Bund-Länder-Kompromiss für GVO-Anbauverbote

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Bund und Länder haben sich weitgehend auf einen Kompromiss zur nationalen Umsetzung der Brüsseler Opt-out-Richtlinie für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) verständigt. Danach soll für die Phase 1 im Rahmen des Verfahrens der Bundesregierung die Möglichkeit eingeräumt werden, bei der Europäischen Kommission die Herausnahme des Bundesgebiets aus dem Anbau für eine zur Zulassung beantragte gentechnisch veränderte Pflanzen zu verlangen. Voraussetzung soll sein, dass eine Mehrheit der Länder dies wünscht. Offen ist noch, ob der Bund ein entsprechendes Aufforderungsschreiben an die Kommission versenden „soll“ oder versenden „kann“.
Für die Phase 2 sieht der Kompromiss die Vorlage einer Rechtsverordnung durch den Bund für ein bundesweites Anbauverbot vor, wenn die Länder rechtlich und fachlich tragfähige Lösungen für ein solches Verbot liefern. Auch hierbei ist allerdings noch offen, ob der Bund die Verordnung vorlegen „soll“ oder vorlegen „kann“. Kommt keine Rechtsverordnung zustande, soll jedes Land für sein Hoheitsgebiet eigene Anbauverbote aussprechen können.
Vorgelegt wurde dieser Vorschlag von einer Arbeitsgruppe, an der neben dem Bundeslandwirtschaftsministerium die Länder Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen beteiligt waren. Bei der Agrarministerkonferenz nächste Woche in Göhren-Lebbin werden sich die Ressortchefs mit dem Kompromiss befassen und über das weitere Vorgehen beraten. AgE (07.04.2016)
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