Umbau der Tierhaltung

Bundeslandwirtschaftsministerium hebt Fördersätze an

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Das Bundeslandwirtschaftsministerium trägt der Kritik an seinen Plänen zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung zumindest teilweise Rechnung. Wie aus den vorgelegten Richtlinien für ein Bundesprogramm hervorgeht, sollen die Fördersätze im Vergleich zu den Ende letzten Jahres vorgelegten Eckpunkten spürbar angehoben worden. Deutlich erweitert werden auch die Förderobergrenzen. Bleiben soll es allerdings bei dem Förderzeitraum von zehn Jahren.

Bei investiven Vorhaben soll laut Richtlinienentwurf für förderfähige Ausgaben bis 500 000 Euro der Fördersatz 60 % betragen. Bei einem Investitionsvolumen von 2 Mio Euro wird sich der Fördersatz auf 50 % reduzieren. Die Fördersumme soll 1,05 Mio Euro pro Betrieb nicht übersteigen.
Auch bei der Unterstützung der laufenden Mehrkosten plant das Agrarressort nunmehr ein differenziertes Vorgehen. 80 % der Mehrkosten sollen übernommen werden, wenn die Zahl der jährlich verkauften Mastschweine oder Ferkel 1 500 nicht übersteigt. 70 % wird der Fördersatz bei einer Menge von bis zu 6 000 Mastschweinen oder Ferkeln im Jahr betragen. Für Sauen sollen die entsprechenden Fördergrenzen bei 50 % und 200 gehaltenen Tieren im Jahr liegen. Die Zuwendung je Tier soll in einem Förderjahr den Betrag von 750, multipliziert mit einem jeweiligen Faktor, nicht übersteigen. Dieser Faktor soll für Mastschweine 0,05, für Ferkel 0,03 und für Sauen 0,5 betragen. AgE/rm (28.03.2023)
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