Herdenschutz

Bund will stärkere Unterstützung von Weidetierhaltern prüfen

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Die Bundesregierung reagiert zurückhaltend auf die Forderung des Bundesrates nach stärkerer Unterstützung von Weidetierhaltern. Man werde die Vorschläge prüfen, heißt es in der heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gegenäußerung zu der Stellungnahme, die die Länderkammer Ende Juni zur geplanten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes abgegeben hatte. Mit der Gesetzesnovelle soll die Entnahme von auffälligen Wölfen klarer geregelt werden.
Der Bundesrat plädiert für eine zusätzliche Prämie in Höhe von 30 Euro je Mutterschaf und Ziege im Jahr, die nicht zu Lasten bestehender Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gehen und länderunabhängig aus der Ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) finanziert werden soll. De facto würde dies einer gekoppelten Beihilfe entsprechen, für deren Abschaffung sich das Bundeslandwirtschaftsministerium in Brüssel einsetzt.
"Über künftige Maßnahmen zur Förderung von Weidetieren wird in Abhängigkeit der Verhandlungen auf EU-Ebene im Rahmen der nationalen Umsetzung der zukünftigen GAP zu diskutieren sein", heißt es in der Gegenäußerung. Zudem verweist die Bundesregierung darin auf die vorgesehene Förderung der Kosten für den präventiven Herdenschutz in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie auf die Förderung von Wanderschäfern im Rahmen des Bundesprogramms Wolf.
Eine Absage erteilt die Bundesregierung der Länderforderung, jährlich einen Bericht über den gesamten heimischen Wolfsbestand einschließlich der Jungtiere zu erstellen und verweist darauf, dass der Bund keine eigenständigen Zahlen zum Wolfsbestand erhebe. Allerdings werde man in Zusammenarbeit mit den Ländern eine jährliche partielle Abschätzung über den Zustand des Wolfbestandes vornehmen, versichert die Regierung. AgE (22.09.2019)
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