BfN-Wolfskonzept für Krüsken „mehr als realitätsfremd“

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Die vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) geplanten Empfehlungen zum Umgang mit auffälligen Wölfen sind nach Auffassung des Generalsekretärs des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, „mehr als realitätsfremd“. Die Vorschläge bieten ihm zufolge keine Lösungen für Wölfe und Rudel, die regelmäßig Weidetiere reißen und sich auf die Überwindung von Schutzzäunen spezialisiert haben.
„Realsatire der schlechtesten Kategorie“ sei der Tipp, Wölfe durch Händeklatschen und lautes Rufen von Nutztierrissen abzuhalten, so Krüsken. Daran zeige sich, dass man im Bundesamt für Naturschutz weder die Anliegen der Weidetierhalter ernst nehme, noch elementare Erkenntnisse aus der Verhaltensbiologie von Raubtieren berücksichtige.
Der DBV-Generalsekretär kritisierte zudem eine „abgehobene, weltfremde Sicht“ der Behörde, die sich nicht zuletzt darin zeige, dass diese keinen Handlungsbedarf sehe, wenn sich Wölfe regelmäßig in Siedlungen aufhielten und beim Kontakt mit Autos oder Menschen nicht flüchteten. Realitätsfern sei auch der Vorschlag, Wölfe, die sich mehrfach auf weniger als 30 m Entfernung dem Menschen näherten, mit Sendern auszustatten und nur zu vergrämen.
Der Bauernverband erkennt zwar an, dass die Behörde inzwischen einräumt, dass der Wolf keine natürliche Scheu vor dem Menschen kenne. Er wirft dem Bundesamt aber gleichzeitig vor, mit den aktuell diskutierten Empfehlungen den Schutz des Wolfes über den Schutz der Menschen und der Weidetiere zu stellen.
Der Verband sieht daher die Umweltminister von Bund und Ländern bei der kommenden Umweltministerkonferenz (UMK) gefordert, die Vorschläge des BfN zum Umgang mit Problemwölfen als „vollkommen unzureichend“ zu verwerfen. Ferner müsse auch im Rahmen der anstehenden Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene eine Linie gefunden werden, bei der die Sorgen der Bevölkerung im ländlichen Raum berücksichtigt würden. Hierbei dürfe die Zukunft der Weidetierhaltung nicht gefährdet werden. AgE (10.11.2017)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Regenerativer Ackerbau
Resilienz der Böden wird gesteigert
07.05.2024 — Der regenerative Ackerbau steigert die Resilienz von Böden im Klimawandel. Das hat das Forschungsprojekt "AKHWA" unter Leitung der Universität Kassel gezeigt. Erreicht wurde eine Erhöhung des Kohlenstoffgehalts in den oberen Bodenschichten. Dadurch wird dieser widerstandsfähiger gegen extreme Wetterbedingungen. Das Projekt wird nun mit etwa 2,5 Mio. Euro für weitere vier Jahre gefördert.
Erntegut-Urteil
DRV: Unschuldsvermutung muss gelten
07.05.2024 — Der Handel darf laut DRV bei der Umsetzung des "Erntegut-Urteils" des Bundesgerichtshofs nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Notwendig sei eine schlanke und praktikable Lösung, mit der eine möglichst große Rechtssicherheit in der gesamten Liefer- und Handelskette erreicht werde. Händler sollten sich von ihren Lieferanten die Einhaltung der Sortenschutzvorschriften vertraglich zusichern lassen.
Landwirtschaft
Immer weniger Arbeitskräfte
06.05.2024 — Die Landwirtschaft in Deutschland zählt immer weniger Beschäftigte. Laut der jüngsten Agrarstrukturerhebung waren es im Zeitraum von März 2022 bis Februar 2023 insgesamt rund 876.000 Arbeitskräfte und damit 7% weniger als bei der Zählung 2020. Maßgeblich war der starke Rückgang der Zahl der Saisonarbeitskräfte um 12% sowie der Familienarbeitskräfte um 8%. Hingegen nahm die Zahl der ständigen Arbeitskräfte um 3% zu.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
EU/Neuseeland
Freihandelsabkommen jetzt in Kraft
03.05.2024 — Nach zuvor 15 Jahren Verhandlungszeit ist am 1. Mai das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland in Kraft getreten. Es sieht höhere Quoten für die zollvergünstigte Einfuhr von neuseeländischem Fleisch und Milchprodukten vor. Die Importzölle für Gartenbauprodukte wie Kiwis und Äpfel sowie für Wein fallen sofort weg.

xs

sm

md

lg

xl