Anschlussgabe mit ALZON®- Düngern in Winterweizen

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Die Entwicklung aller Kulturen ist um 3 - 4 Wochen im Voraus. Deshalb kann alsbald die 2. N-Gabe mit N-stabilisierten ALZON®-Düngern in Winterweizen notwendig werden. Der Vorteil dieses Düngungssystems ist, dass das Düngungsfenster für diese Gabe von BBCH 32 bis nahe BBCH 39 reicht.
Gerade dort wo es nach wie vor trocken ist, sollten dann die Niederschlagsverhältnisse über den Düngezeitpunkt entscheiden. Ein bis 2 Tage vor einem prognostizierten Regen den Dünger auszubringen hilft, dass der Düngerstickstoff schneller in den Wurzelbereich gelangen kann. Da die N-Menge der 1. Gabe mit einem stabilisierten Dünger die Versorgung bis zum Ährenschieben absichert, bleiben beste Voraussetzungen für die Ertragsbildung erhalten.
Bei Anwendung von stabilisierten Flüssigdüngern wie ALZON® flüssig oder ALZON® flüssig-S 25/6 können unter günstigen Bedingungen (ausgebildete Wachsschicht, trockene Bestände usw.) AD- oder ID-Düsen im niedrigen Druckbereich oder auch FD- oder Mehrlochdüsen angewendet werden. Letztere sind in jedem Fall pflanzenschonender, benetzen aber bei anhaltender Trockenheit die Pflanze weniger und der Blattdüngeeffekt ist geringer. Nur wenn es anhaltend feucht und die Bestände in der Folge wenig flüssigdüngerverträglich sind, sollte auf Schleppschlauch oder –rohr zurückgegriffen werden.
Weitere Informationen unter http://www.duengerfuchs.de (14.04.2014)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Regenerativer Ackerbau
Resilienz der Böden wird gesteigert
07.05.2024 — Der regenerative Ackerbau steigert die Resilienz von Böden im Klimawandel. Das hat das Forschungsprojekt "AKHWA" unter Leitung der Universität Kassel gezeigt. Erreicht wurde eine Erhöhung des Kohlenstoffgehalts in den oberen Bodenschichten. Dadurch wird dieser widerstandsfähiger gegen extreme Wetterbedingungen. Das Projekt wird nun mit etwa 2,5 Mio. Euro für weitere vier Jahre gefördert.
Erntegut-Urteil
DRV: Unschuldsvermutung muss gelten
07.05.2024 — Der Handel darf laut DRV bei der Umsetzung des "Erntegut-Urteils" des Bundesgerichtshofs nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Notwendig sei eine schlanke und praktikable Lösung, mit der eine möglichst große Rechtssicherheit in der gesamten Liefer- und Handelskette erreicht werde. Händler sollten sich von ihren Lieferanten die Einhaltung der Sortenschutzvorschriften vertraglich zusichern lassen.
Landwirtschaft
Immer weniger Arbeitskräfte
06.05.2024 — Die Landwirtschaft in Deutschland zählt immer weniger Beschäftigte. Laut der jüngsten Agrarstrukturerhebung waren es im Zeitraum von März 2022 bis Februar 2023 insgesamt rund 876.000 Arbeitskräfte und damit 7% weniger als bei der Zählung 2020. Maßgeblich war der starke Rückgang der Zahl der Saisonarbeitskräfte um 12% sowie der Familienarbeitskräfte um 8%. Hingegen nahm die Zahl der ständigen Arbeitskräfte um 3% zu.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
EU/Neuseeland
Freihandelsabkommen jetzt in Kraft
03.05.2024 — Nach zuvor 15 Jahren Verhandlungszeit ist am 1. Mai das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland in Kraft getreten. Es sieht höhere Quoten für die zollvergünstigte Einfuhr von neuseeländischem Fleisch und Milchprodukten vor. Die Importzölle für Gartenbauprodukte wie Kiwis und Äpfel sowie für Wein fallen sofort weg.

xs

sm

md

lg

xl