Pflanzenschutzmittel: Flint
Zulassungsnummer: | 044657-00 |
Zulassungsanfang: | 05.03.2024 |
Zulassungsende: | 31.07.2034 |
Vertriebsfirmen: | Bayer CropScience |
Wirkstoffe: | 500g/kg Trifloxystrobin |
Kennzeichen: | NW470, SF275-EEOS, SS110-1, SS2101, SS229, EB001-2, NW262, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WMFC3, WH952, NB6641, NN1001, NN1002 |
GHS-Angaben: | , , EUH 208-0016, EUH 208-0137, EUH 208-0212, EUH 401, H317, H362, H410, P101, P102, P260, P263, P270, P280, P302+P352, P308+P313, P362+P364, P391, P501, ACHTUNG |
Abstandsauflagen: | |
Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Quitte, Birne, Apfel | Schorf (Venturia spp.) | |
Zulassungsende | 31.07.2034 |
Anwendungsnr. | 044657-00/00-001 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Vollblüte: mind. 50 % der Blüten geöffnet, erste Blütenblätter fallen ab bis Fortgeschrittene Fruchtreife: Zunehmend sortentypische Intensität der Deckfarbe |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW607-2: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 90% 20 |
Anwendungsbestimmungen | NT101-1: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. WH951: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Apfel: 14 Tage Freiland, Birne: 14 Tage Freiland, Quitte: 14 Tage |
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Quitte, Birne, Apfel | Echter Mehltau (Podosphaera leucotricha) | |
Zulassungsende | 31.07.2034 |
Anwendungsnr. | 044657-00/00-002 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Vollblüte: mind. 50 % der Blüten geöffnet, erste Blütenblätter fallen ab bis Fortgeschrittene Fruchtreife: Zunehmend sortentypische Intensität der Deckfarbe |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW607-2: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 90% 20 |
Anwendungsbestimmungen | NT101-1: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. WH951: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben. NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Apfel: 14 Tage Freiland, Birne: 14 Tage Freiland, Quitte: 14 Tage |
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Sicherheits- datenblatt | |
Anwendungshinweis: (Bayer CropScience)Verwendungszweck: Spritzmittel gegen pilzliche Krankheiten im im Hopfen, an Kernobst und im Weinbau
Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. Warndiensthinweis
Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. Konzentration in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:
- Weinbau echter Mehltau 0,09 - 0,24 kg/ha je nach BBCH, max. 3x
- Weinbau Phomopsis, Roter Brenner 0,12 kg/ha BBCH 61, max. 3x
- Kernobst Lagerfäulen, Schorf und echter Mehltau 0,05 kg/ha und je m Kronenhöhe, max 4x
- Hopfen echter Mehltau 0,56 - 1,25 kg/ha je nach BBCH, max. 2x
Wartezeit in Tagen: Weinbau 35 Tage, Kernobst 7, Hopfen 14 Tage
Gebinde: , 1 Kilogramm (EAN 4000680055013)
gültige Parallelimporte
Handelsname |
Zul.-Nr |
Vertriebsfirma |
Bescheid vom |
Zugelassen bis |
Flint |
044657-00/041 |
MENORA GmbH |
30.05.2024 |
31.07.2034 |
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.