Glyphosat-Debatte

BfR gewährt Zugang zu Glyphosat-Stellungnahme

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Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gewährt Einblick in die zusammenfassende Stellungnahme zu Glyphosat aus dem Jahr 2015. Wie das BfR heute mitteilte, wird Antragstellern die Stellungahme zur Monographie der Internationalen Krebsforschungsagentur (IARC) zu Glyphosat über das Internet individuell zugänglich gemacht. Dem Bundesinstitut liegen eigenen Angaben zufolge derzeit rund 39 000 Anträge auf Einsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vor.
Das Institut komme damit einerseits seinen Verpflichtungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz nach, so BFR-Präsident Prof. Andreas Hensel. Andererseits wahre das BfR das Urheberrecht an seinen wissenschaftlichen Arbeitsergebnissen. Das BfR gehe diesen neuen Weg, um gesetzliche Anforderungen hinsichtlich der Transparenz von Behördenentscheidungen zu erfüllen und Anfragen in einem angemessenen Zeitraum zu beantworten.
Mit dem Internetzugang zu dem Dokument werde den Anfragenden ermöglicht, sich auf transparente, unkomplizierte Weise über den Inhalt der Stellungnahme zu informieren und mit ihm auseinanderzusetzen. Die Anfragenden erhalten nach BfR-Angaben Zugang zu der Stellungnahme durch individuelle Zugangsdaten. Der Login ist innerhalb von sieben Tagen nach der ersten Aktivierung auch mehrfach möglich. Innerhalb eines Jahres kann die erste Aktivierung erfolgen.
Die Veröffentlichungen sowohl des englischsprachigen Addendums zum Bewertungsbericht (RAR) des BfR als auch der zusammenfassenden deutschsprachigen Stellungnahme durch Dritte sind laut Bundesinstitut derzeit Gegenstand eines laufenden Rechtsstreits vor dem Landgericht Köln. Bei dieser rechtlichen Auseinandersetzung gehe es um grundsätzliche Fragen des Urheberrechts bei den wissenschaftlichen Arbeitsergebnissen des BfR. Nach Abschluss des Verfahrens will das BfR über eine Veröffentlichung der jetzt nach dem IFG angefragten deutschsprachigen Stellungnahme entscheiden. Dem BfR zufolge ist das Addendum zu Glyphosat bereits seit 2015 in englischer Sprache auf der Homepage der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlicht. Somit seien sämtliche fachliche Schlussfolgerungen öffentlich zugänglich. AgE (07.05.2019)
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