Pflanzenschutzmittel: Callisto
Zulassungsnummer: | 044660-00 |
Zulassungsanfang: | 23.11.2022 |
Zulassungsende: | 31.05.2033 |
Vertriebsfirmen: | Syngenta |
Wirkstoffe: | 100g/l Mesotrione |
Kennzeichen: | EB001-2, SE110, SF275-14AC, SS110-1, SS2101, SS610, EB001-2, NN3002, NW262, NW265, NW470, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WH952, WMH27, NB6641, NN1001 |
GHS-Angaben: | , , , EUH 401, H319, H361d, H410, P101, P102, P264, P280, P305+P351+P338, P308+P313, P391, P405, P501, ACHTUNG |
Abstandsauflagen: | |
Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Mais | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter ähnliche Produkte | 1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 31.05.2033 |
Anwendungsnr. | 044660-00/00-001 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt entfaltet bis 8. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1 l/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT108: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist.
Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WP713: Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Kulturen möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Mais: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Sicherheits- datenblatt |  |
Anwendungshinweis: (Cheminova (Stähler))SUCCESSOR T IST NUR ERHÄLTLICH IM SUCCESSOR T-PACK UND IM SUCCESSOR TOP PACK
Verwendungszweck:
Successor T ist eine Kombination aus den sich ideal ergänzenden Wirkstoffen Pethoxamid und Terbuthylazin. Die Wirkstoffe in Successor T besitzen vorwiegend bodenaktiven Charakter und zeichnen sich durch eine lang anhaltende Wirkung aus, so dass auch in Wellen auflaufende Unkräuter und Ungräser wie z.B. Hirsearten sicher erfasst werden. Pethoxamid gehört zur Gruppe der Chloracetamide. Bei Ungräsern erfolgt die Wirkstoffaufnahme überwiegend über den Keimling, bei dikotylen Unkräutern wird der Wirkstoff über die Wurzel aufgenommen. Die Aufnahme über die Blätter ist ebenfalls in geringem Umfang möglich. Terbuthylazin aus der Wirkstoffgruppe der Triazine wird über die Wurzeln aufgenommen. Höhere Temperaturen und eine geringe Luftfeuchtigkeit beschleunigen die Aufnahme. Der Transport erfolgt über das Xylem (Holzteil) in alle oberirdischen Pflanzenteile. Über die Blätter wird der Wirkstoff Terbuthylazin nur begrenzt in andere Pflanzenteile transportiert.
Wartezeit: Mais: F
Gebinde: , 5 Liter (1 dm3) (EAN 4032219001857)
Anwendungshinweis: (Syngenta Agro)Verwendungszweck:
Herbizid zur Bekämpfung von breitblättrigen Unkräutern und Hühnerhirse
im Mais
Informationen zu weiteren Indikationen sowie zu den von der Zulassungsbehörde gemäß §18a PflSchG genehmigten Anwendungsgebieten sind von der Syngenta Hotline, Tel:(0180)3240275 oder aus den Internetinformationen der Syngenta Agro GmbH unter
www.syngenta-agro.de erhältlich.
Anwendungszeitpunkt:
Mais: NAF unabhängig vom Entwicklungsstadium des Maises im 2-6-Blattstadium(BBCH 12 -16) der Unkräuter ;
der optimale Anwendungszeitraum gegen Hühnerhirse liegt im 2- 4-Blattstadium (BBCH 12 - BBCH 14)
Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:
Mais:1,0* - 1,5 l/ha
In Tankmischung mit Gardo Gold z. B. 1,0 l/ha
Wartezeit in Tagen:
Mais: F
Gebinde: , 1 Liter (1 dm3) (EAN 4032219001833), 5 Liter (1 dm3) (EAN 4032219001857), 20 Liter (1 dm3) (EAN 4032219003226)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2023.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.