Neue Züchtungsverfahren

Bundesregierung schließt "Welle von Patentierungsverfahren" nicht aus

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright: Shutterstock
Die Bundesregierung teilt Befürchtungen, dass mit einem Einsatz neuer Züchtungsverfahren das Patentierungsverbot für Pflanzen unterlaufen werden könnte. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion verweist die Regierung auf Befürchtungen deutscher Pflanzenzüchter, dass mit wachsender Bedeutung moderner Genom-Editierungsverfahren eine Welle von Patentierungen von pflanzlichen Eigenschaften auf die deutsche Pflanzenzüchtung zukommen könnte.

Die hiesige Pflanzenzüchtung sei gekennzeichnet durch eine große Vielfalt an Unternehmen im Bereich der Züchtung und des Saatguthandels, von denen 58 zumeist kleine und mittelständische Unternehmen eigene Zuchtprogramme unterhielten. Die Kooperation von öffentlicher Forschungsförderung und privatwirtschaftlicher Sortenentwicklung habe sich in der Vergangenheit bewährt und leiste einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. "Im Sinne auch der künftigen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Pflanzenzüchtungsunternehmen sind die Rahmenbedingungen fortlaufend zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort.
Darin bekräftigt die Regierung das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, die Züchtung von klimaangepassten und robusten Pflanzensorten zu unterstützen. Demnach würden die beteiligten Ressorts entsprechend ihren Zuständigkeiten unterschiedliche Forschungs- und Entwicklungsansätze im vorwettbewerblichen Bereich der Züchtungsforschung fördern.
Zurückhaltend äußert sich die Bundesregierung zur Absicht der EU-Kommission, die europäischen Gentechnikregeln zu überarbeiten und dazu voraussichtlich noch im Juni einen konkreten Vorschlag vorzulegen. Damit werde sich entscheiden, "inwieweit Gentechnik in der Landwirtschaft eingesetzt werden darf."
"Bei der bevorstehenden Änderung der saatgutrechtlichen Vorschriften der EU werde die Transparenz von Pflanzenzüchtungsmethoden eine Rolle spielen", heißt es in der Antwort. Sollten gentechnische Methoden zur Herstellung von Pflanzensorten angewendet werden, müsse nach einer Marktzulassung eine eindeutige Kennzeichnung des Saat- und Pflanzguts gegeben sein. Diese Regulierung gelte auch für die Methoden der neuen Gentechniken. AgE/rm (17.05.2023)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

BMEL-Sicht
Keine Zukunft für Energiemais
26.04.2024 — Das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht keine längerfristige Zukunft für den Biogasmais. Vielmehr herrscht im BMEL laut Abteilungsleiter Schmied angesichts der wachsenden Weltbevölkerung und des Klimawandels die Einschätzung vor, dass in Zukunft die Flächen dringend für die Nahrungsmittelerzeugung gebraucht werden. Der Energiemais könne da nicht das "Zukunftsmodell der deutschen Landwirtschaft" sein.
DBV zu GAP-Änderungen
EU-Parlament setzt wichtiges Signal
25.04.2024 — Der DBV hat die große Mehrheit des Europaparlaments für die GAP-Änderungen begrüßt. Laut Bauernpräsident Rukwied haben die Abgeordneten damit die zentralen Anliegen der europäischen und deutschen Landwirte für mehr Bürokratieabbau, Entlastung und Praxistauglichkeit bei der Umsetzung der EU-Agrarförderung unterstützt. Rukwied fordert weitere Entbürokratisierungsinitiativen.
Wölfe in Sachsen
Zahl illegaler Tötungen verdoppelt
25.04.2024 — Die bekannten Fälle an illegalen Wolfstötungen in Sachsen haben sich im Monitoringsjahr 2023/24 auf vier verdoppelt, wobei laut Einschätzung der Behörden von einer höheren Dunkelziffer auszugehen ist. Todesursachen waren der Abschuss und Verletzungen durch Köder. Insgesamt wurden 2023/24 in Sachsen 33 tote Wölfe erfasst, von denen die meisten im Straßenverkehr ums Leben kamen.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Pflanzenschutzmittel
Rückstände fast immer im Rahmen
24.04.2024 — Bei in der Europäischen Union vermarkteten Lebensmitteln bewegen sich die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln meist innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Das hat der jährliche Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit auch für 2022 bestätigt. In den Mitgliedstaaten kamen insgesamt 110.829 Proben ins Labor. Davon wurden 96,3% nicht beanstandet. Noch besser fiel die Quote bei dem vom der EU koordinierten Kontrollprogramm aus.

xs

sm

md

lg

xl