Anmeldefrist für Initiative Tierwohl beachten

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Interessierte Tierhalter können sich für die Teilnahme an der neuen Programmphase 2018 bis 2020 der Initiative Tierwohl (ITW) bis zum 26. September anmelden - diese Frist gilt auch für bereits teilnehmende Betriebe. Die neuen Programmhandbücher und die Dokumente für die Teilnahme sind auf der ITW-Internetseite https://initiative-tierwohl.de/downloads-2018 abrufbar. Wie die Gesellschaft heute weiter mitteilte, startet die Auditierung der geflügelhaltenden Betriebe im Oktober 2017 und die der schweinehaltenden Betriebe im Januar 2018.
Die Initiative erinnert daran, dass sich die Kriterienkataloge für Schweine und Geflügel verändern. Zusätzlich zu den bestehenden Grundanforderungen seien zukünftig bei Schweinen die Kriterien „10 % mehr Platz“ und „zusätzliches organisches Beschäftigungsmaterial“ von allen Tierhaltern verpflichtend umzusetzen. Darüber hinaus könnten weitere Kriterien freiwillig ausgewählt werden. Für geflügelhaltende Betriebe kämen im neuen Programm ein jährlicher Tränkewassercheck und ein Stallklimacheck dazu. Damit würden die Vorgaben für die Tierhalter vereinheitlicht.
ITW-Geschäftsführer Dr. Alexander Hinrichs betonte, es gehe darum, vielen Landwirten die schrittweise Entwicklung zu mehr Tierwohl zu ermöglichen. Die bisherige große Bereitschaft der Tierhalter zur Teilnahme an der Initiative Tierwohl verdeutliche den Willen zur Weiterentwicklung. „Ich vertraue deshalb auch für die neue Laufzeit auf einen großen Zuspruch aus der Landwirtschaft“, so Hinrichs.
Laut ITW können 2018 doppelt so viele landwirtschaftliche Betriebe gefördert werden wie bisher, weil die teilnehmenden Handelsunternehmen die betreffenden Finanzmittel um 50 % auf jährlich rund 130 Mio Euro aufstocken würden. AgE (26.07.2017)
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