Acker

Verbleibfrist Winter-/Zwischenfrüchte als ÖVF

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Copyright: Pixabay
Ort:
[keine Ortangabe vorhanden]
Datum:
15.01.2024
"Bewuchs muss bis 15. Februar auf der Fläche verbleiben.
Danach darf der Aufwuchs genutzt werden.
Hinweis:
Ein Zwischenfruchtanbau liegt nur vor, wenn die Kulturpflanzenmischung im Folgejahr wiederum von einer Hauptkultur im Sinne der Anbaudiversifizierung gefolgt wird. "

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