GAP-Übergangsregelung

Deutschland fordert zwei Jahre

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Deutschland pocht auf einen zweijährigen Übergangszeitraum bis zum Inkrafttreten der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens vom Bundeslandwirtschaftsministerium erklärte gestern beim Agrarrat in Brüssel, dass ein Zeitraum von nur einem Jahr zu wenig sei. Da mittlerweile klar ist, dass die neue GAP Anfang 2021 nicht mehr starten wird, legte die EU-Kommission Ende Oktober ihre Vorschläge für einen Übergangszeitraum von einem Jahr vor.
Aeikens betonte, dass den Mitgliedstaaten ausreichend Zeit gegeben werden müsse, um die umfassenden Änderungen der Verwaltungsverfahren und die Gesetzesanpassungen vorzunehmen, die mit der GAP-Reform erforderlich würden. Auch die IT-Systeme müssten angepasst werden. Der Staatssekretär gab zu bedenken, dass die neue GAP von den Agrarverwaltungen und den Landwirten nur dann erfolgreich umgesetzt werden könne, wenn dafür die rechtlichen, verwaltungsmäßigen und technischen Voraussetzungen geschaffen worden seien. Entsprechend äußerten sich auch die Delegationen aus Griechenland, Polen, Rumänien und Slowenien.
Frankreich, Spanien und die Slowakei stellten sich dagegen hinter den Kommissionsvorschlag von einem Jahr. Bei einem längeren Zeitraum, so ihre Befürchtungen, könnte eine Umsetzung der neu zu entwickelnden Strategiepläne erst in den Jahren 2024 oder 2025 stattfinden. Bei Verfehlungen der Mitgliedstaaten würden finanzielle Sanktionen dann erst gegen Ende des kommenden GAP-Zeitraums greifen, also im Jahr 2027.
Teilweise auf Kritik stieß im Agrarrat derweil, dass im Übergangszeitraum an der geltenden Ausgestaltung der Direktzahlungen festgehalten werden soll, deren Höhe ab 2021 allerdings von der Einigung der Mitgliedstaaten über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) abhängt. So forderte die lettische Delegation all jene EU-Staaten von Kürzungen auszunehmen, die derzeit noch weniger als 90 % der durchschnittlichen Direktzahlungshöhe erhielten. Polens Landwirtschaftsminister Krzysztof Ardanowksi und seine slowakische Amtskollegin Gabriela Matečná bekräftigten indes ihre Forderung nach einer vollständigen Angleichung der Direktzahlungen.
Unterdessen appellierten Bulgarien, Polen, Tschechien, Zypern und Rumänien in einer gemeinsamen Erklärung an die EU-Kommission, die im Rahmen der geltenden GAP erlaubte "Nationale Übergangsunterstützung" fortführen zu dürfen. Bulgariens Agrarressortchefin Desislava Taneva wies darauf hin, dass von einem Aus dieser Sonderzahlungen mehr als 14 000 Schaf- und Ziegenhalter in ihrem Land betroffen wären. AgE (20.11.2019)
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