenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Infloreszenzknospen vergrößert bis Beginn der Reife: 10 % der Dolden geschlossen |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 2.7 l/ha Wasser: 1900 bis 4000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 50% 20,75% 10,90% 5 |
Anwendungsbestimmungen | NG200: Das Pflanzenschutzmittel darf nur in den bei der Zulassung festgesetzten Entwicklungsstadien der Kultur eingesetzt werden. NG338-1: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Ametoctradin enthalten. NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | NN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Hopfen: 10 Tage |
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Kartoffel | Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) ähnliche Produkte | 0,8 l/ha; Wasser: 100 bis 500 l/ha |
Zulassungsende | 31.12.2024 |
Anwendungsnr. | 026833-00/00-001 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 5. Blatt (> 4 cm) am Hauptspross entfaltet bis Beeren des 1. Fruchtstandes (Hauptspross) welk. Samen sind sortentypisch dunkel gefärbt |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.8 l/ha Wasser: 100 bis 500 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NG339: Die maximale Aufwandmenge von 800 g Ametoctradin pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kartoffel: 7 Tage |
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Patisson, Zucchini (§18) | Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) | 0,8 l/ha; Wasser: 1200 l/ha |
Zulassungsende | 31.12.2024 |
Anwendungsnr. | 026833-00/06-005 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 1. Blütenansatz mit verlängertem Fruchtknoten am Hauptspross sichtbar bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.8 l/ha Wasser: 1200 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Zucchini: 3 Tage Gewächshaus, Patisson: 3 Tage |
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Patisson, Zucchini, Gurke (§18) | Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) | 0,8 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.12.2024 |
Anwendungsnr. | 026833-00/13-001 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1. Blütenansatz mit verlängertem Fruchtknoten am Hauptspross sichtbar bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.8 l/ha Wasser: 300 bis 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Gurke: 3 Tage Freiland, Zucchini: 3 Tage Freiland, Patisson: 3 Tage |
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Porree (§18) | Papierfleckenkrankheit ähnliche Produkte | 0,8 l/ha; Wasser: 200 bis 1000 l/ha |
Zulassungsende | 31.12.2024 |
Anwendungsnr. | 026833-00/04-001 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 5. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis Bei 50 % der Pflanzen Schlotten geknickt |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.8 l/ha Wasser: 200 bis 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NG338-1: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Ametoctradin enthalten. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Porree: 7 Tage |
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Salate, Rucola-Arten, Endivien (§18) | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 0,8 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.12.2024 |
Anwendungsnr. | 026833-00/03-001 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 5. Laubblatt entfaltet bis art-/sortentypischen Größe erreicht |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.8 l/ha Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NG338-1: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Ametoctradin enthalten. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Endivien: 7 Tage Freiland, Rucola-Arten: 7 Tage Freiland, Salate: 7 Tage |
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Salate, Rucola-Arten, Feldsalat, Endivien (§18) | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 0,8 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.12.2024 |
Anwendungsnr. | 026833-00/08-001 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 5. Laubblatt entfaltet bis art-/sortentypischen Größe erreicht |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.8 l/ha Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NG338-1: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Ametoctradin enthalten. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Endivien: 14 Tage Gewächshaus, Feldsalat: 7 Tage Gewächshaus, Rucola-Arten: 7 Tage Gewächshaus, Salate: 7 Tage |
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Salbei, Basilikum-Arten (§18) | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 0,8 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.12.2024 |
Anwendungsnr. | 026833-00/12-001 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben 30 % der endgültigen Größe erreicht Blattscheide des Fahnenblattes beginnt anzuschwellen bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht Grannen sind sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.8 l/ha Wasser: 400 bis 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Basilikum-Arten: 7 Tage Gewächshaus, Salbei: 7 Tage |
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Schalotte, Knoblauch, Speisezwiebel (§18) | Falscher Mehltau (Peronospora destructor) | 0,8 l/ha; Wasser: 200 bis 1000 l/ha |
Zulassungsende | 31.12.2024 |
Anwendungsnr. | 026833-00/04-002 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Beginn der Verdickung bzw. Verlängerung des Blattgrundes bis Bei 50 % der Pflanzen Schlotten geknickt |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.8 l/ha Wasser: 200 bis 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NG338-1: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Ametoctradin enthalten. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Speisezwiebel: 14 Tage Freiland, Knoblauch: 14 Tage Freiland, Schalotte: 14 Tage |
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Speisezwiebel (§18) | Falscher Mehltau (Peronospora destructor) ähnliche Produkte | 0,8 l/ha; Wasser: 200 bis 1000 l/ha |
Zulassungsende | 31.12.2024 |
Anwendungsnr. | 026833-00/11-001 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Beginn der Verdickung bzw. Verlängerung des Blattgrundes bis Bei 50 % der Pflanzen Schlotten geknickt |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.8 l/ha Wasser: 200 bis 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NG338-1: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Ametoctradin enthalten. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Speisezwiebel: 7 Tage |
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Tabak (§18) | Blauschimmel (Peronospora tabacina) ähnliche Produkte | 1 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.12.2024 |
Anwendungsnr. | 026833-00/10-001 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 9 oder mehr Laubblätter bzw. Blattpaare oder Blattquirle entfaltet bis Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht 9 oder mehr Knoten |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1 l/ha Wasser: 300 bis 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NG338-1: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Ametoctradin enthalten. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Tabak: 7 Tage |
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Weinrebe | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) ähnliche Produkte | |
Zulassungsende | 31.12.2024 |
Anwendungsnr. | 026833-00/02-003 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Weinbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Gescheine (Infloreszenzen) deutlich sichtbar bis Fortschreiten der Beerenaufhellung (bzw. Beerenverfärbung) |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 10m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 5,75% *,90% * |
Anwendungsbestimmungen | NG338-2: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres maximal 2 Behandlungen mit Mitteln, die den Wirkstoff Ametoctradin enthalten. |
Auflagen | NN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. WG734: Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen. WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Weinrebe: 35 Tage (Tafel- und Keltertrauben) |
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Weinrebe | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) ähnliche Produkte | Basisaufwand: 0,4 l/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha, ES 61: 0,8 l/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha, ES 71: 1,2 l/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha, ES 75: 1,6 l/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 31.12.2024 |
Anwendungsnr. | 026833-00/02-004 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Weinbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Gescheine (Infloreszenzen) deutlich sichtbar bis Fortschreiten der Beerenaufhellung (bzw. Beerenverfärbung) |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | Basisaufwand: 0.4 l/ha Wasser: 150 bis 300 l/ha, ES 61: 0.8 l/ha Wasser: 150 bis 300 l/ha, ES 71: 1.2 l/ha Wasser: 150 bis 300 l/ha, ES 75: 1.6 l/ha Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | mit Luftfahrzeug |
Abstandsauflagen | NW610: Die Anwendung des Mittels mit Luftfahrzeugen auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen Bundeswasserstraßen sowie nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit dem im Folgenden genannten Abstand erfolgen.: 30m NW611: Die Anwendung des Mittels mit Luftfahrzeugen auf Flächen in Nachbarschaft von den Bundeswasserstraßen Main, Mosel, Neckar, Rhein und Saar muss mindestens mit dem im Folgenden genannten Abstand erfolgen.: 20m |
Anwendungsbestimmungen | NT187: Die erste Flugbahn des Hubschraubers muss zusätzlich zu dem ggf. in einer anderen Anwendungsbestimmung geforderten Mindestabstand mindestens eine halbe Arbeitsbreite vom Rand der behandelten Fläche entfernt verlaufen. NT142: Die Anwendung muss mit einem Wasseraufwand von mindestens 150 L/ha erfolgen. NG338-2: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres maximal 2 Behandlungen mit Mitteln, die den Wirkstoff Ametoctradin enthalten. NZ180: Es dürfen nur Hubschrauber mit angebauter Sprühanlage, z. B. von den Herstellern Simplex oder Isolair, und Injektordüsen der Größe 05 verwendet werden. |
Auflagen | NN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. NT180-1: Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit Luftfahrzeugen bedarf der Genehmigung der
zuständigen Landesbehörde (§ 18 Absatz 2 PflSchG). WG734: Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen. WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Weinrebe: 35 Tage (Tafel- und Keltertrauben) |
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Zierpflanzen (§18) | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) ähnliche Produkte | Pflanzengröße bis 50 cm 0,8 l/ha; Wasser: 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.12.2024 |
Anwendungsnr. | 026833-00/05-001 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsgefahr |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 0.8 l/ha Wasser: 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NG338-1: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Ametoctradin enthalten. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Orvego® ist eine Kombination aus den Wirkstoffen Initium® und Dimethomorph zur Bekämpfung von Peronospora im Wein- und Hopfenanbau. Initium® gehört zur eigenständigen Wirkstoffklasse der Pyrimidylamine und besitzt keine Kreuzresistenz zu anderen Wirkstoffklassen. Die flüssige Formulierung und die niedrige Aufwandmenge sind besonders anwenderfreundlich.
Gebinde: , 1 Liter (1 dm3) (EAN 4014348992817), 5 Liter (1 dm3) (EAN 4041885026958)