Neue Züchtungsverfahren

Bundesregierung schließt "Welle von Patentierungsverfahren" nicht aus

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Die Bundesregierung teilt Befürchtungen, dass mit einem Einsatz neuer Züchtungsverfahren das Patentierungsverbot für Pflanzen unterlaufen werden könnte. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion verweist die Regierung auf Befürchtungen deutscher Pflanzenzüchter, dass mit wachsender Bedeutung moderner Genom-Editierungsverfahren eine Welle von Patentierungen von pflanzlichen Eigenschaften auf die deutsche Pflanzenzüchtung zukommen könnte.

Die hiesige Pflanzenzüchtung sei gekennzeichnet durch eine große Vielfalt an Unternehmen im Bereich der Züchtung und des Saatguthandels, von denen 58 zumeist kleine und mittelständische Unternehmen eigene Zuchtprogramme unterhielten. Die Kooperation von öffentlicher Forschungsförderung und privatwirtschaftlicher Sortenentwicklung habe sich in der Vergangenheit bewährt und leiste einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. "Im Sinne auch der künftigen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Pflanzenzüchtungsunternehmen sind die Rahmenbedingungen fortlaufend zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort.
Darin bekräftigt die Regierung das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, die Züchtung von klimaangepassten und robusten Pflanzensorten zu unterstützen. Demnach würden die beteiligten Ressorts entsprechend ihren Zuständigkeiten unterschiedliche Forschungs- und Entwicklungsansätze im vorwettbewerblichen Bereich der Züchtungsforschung fördern.
Zurückhaltend äußert sich die Bundesregierung zur Absicht der EU-Kommission, die europäischen Gentechnikregeln zu überarbeiten und dazu voraussichtlich noch im Juni einen konkreten Vorschlag vorzulegen. Damit werde sich entscheiden, "inwieweit Gentechnik in der Landwirtschaft eingesetzt werden darf."
"Bei der bevorstehenden Änderung der saatgutrechtlichen Vorschriften der EU werde die Transparenz von Pflanzenzüchtungsmethoden eine Rolle spielen", heißt es in der Antwort. Sollten gentechnische Methoden zur Herstellung von Pflanzensorten angewendet werden, müsse nach einer Marktzulassung eine eindeutige Kennzeichnung des Saat- und Pflanzguts gegeben sein. Diese Regulierung gelte auch für die Methoden der neuen Gentechniken. AgE/rm (17.05.2023)
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