Ferkelkastration

Voraussichtlich Ländermehrheit für Isoflurannarkose

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Die Landwirte werden künftig aller Voraussicht nach die Isoflurannarkose zur Ferkelkastration selbst durchführen können. Wie Nachfragen bei den Ländern ergeben haben, zeichnet sich für die Bundesratssitzung am kommenden Freitag doch eine Mehrheit für die von der Bundesregierung vorgelegte Ferkelbetäubungssachkundeverordnung ab. Mit ihr soll der bestehende Tierarztvorbehalt für die Betäubung aufgehoben werden.
Zuletzt hat der Verband der Fleischwirtschaft (VdF) an die Länder appelliert, der Verordnung zuzustimmen. Der Verband spricht von einer richtungsweisenden Entscheidung für die zukünftige Entwicklung der Sauenhaltung und Ferkelaufzucht in Deutschland.
Bliebe es dabei, dass nur Tierärzte die Isoflurannarkose durchführen dürfen, werde dieser Weg für die meisten Betriebe nicht wirtschaftlich umsetzbar sein, warnt der Verband. Es sei zu erwarten, dass dann viele deutsche Sauenhalter aufgeben würden und die Ferkelerzeugung in angrenzende Mitgliedstaaten abwandern werde, in denen es für den Landwirt zugelassene Betäubungsverfahren gebe.
Dem VdF zufolge sind die Absatzmöglichkeiten sowohl für Eberfleisch als auch für Improvac-Eberfleisch sehr begrenzt. Dies gelte umso mehr, je kleiner ein Schlachtunternehmen sei und je weniger Absatzkanäle das Unternehmen habe. Beispielsweise habe ein Schlachtbetrieb, der überwiegend Metzger und mittelständische Kunden beliefere, kaum eine Möglichkeit Eberfleisch zu vermarkten. Auch traditionelle Absatzmärkte in Nachbarländern könnten nicht mit Eberfleisch bedient werden, weil dieses für die Rohschinken- und Rohwurstherstellung nicht verwendet werde.
"Als Mittler zwischen Landwirtschaft und Fleischkunden sind die deutschen Schlachtunternehmen bemüht, alle Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration für die Landwirtschaft offen zu halten", versicherte der VdF. Alle Verfahren würden von der Branche akzeptiert. Mit allen Fleischkunden würden entsprechende Gespräche geführt. Im Ergebnis sei davon auszugehen, dass die Kastration mit Betäubung in den kommenden Jahren vorherrschend sein müsse, um die Funktionsfähigkeit des deutschen Schweinefleischmarktes aufrecht zu erhalten. AgE (19.09.2019)
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