Pflanzenschutzmittel: ADAMA-Schneckenkorn

Zulassungsnummer:

033274-65

Zulassungsanfang:

20.05.2005

Zulassungsende:

31.12.2021 / Zeitablauf; erneute Zulassung - Aufbrauchfrist: 30.06.2023

Vertriebsfirmen:

Glanzit Pfeiffer GmbH & Co. KG, Adama

Wirkstoffe:

60g/kg Metaldehyd

Kultur(en)Schaderreger
Begrünungspflanzen (§18)Nacktschnecken
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2021
Anwendungsnr.033274-65/01-002
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite
Weitere ErläuterungenReihenbehandlung
Köderverfahren
gleichmäßig über den Begrünungsstreifen
maximaler Mittelaufwand in der Kultur je Vegetationsperiode: 6 kg/ha
Maximaler Mittelaufwand in der Anwendung: 2 Anwendungen mit je bis zu 3 kg/ha
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
AuflagenNW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
VV209: Erntegut/Mähgut aus Unterkulturen behandelter Flächen nicht verfüttern.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Begrünungspflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Kennzeichen:

SP001, NT644, NT658, NT665, NT676, NW466, SB001, SB010, NN166, NN165, NN160, NN1303, NN130, NB663

Abstandsauflagen:

Mit dem Wirkstoff:

Metaldehyd

Für den Schaderreger:

Nacktschnecken

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: ADAMA-Schneckenkorn

Zulassungsnummer:033274-65
Zulassungsanfang:20.05.2005
Zulassungsende:31.12.2021 / Zeitablauf; erneute Zulassung - Aufbrauchfrist: 30.06.2023
Vertriebsfirmen:Glanzit Pfeiffer GmbH & Co. KG, Adama
Wirkstoffe:60g/kg Metaldehyd
Kennzeichen:SP001, NT644, NT658, NT665, NT676, NW466, SB001, SB010, NN166, NN165, NN160, NN1303, NN130, NB663
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
Begrünungspflanzen (§18)Nacktschnecken
ähnliche Produkte
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite
Zulassungs­ende31.12.2021
Anwendungsnr.033274-65/01-002
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite
Weitere ErläuterungenReihenbehandlung
Köderverfahren
gleichmäßig über den Begrünungsstreifen
maximaler Mittelaufwand in der Kultur je Vegetationsperiode: 6 kg/ha
Maximaler Mittelaufwand in der Anwendung: 2 Anwendungen mit je bis zu 3 kg/ha
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
AuflagenNW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
VV209: Erntegut/Mähgut aus Unterkulturen behandelter Flächen nicht verfüttern.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Begrünungspflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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