Ort:
[keine Ortangabe vorhanden]
Es darf für die Konditionalitätenbrache sowie für die Stilllegung im Rahmen der Ökoregelungen eine Aussaat, die im nächsten Jahr zur Ernte führt, vorbereitet und durchgeführt oder der Aufwuchs durch Schafe/Ziegen beweidet werden.
Abweichend hier vor, darf ab 15. August auf diesen Brachen
die Aussaat von Wintergerste oder Winterraps vorbereitet und durchgeführt werden. Für Blühstreifen/-flächen im Rahmen der Ökoregelungen darf eine Aussaat, die im Folgejahr zur Ernte führt, erst im zweiten Jahr, in dem sich der Blühstreifen auf der Fläche befindet, erfolgen.