Pflanzenschutzmittel: Simpro

Zulassungsnummer:

00B011-00

Zulassungsanfang:

13.10.2022

Zulassungsende:

31.07.2024

Vertriebsfirmen:

GLOBACHEM NV, Plantan

Wirkstoffe:

335.2g/l Propamocarb (400g/l Hydrochlorid), 50g/l Cymoxanil

Kultur(en)Schaderreger
KartoffelPhytophthora infestans
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.07.2024
Anwendungsnr.00B011-00/00-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 1. basaler Seitentrieb (> 5 cm) gebildet bis 50 % der Laubblätter braun verfärbt
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 2.5 l/ha
Wasser: 300 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNG402: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kartoffel: 14 Tage

Kennzeichen:

EB001-2, NW470, SF278-VEAC, SS110-1, SS2101, SS530, SS610, EB001-2, NN3002, NW262, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WH952, WMFF4, WMFUN, NB6641, NN1001

Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblattpdf

Mit der gleichen Wirkstoffkombination:

Propamocarb|Cymoxanil

Mit dem Wirkstoff:

Propamocarb
Cymoxanil

Für den Schaderreger:

Phytophthora infestans

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Simpro

Zulassungsnummer:00B011-00
Zulassungsanfang:13.10.2022
Zulassungsende:31.07.2024
Vertriebsfirmen:GLOBACHEM NV, Plantan
Wirkstoffe:335.2g/l Propamocarb (400g/l Hydrochlorid), 50g/l Cymoxanil
Kennzeichen:EB001-2, NW470, SF278-VEAC, SS110-1, SS2101, SS530, SS610, EB001-2, NN3002, NW262, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WH952, WMFF4, WMFUN, NB6641, NN1001
GHS-Angaben:GHS05, GHS07, GHS08, GHS09, EUH 208-0022, EUH 208-0029, EUH 208-0098, EUH 401, H290, H317, H361fd, H411, P101, P102, P261, P280, P302+P352, P308+P313, P362+P364, P391, P405, P501, ACHTUNG
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
KartoffelPhytophthora infestans
ähnliche Produkte
2,5 l/ha; Wasser: 300 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende31.07.2024
Anwendungsnr.00B011-00/00-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 1. basaler Seitentrieb (> 5 cm) gebildet bis 50 % der Laubblätter braun verfärbt
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 2.5 l/ha
Wasser: 300 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNG402: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kartoffel: 14 Tage

Sicherheits-
datenblatt
pdf

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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