Niedersachsen

Ministerien verteidigen Landesdüngeverordnung

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Mehr als 100 Eingaben sind im Rahmen der Verbandsbeteiligung zur geplanten Ausweisung von nitrat- und phosphatsensiblen Gebieten - den sogenannten "roten Gebieten" - beim niedersächsischen Landwirtschaftsministerium eingegangen. Wie das Agrarressort gemeinsam mit dem Umweltministerium heute in Hannover mitteilte, ging es dabei häufig um die Gebietskulissen, die Messmethoden und die Binnendifferenzierung. Fachleute beider Ministerien haben nun die 13 häufigsten und auch kritischen Fragen beantwortet; Fragen und Antworten sind auf den Internetseiten beider Ressorts veröffentlicht.
Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast erklärte, dass ihr bei dem Verfahren Transparenz ganz wichtig sei. "Am Ende werden wir dadurch unser gemeinsames Ziel, den Gewässerschutz deutlich zu verbessern, erreichen", so die Agrarressortchefin. Umweltminister Olaf Lies monierte, dass mit Blick auf die Vorgaben der Europäischen Union "zu lange zu wenig getan wurde; das holt uns jetzt alle ein". Er wies darauf hin, dass sich Deutschland mitten in einem Vertragsverletzungsverfahren befinde. "Wenn wir nicht deutlich machen können, dass wir die Situation im Griff haben und sie verbessern, drohen erhebliche Vertragsstrafen", warnte Lies.
Die Ministerien betonten, dass die Auswahl der rund 1 100 Messstellen gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) transparent gewesen sei. Dabei bilde eine Grundwassermessstelle nicht unbedingt die Einträge in ihrem direkten Umfeld ab, sondern könne aufgrund der Grundwasserströmung auch ein größeres Einzugsgebiet haben. Bei der Messstellenauswahl sei darauf geachtet worden, dass die Verteilung die Flächennutzung in Niedersachsen widerspiegle, weshalb auch städtische Stellen einbezogen worden seien.
Wichtig war den Ministerien auch der Hinweis auf die Analytik. So sei die Nitrat-Analyse unter anderem von akkreditierten Prüflaboren vorgenommen worden, die regelmäßig von externen Fachleuten der Deutschen Akkreditierungsstelle begutachtet würden. Die niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO) soll den Ressorts zufolge am 18. November im Kabinett beschlossen werden. AgE (31.10.2019)
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